Direktionsrecht/§106 GewO oder doch einfach nur Machtgehabe???
Hallo zusammen, haben da ein Problemchen mit dem AG. Hier genauer mit dem Pflegedirektor in unserer Klinik. Zur Situation: Dem AG ist seit über 6 Wochen bekannt, das ein Dienst (24h Bereitschaftsdienst Samstag) nicht besetzt ist (Stellenvarkanz, Langzeit Krank etc.). An dem Freitag vor dem nicht besetzten Samstag, ruft der Pflegedirektor in der Abteilung an und bittet einen AN diesen Dienst zu übernehmen. Dieser schlägt die Bitte des AG aus, da er an seinem "freien Tag" wichtige Termine hat. Daraufhin sagt der AG wenn der AN diesen Dienst nicht übernimmt, wird der AG von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen und ihn zum Dienst verpfllichten. Der AN lässt es drauf ankommen und wird vom AG zum Dienst verpflichtet. Der AN sagt alle seine Termine mit deutl. Verlust (Monitär und Emotionial) ab und leistet diesen Dienst ab.
Jetzt meine/unsere Frage(n): Darf der AG dieses gem §106 GewO? Kann der BR dieses Procedere angehen? Wie seht ihr dieses Vorgehen des AG?
Community-Antworten (6)
30.11.2015 um 08:53 Uhr
Tja, darf er das? Was meinst Du denn selber?
Wenn er das macht, dann gehören immer zwei Seiten dazu: Einer der es macht und einer, der es mit sich machen lässt.
Zudem hat im Vorfeld der BR seine Hausaufgaben nicht gemacht: Sind die Dienstpläne mitbestimmt? Wie wird mit Veränderungen umgegangen, z.B. bei kranken AN?
Je nach Lage hat der PD alles richtig gemacht...
30.11.2015 um 09:17 Uhr
Nein darf er nicht. Schichtplanfibel.de hilft dabei. Und BR sollte seine Arbeit besser machen.
30.11.2015 um 10:21 Uhr
„Je nach Lage hat der PD alles richtig gemacht...“ Jetzt lehnt sich aber einer sehr weit aus dem Fenster!
„Zudem hat im Vorfeld der BR seine Hausaufgaben nicht gemacht:“ Mag sein! Ist hier aber irrelevant! Jetzt macht sie nämlich der AG nicht!
@ Zahnfee Unabhängig davon, was ihr hier gemacht oder auch nicht gemacht habt, kann ein AG hier nicht einfach das MBR des BR ignorieren und etwas anordnen. Macht er es dennoch, kann es jeder ignorieren da rechtlich nicht existent.
Als BR würde ich ihn jetzt auch auf den Topf setzen und erzieherische Maßnahmen ergreifen.
30.11.2015 um 12:14 Uhr
Ohne Zustimmung des BR keine Schichteinteilung.
Die Frage die sich stellt ist, warum hat der BR nicht reagiert und zuvor auf die fehlende Einteilung hingewiesen? Warum hat sich der Kollege nicht an den BR gewandt?
Ansonsten würde ich jetzt sofort den AG anschreiben und ihn auffordern es zu unterlassen, einseitig ohne Zustimmung des Betriebsrats Dienste einzuteilen und anzuweisen.
Der AG kann nicht auf den Hinweis auf die Gewerbeordnung den BR umgehen. Allerdings hat ja jetzt ggf. der Kollege das Problem. Also mischt Euch ein und stellt Euch vor ihn.
30.11.2015 um 18:39 Uhr
Zahnfee, Darf der AG dieses gem §106 GewO? Wenn der AG seit über sechs Wochen weiß, dass ein bestimmter Dienst nicht besetzt ist, muss er das ja irgendwo her erfahren haben. Ich gehe mal davon aus, dass ihr einen Dienstplan habt. Mit Herausgabe eines Dienstplanes (unabhängig davon, ob der mitbestimmt ist oder nicht) hat der AG sein Direktionsrecht verbraucht, der Dienstplan ist verbindlich, Änderungen dürfen nur noch in gegenseitigem Einvernehmen vorgenommen werden und auch da müsste noch die Mitbestimmung eingehalten werden. Die Verbindlichkeit gilt nicht bei Notfällen wie Flugzeugabsturz, Epidemien oder z.B. Wetterkatastrophenn nicht aber Krankheit, darauf hat der AG sich bei seiner Personalplanung einzustellen! Also kurz zusammen gefasst, er darf es nicht.
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/meinfrei1.htm => mal alles was auf dieser Seite anklicken.
Kann der BR dieses Procedere angehen? Wurde schon gesagt:
Ansonsten würde ich jetzt sofort den AG anschreiben und ihn auffordern es zu unterlassen, einseitig ohne Zustimmung des Betriebsrats Dienste einzuteilen und anzuweisen.
Als BR würde ich ihn jetzt auch auf den Topf setzen und erzieherische Maßnahmen ergreifen
*Wie seht ihr dieses Vorgehen des AG? * Pflegedirektoren nehmen gerne das Wort Dienstverpflichtung in den Mund, ohne wirklich zu wissen, was das ist, denn wenn sie es wüßten, würden sie das Wort nicht in den Mund nehmen. Dienstverpflichtung kann die Regierung im K-Fall aussprechen, aber kein Pflegedirektor!
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/dienstverpflichtung.htm
Ihr solltet schnellst möglich Klarheit darüber finden, wie ihr euch sicher macht im Umgang mit allen Themen, die zur Arbeitszeit gehören, denn das ist das größte Mitbestimmungsschwert des BR. Und ihr solltet eure MA über ihre Rechte informieren, aber auch das könnt ihr nur, wenn ihr selber Sicherheit habt über die Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit Arbeitszeit. Das Zauberwort heißt: Schulungen und dann Einforderung der Mitbestimmungsrechte bei der Dienstplanung und Planänderung.
01.12.2015 um 09:48 Uhr
Zuerst einmal vielen Dank für eure Meinungen.
Ich gebe euch vollkommen recht, wenn ihr sagt: "Der BR hat seine Hausaufgaben nicht gemacht!" Es ist tatsächlich so, das unsere BR noch am Anfang steht und Schulungen sind das essentiellste der Basisarbeit. Ohne das nötige wissen, kann man nicht gut arbeiten. Umso mehr finde ich diese Institution (BR-Forum) so wichtig und gut, denn "dumm darf man sein, man muss nur wissen wo es steht" und keiner von uns ist allwissend und perfekt. Wie ich aber auch aus euren Beiträgen entnehmen kann, ist genau dieses beschriebene Problem, all gegen wertig. Und das wieder rum zeigt, das die AG von vielen Seiten noch nicht den "nötigen" Gegenwind bekommen haben, denn sonst würden sie es ja gar nicht erst versuchen. Mitbestimmungsrecht ist eine ganz immens starke Waffe und ich für mich kann sagen, man nutzt sie zu selten oder nicht richtig.
Es wurde hier von erzieherischen Maßnahmen gesprochen. Wie könnten die, eurer Meinung nach, aussehen?
Ich werde euch gerne im Verlauf über den weiteren Verlauf zu diesem Thema berichten.
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