Kurzarbeit nachholen bei Urlaub/Krankheit
Hallo, wir haben einen Tag pro Woche Kurzarbeit. Der Arbeitgeber hat uns informiert, dass die Kurzarbeit nach Urlaub bzw. Krankheit nachzuholen ist. Das heißt, wenn ich 2 Wochen Urlaub habe oder krank wäre, muss ich in dem Monat die zwei Tage Kurzarbeit nachholen. Ist das rechtens?
Community-Antworten (13)
12.02.2021 um 10:52 Uhr
Hallo,
habt ihr einen BR? Wenn ja, was ist in der zugehörigen BV dazu geregelt?
12.02.2021 um 10:59 Uhr
Ich glaube nicht das man eine derartige Regelung in einer BV vereinbaren kann.
12.02.2021 um 11:18 Uhr
Wir haben keinen Betriebsrat. Der Chef sagte, dass man die Kurzarbeit im Monat einhalten muss, damit Kug fließen kann.
12.02.2021 um 11:34 Uhr
Wenn es keinen BR gibt, kann der AG aufgrund seines Direktionsrechts schon einmal ganz schön viel anordnen ohne das ihm jemand daran hindern oder überprüfen kann.
12.02.2021 um 11:42 Uhr
Anordnen kann er viel. Aber ob es so Rechtens ist, steht auf einem anderem Blatt. Hier könnte der AG der Arge mal einen Tipp geben oder sich beim Rechtsanwalt erkundigen.
12.02.2021 um 11:50 Uhr
warum solle der AG das der ARGE melden oder einen RA einschalten. Der AG ordnet es an.
12.02.2021 um 11:57 Uhr
"Hier könnte der AG der Arge mal einen Tipp geben oder sich beim Rechtsanwalt erkundigen." ich denke mal hier wollte Dummerhund nicht AG sondern AN schreiben.
12.02.2021 um 12:18 Uhr
Sorry, meinte Arbeitnehmer.
12.02.2021 um 12:26 Uhr
wenn in der BV z.B. steht: jeder Mitarbeiter macht pro Monat 4 Tage KA, dann wäre das i.O. wenn noch entsprechende Tage bis Monatsende möglich sind. Steht da z.B. drin: pro Woche 1 Tag KA und man ist die ganze Woche krank oder hat Urlaub, da wäre das nicht i.O.
wie oben schon geschrieben, kommt es auf die BV an, da hat man sehr viel Regelungsfreiheiten, muss aber eindeutig sein. frag mal nach der BV und schau was da geregelt ist.
12.02.2021 um 12:48 Uhr
Also keinen BR keine BV.
ABER
Wenn man während der Kurzarbeit krank wird, zählt trozdem die Kurzarbeit weiter. Daher kann die KA in Krankheit nicht nachgeholt werden, dann passt die KUG rechnung für die ARGE nicht. Urlaub sollte immer den Vormonat geklärt sein, damit der AG das bei der Berechnung berücksichtigen kann. Die KUG-Abrechnungen mit der ARGE erfolgen in der Regel monatlich. In jedem Fall läuft da was bei euch nicht rund und gesetzmäßig wenn deine Schilderungen so stimmen insbesondere auf die Krankschreibung. Jeder AN darf und sollte bei der ARGE nachfragen, wenn man das Gefühl hat, dass da was nicht stimmt.
12.02.2021 um 12:52 Uhr
Wenn kein BR und keine BV vorhanden ist, dann muss in den Arbeitsverträgen oder durch Einzelvertragliche Abmachungen die KU vereinbart worden sein. Habt ihr so etwas bekommen oder steht da etwas in euren Verträgen? Wenn du Krank bist, dann wird dies sowieso wie KA gerechnet. Also fällt das schon mal weg. Wenn du in Urlaub bist, dann hast du vollen Gehaltsanspruch. Wieso solltest du dann die KA nachholen? Verstehe ich nicht. Ich würde mal die Arbeitsagentur oder einen Rechtsanwalt anrufen. Was manche AG sich nicht immer überlegen.....
12.02.2021 um 13:44 Uhr
"Kurzarbeit nachholen" ist Kappes. Krank während KA wird als Lohnersatz ausgeglichen, und wieso sollte da mehr Arbeit wegfallen. Ich habe so den Verdacht euer Arbeitgeber benutzt das Mittel der Kurzarbeit zur Kostenersparnis, deshalb will er unbedingt, dass du die KA-Tage noch machst. Da sollte man ihm mal erklären, dass das ein sehr dünnes Eis ist und er ruckzuck in den Bereich "Erschleichen von Lohnersatzleistungen" rutschen kann.
Nochmal das Mantra: Kurzarbeit ist ein Werkzeug für die Einbußen, die sich aus dem Wegfall von Arbeit infolge konjunktureller Sonderfaktoren ergeben. Es dient nicht zur direkten Kostenersparnis der Unternehmen.
12.02.2021 um 15:23 Uhr
Hallo, danke für eure Antworten. So wird es sein: die Kurzarbeit ist nur Mittel zur Kostenersparnis ist. Und ohne Betriebsrat hält jeder den Mund.
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