Erstellt am 19.09.2013 um 14:25 Uhr von Widder
Die Zusammenarbeit ( GEW und BR ) sind in § 2 BetrVG klar geregelt.
Da du in diesem Zusammenhang ( Eingruppierungen) bei der GEW warst, ist dies BR - Arbeit und somit auch dementsprechend zu vergüten.
Wir fahren auch zur GEW und Zeit, Fahraufwand ect. wird über Dienstreiseantrag abgerechnet und die Auslagen werden erstattet.
Hast du schon darüber mit deinem AG gesprochen?? ( du mußt ihm ja nicht genau sagen worum es bei dem Besuch der GEW geht.
Erstellt am 19.09.2013 um 14:46 Uhr von uller
Ja hab ich vorher. Heute sagt er mir es ist keine Arbeitszeit.
Erstellt am 19.09.2013 um 16:25 Uhr von Widder
Dann frage ihn, wo er diese Weisheit her hat, und halte ihm den § 2 BetrVG unter die Nase.
Dann sprich dies mit deiner GEW durch. Notalls mußt du deinen Verdienstausfall (falls er wirklich einen Abzug vornimmt) mit Hlife der GEW einklagen.
Des weiteren würde ich dies zum Thema bei der nächsten Betriebsversammlung machen,weil dies ist ja auch Bestandteil der Vertraulichen Zusammenarbeit ist......
Leider weiß ich momentan aus dem Stand heraus nicht, ob es dazu schon ein Urteil gibt.
Vielleicht kann da jemand anders helfen.
Erstellt am 20.09.2013 um 09:58 Uhr von gironimo
Wenn sich AN beim BR über eine falsche Eingruppierung beklagen, sehe ich es als zwingend erforderlich an, dass der BR den Kontakt zur Gewerkschaft sucht, um den Sachverhalt und ggf. offene Fragen zu klären.
Da besteht aus meiner Sicht kein Zweifel. Der BR braucht ja auch Infos, wie er die Beschwerde weiter bearbeiten kann (besteht ein Rechtsanspruch der AN auf die Eingruppierung oder vielleicht nicht). Und den Tarif richtig auslegen muss der BR schon können, wenn er dem Anspruch des § 80 BetrVG gerecht werden soll. Alternativ könnte der BR natürlich sein Wissen dadurch vertiefen, dass er einen Sachverständigen bemüht (wohl teurer als die Arbeitszeit) - kannst Du ja mal Deinem AG vorschlagen.
Antworte ihm, dass es aus Deiner Sicht Arbeitszeit ist. Fertig - abwarten. Wenn zu wenig Gehalt fließt nachfordern und dann ggf. weitere Schritte prüfen.