Klärung von Tarifstreitigkeiten BR-Arbeit?
Hallo Kollegen, erst mal vorweg: ich weis das Gewerkschaftsarbeit keine BR-Arbeit ist und somit bei besuchen der GEW keine Arbeitszeitansprüche bestehen. Nun das Problem. Bei uns fühlen sich ca.100 Mitarbeiter falsch eingruppiert und wollen nun klagen. Beschwerden an den BR gibt es diesbezüglich auch, da ja laut § 80 der BR für die Einhaltung von TV zuständig ist. AG will nicht über Umgruppierungen verhandeln. Wir haben einen neuen Gewerkschaftssekretär der sich mit unserem Eingruppierungskatalog noch nicht richtig auskennt. Ich war nun Montag bei der GEW um da alle Fragen bezüglich der Auslegung des TV zu klären. Anfahrt ca. 150 km wurde von GEW übernommen. Bin freigestellter BR und Mitglied der Tarifkommission.. Muß der AG die Zeit bezahlen? Es ist ja meiner Ansicht nach BR-Arbeit!
Wie seht ihr das?
Community-Antworten (4)
19.09.2013 um 16:25 Uhr
Die Zusammenarbeit ( GEW und BR ) sind in § 2 BetrVG klar geregelt. Da du in diesem Zusammenhang ( Eingruppierungen) bei der GEW warst, ist dies BR - Arbeit und somit auch dementsprechend zu vergüten.
Wir fahren auch zur GEW und Zeit, Fahraufwand ect. wird über Dienstreiseantrag abgerechnet und die Auslagen werden erstattet.
Hast du schon darüber mit deinem AG gesprochen?? ( du mußt ihm ja nicht genau sagen worum es bei dem Besuch der GEW geht.
19.09.2013 um 16:46 Uhr
Ja hab ich vorher. Heute sagt er mir es ist keine Arbeitszeit.
19.09.2013 um 18:25 Uhr
Dann frage ihn, wo er diese Weisheit her hat, und halte ihm den § 2 BetrVG unter die Nase. Dann sprich dies mit deiner GEW durch. Notalls mußt du deinen Verdienstausfall (falls er wirklich einen Abzug vornimmt) mit Hlife der GEW einklagen.
Des weiteren würde ich dies zum Thema bei der nächsten Betriebsversammlung machen,weil dies ist ja auch Bestandteil der Vertraulichen Zusammenarbeit ist...... Leider weiß ich momentan aus dem Stand heraus nicht, ob es dazu schon ein Urteil gibt. Vielleicht kann da jemand anders helfen.
20.09.2013 um 11:58 Uhr
Wenn sich AN beim BR über eine falsche Eingruppierung beklagen, sehe ich es als zwingend erforderlich an, dass der BR den Kontakt zur Gewerkschaft sucht, um den Sachverhalt und ggf. offene Fragen zu klären.
Da besteht aus meiner Sicht kein Zweifel. Der BR braucht ja auch Infos, wie er die Beschwerde weiter bearbeiten kann (besteht ein Rechtsanspruch der AN auf die Eingruppierung oder vielleicht nicht). Und den Tarif richtig auslegen muss der BR schon können, wenn er dem Anspruch des § 80 BetrVG gerecht werden soll. Alternativ könnte der BR natürlich sein Wissen dadurch vertiefen, dass er einen Sachverständigen bemüht (wohl teurer als die Arbeitszeit) - kannst Du ja mal Deinem AG vorschlagen.
Antworte ihm, dass es aus Deiner Sicht Arbeitszeit ist. Fertig - abwarten. Wenn zu wenig Gehalt fließt nachfordern und dann ggf. weitere Schritte prüfen.
Verwandte Themen
Arbeitgeber will BR-Infos zensieren!? Das darf er doch nicht, oder?
ÄlterLiebes Forum, wir schlagen uns hier mit unserem Arbeitgeber rum um eine Schulung für 40€/Person 2 Tage all incl. . Im Zuge dessen verbietet uns der Arbeitgeber Informationen an die Belegschaft weit
Vergütung von Reisezeit bei Auslandsmontagen
ÄlterHallo, vorerst zur Info, ich bin Mitglied in unserem 3 köpfigen BR und auch vertraglicher Supervisor für Montagen. Zum Thema, einzelne Kollegen sind häufiger auf Auslandsmontagen. Die Reisezeit
Kann der Arbeitgeber verlangen, die BR-Arbeit auf andere BR-Mitgleider in einem Verhältnis zu verteilen um meine BR-Arbeit wieder auf 50% zu senken?
ÄlterIch bin BRV. Wir sind das erste Gremium (BR wurde neu gewählt - es gab vorher keinen). Wir sind ein 7er Gremium (125 Mitarbeiter) Aufgrund meiner erfordelichen BR Arbeit als Vors. war ich bisher mit
Verantwortlichkeit des Wahlvorstandes - besteht die für die Klärung von Unstimmigkeiten bei der Aufstellung der Kandidatenliste?
ÄlterIst der Wahlvorstand für die Klärung von Unstimmigkeiten bei der Aufstellung der Kandidatenliste zuständig? Unser Wahlvorstand lehnt dies ab, da eine Liste fristgerecht abgegeben wurde. Wir baten um e
Abwahl Betriebsratsvorsitzender durch die Belegschaft, Teil 2
ÄlterHallo Ich kann nicht mehr in dem Ersten Thema antworten,vieleicht verschieben die Mods das ect.ich weiß nichts von Beschränkung auf 7 Antworten. Nochmal zu den Arbeitnehmern ,das sie den Vorsitzen