Verantwortlichkeit des Wahlvorstandes - besteht die für die Klärung von Unstimmigkeiten bei der Aufstellung der Kandidatenliste?
Ist der Wahlvorstand für die Klärung von Unstimmigkeiten bei der Aufstellung der Kandidatenliste zuständig? Unser Wahlvorstand lehnt dies ab, da eine Liste fristgerecht abgegeben wurde. Wir baten um ein klärendes Gespräch zum Durcheinander bei der Listenabgabe, da schließlich der Wahlvorstand für den ordnungsgemäßen Ablauf der WAhl zuständig ist, das wurde abgelehnt. K2
Community-Antworten (7)
18.05.2006 um 12:31 Uhr
Also der Wahlvorstand prüft die Kandidatenliste und stellt die Mängel fest. Diese teilt er dem Listenführer mit der Aufforderung der Behebung mit und dieser muss die Mängel beseitigen (sofern möglich). Ggf. muss eine angemessene Nachfrist gesetzt werden.
18.05.2006 um 12:40 Uhr
Ja, ich weiß schon, aber muß der Wahlvorstand sich wirklich so bedeckt halten und Dienst rein nach Vorschrift machen. Ihm ist bekannt, das es Ungereimtheiten im Vorfeld gab. Aber es wurde eine Liste fristgerecht ohne Fehler abgegeben. Nun baten Kollegen, die sich nicht auf dieser Liste wiederfanden den WAhlvorstand im Beisein beider Listenführer um ein klärendes Gespräch. Das lehnt der WAhlvorstand eindeutig ab, weil es nicht in seine Zuständigkeit falle. Für mich gehört so ein Gespräch aber auch zum ordnungsgemäßen Ablauf der WAhl, das solche Ungereimtheiten, wenn sie auch nicht mehr geändert, so aber doch geklärt werden können.K2
18.05.2006 um 12:52 Uhr
Da tut der WV auch sehr gut daran sich da raus zu halten.
Vielleicht solltet Ihr eher mal bei der Super-Nanny nachfragen.
18.05.2006 um 15:12 Uhr
Danke Ramses, Super-Antwort ! Das hilft weiter!
18.05.2006 um 18:19 Uhr
k2,
mir ist auch klar dass Dir Deine Wunschantwort lieber wäre, aber würde sie Dir weiterhelfen?
Ich beginne aber zu verstehen warum Dich die eine Liste nicht haben wollte...
18.05.2006 um 18:25 Uhr
@Ramses II Ein Vorwurf: Du bist einfach zu pädagogisch.
18.05.2006 um 18:40 Uhr
Hallo Ramses, wie bist Du denn drauf, nicht persönlich werden! Das hier sollte doch sachlich bleiben. Im Übrigen geht es nicht um meine Person, ich stehe auf der eingereichten gültigen Liste, leide nur an Gerechtigkeits-und Helfersyndrom.
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