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Aushang Überwachungskamera

M
Monaa
Jan 2018 bearbeitet

Der Arbeitgeger hat als Abschreckung in unserem Betrieb einen Aushang bereits aushägen lassen, dass eine Überwachungskamera angebracht wird. Der BR hat diesem Aushang aber nicht bezw noch nicht zugestimmt. Ist der Arbeitgeber berechtigt, diesen Aushang eigenmächtig zu veranlassen. Können wir verlangen, dass dieser Aushang unverzüglich abgenommen wird?

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Community-Antworten (1)

W
wahlvst

04.05.2011 um 14:06 Uhr

Aushänge dieser Art kann der AG machen. Sie sind Absichtserklärungen über Dinge welche er in Zukunft machen will. Er darf auch durchaus Überwachungskameras anbringen, selbstverständlich nur unter Beachtung der MB und der Persönlichkeitsrechte und Datenschutz.

Ihr könnt und solltet euch als BR über dieses Thema informieren. Das kann man z.B. durch google über dieses Thema. Das Web ist voll mit Hinweisen zum Thema

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