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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anspruch auf Einsicht in die Liste der beantragten, aber nicht genehmigten Investitionen?

S
seesee
Nov 2016 bearbeitet

hallo, der Arbeitgeber hat uns seinen Investitionsplan übergeben. Es gehen hieraus aber nicht die beantragten und abgelehnten Investitionen hervor. Wir hätten diese Informationen aber gerne, um prüfen zu können, ob einzelne Abteilungen bei der Bewilligung der Investitionen benachteiligt wurden. Der Chef will uns die Liste der beantragten und nicht genehmigten Investitionen nicht geben. Woraus könnten wir einen Anspruch ableiten? Wir haben (noch) keinen Wirtschaftsausschuss; hätte der WA Anspruch auf diese Informationen?

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Community-Antworten (2)

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Snooker

14.03.2014 um 09:01 Uhr

Hi seesee Noch keinen WA und das in eurem Unternehmen. Ich bin erschüttert ;-) dem WA gegenüber müsste er es in der Tat aufgeschlüsselt dar legen.

Dem BR müsste er zwar einmal im Jahr über die wirtschaftliche Lage informieren. Hier aber brauch er nicht alles so genau aufschlüsseln. Ob einzelne Abteilungen bei einer Investition bevor-oder benachteiligt wird ist eh nicht euer Bier

G
gironimo

14.03.2014 um 10:52 Uhr

Welche Investitionen interessieren Dich denn da am meisten? Haben die denn einen Bezug zur BR-Arbeit? Nur weil die eine Abteilung neue Büromöbel bekommt, müssen doch die anderen nun nicht auch. Das ist allein Sache des AG.

Bei anderen Investitionen sieht es anders aus (Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz usw.)

Darum solltet Ihr Euren Informationsanspruch vielleicht kontreter fassen, damit die Erforderlichkeit zur BR-Arbeit erkennbarer wird.

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