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Hilfe! Zwangsurlaub, evtl. Kurzarbeit - wie sieht die Info des BR an die Kollegen dazu aus?

TD
the daltons
Jan 2018 bearbeitet

AG will wegen schlechter Betriebslage Zwangsurlaub ansetzen und denkt später auch über Kurzarbeit nach. Wie lange darf ZU maximal sein? Können wir die Mitarbeiter jetzt schon über die Pläne der Kurzarbeit informieren, obwohl noch nichts entschieden ist? Wie sieht Info aus: BV?, schwarzes Brett?, Rundschreiben? Hilfe, wir haben keine Ahnung!!!!! BR besteht erst seit 2 Monaten und die Schulungen kommen erst noch! Wir keine Anbindung an die Gewerkschaft!

Vielen, Vielen Dank im voraus

2.88901

Community-Antworten (1)

V
viktor

20.01.2006 um 16:32 Uhr

Ihr solltet die Anbindung an die Gewerkschaft herstellen. Die hat große Erfahrung zum Thema Kurzarbeit.

Die Arbeitsagentur kann ferner Auskünfte über die Voraaussetzungen zur Kurzarbeit geben.

Ich würde den Arbeitgeber auf jeden Fall schon einmal zu Verhandlungen mit Euch auffordern (Stichwort Mitbestimmung bei Urlaubsgrundsätzen, § 87 BetrVG). Wann und wie Ihr informiert, kommt auf Eure spezielle Situation an. Mein Rat: So bald Kurzarbeit wahrscheinlich ist, die Mitarbeiter informieren. Betriebsversammlungen sind immer ein gutes Medium, da da auch die Geschäftsleitung gleich sagen kann, was sie wirklich vor hat.

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