Erstellt am 04.05.2011 um 12:06 Uhr von wahlvst
Aushänge dieser Art kann der AG machen. Sie sind Absichtserklärungen über Dinge welche er in Zukunft machen will. Er darf auch durchaus Überwachungskameras anbringen, selbstverständlich nur unter Beachtung der MB und der Persönlichkeitsrechte und Datenschutz.
Ihr könnt und solltet euch als BR über dieses Thema informieren. Das kann man z.B. durch google über dieses Thema. Das Web ist voll mit Hinweisen zum Thema