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Mitbestimmung Betriebsrat - besteht die wenn der Arbeitgeber Kollegen zum Medizinischen Dienst schickt?

S
Sandra
Jan 2018 bearbeitet

Besteht Information bzw. Mitbestimmung wenn der Arbeitgeber Arbeitnehmer bei der Krankenkasse zum Medizinischen Dienst schickt?

4.45708

Community-Antworten (8)

K
Kölner

16.05.2006 um 13:05 Uhr

@Sandra Das ist Individualrecht! Also nix für den BR

R
Rollie

16.05.2006 um 13:38 Uhr

Wird damit aber ggf. die Mitbestimmung nicht ausgehöhlt, wenn der AG daraus viele individualrechtliche Einzelfälle daraus macht ?

Nach dem Motto, ich schicke jetzt jeden, der mehr als 10 Fehltage im Jahr hat oder 3 Krankmeldungen bringt, zum MDK und brauch als Einzelmaßnahme keine Mitbestimmung des BR, oder bei jedem, der mal krank war, verlange ich die AU ab dem 1. Tag.

Wo hört das Individualrecht auf und fängt das Kollektive an ?

Das interpretieren AG und BR doch vermutlich ziemlich unterschiedlich.

K
Kölner

16.05.2006 um 13:44 Uhr

Siehe es doch mal so: Wenn der AG sich nicht sicher ist, ob der Kollege seinen (einzel-)arbeitsvertraglichen Pflichten und Nebenpflichten (noch) nachkommen kann, dann greift das Individualrecht. Von der Beweisführung, dass der Kollege arbeitsfähig/gesund ist bis zur Abmahnung bleibt es individuell.

R
Rollie

16.05.2006 um 13:50 Uhr

Danke, soweit kann ich folgen.

Nur hab ich das Gefühl, das ein AG gerne mal hingeht, und versucht, die Mitbestimmung dahingehend zu umgehen, das er mit Methode jeden einzelnen Mitarbeiter individualrechtlich zu etwas auffordert, es unterm Strich aber jeden/einen Großteil trifft.

Ich gehe als AG nicht hin und sage, jeder braucht eine AU ab 1. Tag, nein, ich fordere jeden AN individuell nach einer Krankheit auf, zukünftig eine AU ab dem 1. Tag zu bringen und habe schlußendlich erreicht, das jeder eine AU ab 1. Tag bringt und den BR außen vor gelassen.

Das kann ja eigentlich nicht sein, oder ?

RI
Ramses II

16.05.2006 um 14:12 Uhr

Äh...

Kann der ARBEITGEBER jemandem zum medizinischen Dienst schicken?

Macht das nicht die Krankenkasse (nach einem höflichen Hinweis durch den AG)?

R
Rollie

16.05.2006 um 14:20 Uhr

Mein Gott bist Du heute aber spitzfindig :-)

RI
Ramses II

16.05.2006 um 14:56 Uhr

Das hat nichts mit "spitzfindig" zu tun, das kann einem helfen die Frage zu beantworten!

Da der AG den AN nicht "zum MDK schicken" kann, kann keine Mitbestimmung bestehen.

R
Rollie

16.05.2006 um 15:07 Uhr

Mit spitzfindig meinte ich auch nur, das häufig immer die Rede davon ist, das der AG einen zum MDK schickt. Aber an sich hast Du natürlich vollkommen recht, die Aufforderung kommt nicht vom AG.

Daher ist die nicht notwendige Mitbestimmung nachvollziehbar.

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