Hallo,
wir haben einen Tag pro Woche Kurzarbeit. Der Arbeitgeber hat uns informiert, dass die Kurzarbeit nach Urlaub bzw. Krankheit nachzuholen ist.
Das heißt, wenn ich 2 Wochen Urlaub habe oder krank wäre, muss ich in dem Monat die zwei Tage Kurzarbeit nachholen. Ist das rechtens?