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Arbeitgeber kürzt Lohn trotz Arbeitsunfähigkeitbescheinigung

M
Mogon
Jan 2018 bearbeitet

Frage: Der Arbeitgeber kürzt einem Mitarbeiter den Lohn aus folgendem Grund: Der Mitarbeiter wurde im Urlaub krank, und vom Arzt eine Woche krank geschrieben. Da dies in den Jahren zuvor ebenfalls vorkam, informierte der Arbeitgeber die Krankenkasse. Daraufhin sollte der Mitarbeiter sich beim medizinischen Dienst vorstellen. Diesen Termin versäumte der Mitarbeiter mit der Begründung, keine Einladung erhalten zu haben. Tatsächlich kann die Krankenkasse eine Übermittlung der Einladung nicht nachweisen. Da der Mitarbeiter wie gesagt den Termin beim medizinischen Dienst versäumte wurde nun für eine Woche der Lohn abgezogen vom Gehalt. Nach Aussage des Arbeitgebers hat er sich vor dem Abzug juristisch beraten lassen, und wähnt sich im Recht. Hat er das ? Danke für die Antworten.

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

07.09.2007 um 21:58 Uhr

@Mogon Also setzt der AN den AG in Verzug und bittet ihn - notfalls mit Hilfe eines Arbeitsgerichtes - den vollständigen Lohn zu zahlen. Wenn der AG meint, dass der AN einer bestimmten (lohnrelevanten) Weisung nicht nachgekommen ist, sollte er Beweise haben.

DAH
Der alte Heini

08.09.2007 um 00:27 Uhr

Mogon, zu wann wurde der Kollege den zum medizinischen Dienst eingeladen. Musste der Kollege den überhaupt noch beim medizinischen Dienst erscheinen. Könnte mir vorstellen, dass aufgrund des Zeitablaufs eine Vorstellung nicht mehr nötig war.

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