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Wann ist der neue BR rechtsgültig im Amt?

B
Burgi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen. Habe da ein dringendes Anliegen. Nach den BR-Wahlen am 2.02.06 haben wir einen neuer BR, ohne den vorigen BR-Vorsitzenden, der sein Amt niederlegte.

  1. Frage Wann ist der neue BR rechtsgültig im Amt? Meines Wissens ab der ersten BR-Sitzung nach den Wahlen, wenn die Ämter verteilt wurden. Ist das so richtig? Diese Sitzung haben wir erst nächste Woche Donnerstag, da wir im Schichtdienst arbeiten, und dann erst alle vollzählig sind. Nun hat der alte BR-Vorsitzende eigenmächtig aber am Dienstag einen Aushang genehmigt, indem wir 3 komplette Wochenden mit 3 Schichten durcharbeiten müssen. Im Aushang steht das dies mit dem BR abgesprochen wäre. Nun weiß aber niemand vom alten und neuen BR darüber Bescheid, ausser alleinig der BR-Vors.

Nächste Frage wäre, ob dieser Aushang rechtens oder ungültig ist, da ja der BR nicht informiert wurde. Da ich momentan Nachtschicht habe, habe ich vor Wut, weil die Belegschaft den neuen BR für diesen Aushang verantwortlich gemacht hat, den Aushang eigenmächtig mit Kugelschreiber etwas abgeändert. Beispiel: Zusammen mit dem Betriebsrat wurde beschlossen....habe ich Betriebsrat durchgestrichen und in "Noch Betriebsratvorsitzenden" geändert. Im Nachhinein habe ich mir nun überlegt, das dies warscheinlich Ärger mit der GL geben wird. Mein unüberlegter Fehler halt. Wie bereits geschrieben habe ich hier 2 Fragen:

  1. Wann ist der neue BR amtlich ?
  2. Ist ein Aushang gültig, den NUR der BRV ohne Mitbestimmung und Info des BR unterzeichnet hat?

Danke schonmal im Vorraus für Antworten. MfG Burgi

2.77004

Community-Antworten (4)

K
kathi

08.03.2006 um 16:37 Uhr

zu 1. Der neue BR ist ab der konstituierenden Sitzung im Amt. Diese hat lt. WO spätesten 1 Woche nach der Wahl stattzufinden.

zu 2. Die Zustimmung ist ohne Beschluss des Gremiums erfolgt, also nicht gültig.

M
merlin

08.03.2006 um 16:37 Uhr

Hallo Burgi, die Frage ist, wie lange die Amtszeit des "alten" Betriebsrates noch dauert, ab dann ist der neue Betriebsrat erst im Amt, wobei die konstituierende Sitzung schon vor diesem Termin stattgefunden haben sollte. Möglicherweise ist die Amtszeit des bisherigen BR noch nicht abgelaufen, wobei ich nicht verstehe, wieso der alte BR-Vorsitzende noch Aushänge macht, wenn er sein Amt schon niedergelegt hat. Oder ist er wieder gewählt worden (auch das würde aber das eigenmächtige Aushängen nicht erklären). Gruß, Merlin

B
Burgi

08.03.2006 um 16:42 Uhr

Sorry, hatte mich etwas falsch ausgedrückt. Der Br-Vors. hatt nicht sein Amt niedergelegt, sondern hat sich nicht mehr zur neuen Wahl aufstellen lassen. Gut zu Wissen ist, das der Aushang ohne Zustimmung des Gremiums nicht gültig ist. Danke für diese Info. MfG Burgi

B
Burgi

08.03.2006 um 16:47 Uhr

Aaaaah nochwas. Weiß jemand welchen Gesetzestext man vorlegen kann, wegen des ungültigen Aushangs? Danke. MfG Burgi

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