Erstellt am 25.09.2013 um 18:02 Uhr von Charlys
Extra freier Tag für einen Feiertag, der ja ehe frei ist??
Erstellt am 25.09.2013 um 18:30 Uhr von Lotte
Hallo murmel,
ob es für Arbeit am Feiertag einen freien Tag oder einen Zuschlag gibt, steht im Tarif- oder Arbeitsvertrag. Ansonsten regelt das ArbZG Ersatzruhetage für Feiertage, die aber auch auf einen ohnehin arbeitsfreien Werktag fallen dürfen (z. B. auf einen freien Samstag) Siehe § 11 ArbZG.
LG Lotte
Erstellt am 26.09.2013 um 08:09 Uhr von Hartmut
Hallo murmel, ich rätsele, was du wohl meinst. Denn selbstverständlich haben auch Vollzeitkräfte an einem Feiertag frei. Aber das war wohl nicht gemeint, oder?
Eventuell meinst du, ob für einen Urlaubstag, der ein Feiertag war, ein Ersatz-Urlaubstag angehängt wird? Nein, dem ist nicht so. (Obwohl ich die Idee gut finde.) Bei Krankheit leider auch nicht, nach Elternzeit auch nicht.
Erstellt am 26.09.2013 um 08:12 Uhr von Lexipedia
Außerdem ist der Feiertag ein Regelarbeitstag oder wurde/wird ausnahmsweise an diesem Tag gearbeitet?
Erstellt am 26.09.2013 um 08:49 Uhr von KleineHexe
Seit wann ist ein Feiertag ein Regelarbeitstag?
Und wer an einem Feiertag arbeiten muß (siehe Lotte) bekommt einen Ersatzruhetag.
Ansonsten muß für einen Feiertag kein Urlaub genommen werden.
Es heißt nicht umsonst: an Sonn- und Feiertagen.
Kleine Hexe
Erstellt am 26.09.2013 um 11:36 Uhr von gironimo
Wenn tatsächlich gemeint ist, der Arbeitnehmer hat an einem Feiertag gearbeitet, muss er auch einen Ersatztag im Sinne § 11 Abs. 3 ArbZG bekommen.
Eventuelle tarifliche Regelungen wären noch zu beachten.
Erstellt am 26.09.2013 um 16:51 Uhr von Pjöööng
Zitat "Hartmut": "Eventuell meinst du, ob für einen Urlaubstag, der ein Feiertag war, ein Ersatz-Urlaubstag angehängt wird? Nein, dem ist nicht so."
Ein interessantes Statement...
Bundesurlaubsgesetz § 3
Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Erstellt am 26.09.2013 um 21:13 Uhr von Hartmut
Pjöng, das ist nicht richtig.
Feiertage verlängern den Urlaub nicht! Schön wär's.