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Frist für Aushang der beantragten Überstunden

L
Loewe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo;

wir haben morgen den 24.09.13 eine BR-Sitzung, in der der AG für kommenden Freitag den 27.09.13 Überstunden beantragt hat. Frage: wieviele Tage vorher muß der Antrag zum Aushang gebracht werden?

Bitte um Rückantwort.

Danke

1.29601

Community-Antworten (1)

W
Watschenbaum

23.09.2013 um 19:21 Uhr

"muß" ist relativ, wenn du meinst, bis wann man dem AN mitteilen soll, daß er länger arbeiten müsste, spricht das Gesetz in den §§ 106 GewO sowie § 315 BGB davon, daß der AG "billiges Ermessen" bei seinen Anweisungen berücksichtigen muß, (also sein Interesse, daß Arbeit zu leisten wäre mit dem Interesse des AN abwägen, der sich rechtzeitig darauf einstellen können müsste, länger arbeiten zu sollen) was natürlich ziemlich schwammig formuliert ist

die einzige gesetzliche Frist findet man im § 12 TzBfG : (2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.

die Rechtsprechung zieht daher diesen Mindeststandart ( der allerdings durch Tarifvertrag auch verkürzt werden könnte) oftmals heran, falls es um eine "billige Ankündigungsfrist" gehen soll, mit dem Gedanken, daß Mindestfristen, die bei ausdrücklicher Vereinbarung von Abrufarbeit eingehalten werden sollten ( sich der AN also ausdrücklich damit einverstanden erklärt, "abgerufen" zu werden, falls Arbeit anfällt), für normale Arbeitsverhältnisse , die in der Regel feste Arbeitszeiten haben (ohne daß der AN damit rechnen muß, nach Arbeitsanfall eingesetzt zu werden), nur Recht und billig sein sollen

aufgrund eurer Mitbestimmung habt ihr es natürlich in der Hand, wie es bei euch gehandhabt wird stellt der AG seinen Antrag zu spät, kann man ja auch ablehnen, weil die Ankündigungsfrist für den BR zu kurz erscheint andererseits könnten ja auch Umstände eintreten, in denen der AG es nicht der Hand hat, früh genug anzuhören

da sollte man immer abwägen

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