Krank - muss man zum Medizinischen Dienst
Hallo ab wann darf der AG einen MA zum Medizinischen Dienst schicken? Der Kollege ist sehr oft krank. Hat der AG das Recht dazu? Wehr kann mir die Frage beantworten oder wo steht was geschrieben
Community-Antworten (1)
01.10.2013 um 12:57 Uhr
das steht im § 275 SGB V
"Der Arbeitgeber kann verlangen, daß die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einholt. Die Krankenkasse kann von einer Beauftragung des Medizinischen Dienstes absehen, wenn sich die medizinischen Voraussetzungen der Arbeitsunfähigkeit eindeutig aus den der Krankenkasse vorliegenden ärztlichen Unterlagen ergeben."
d.h. nicht der AG "schickt " jemanden zum medizinischen Dienst, sondern die Krankenkasse, wenn sie der AG darum bittet
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