Der Arbeitgeger hat als Abschreckung in unserem Betrieb einen Aushang bereits aushägen lassen, dass eine Überwachungskamera angebracht wird. Der BR hat diesem Aushang aber nicht bezw noch nicht zugestimmt. Ist der Arbeitgeber berechtigt, diesen Aushang eigenmächtig zu veranlassen. Können wir verlangen, dass dieser Aushang unverzüglich abgenommen wird?