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Darf der GBR-Vorsitzende eigenständig bei Anfragen aus einem Standort tätig werden?

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Fliege
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind eine Krankenhaus - GmbH mit drei Standorten. Jeder hat einen eigenen BR und es gibt einen GBR. Dessen Vorsitzender sitzt im Unternehmen A. Nun hat eine Beschäftigte aus dem Unternehmen B an ihn eine Frage zum Thema "Pausengewährung" gestellt, da dort der Abteilungsleiter nur selten die Kollegen zur Pause ablösen läßt (Personalmangel?), das heißt sie arbeiten durch. Der GBR-Vorsitzende hat darauf dem dortigen Abteilungsleiter in seiner Funktion einen sachlichen Brief mit Auszug aus dem Arbeitszeitgesetz und BetrVG geschrieben. Nun hat der Abteilungsleiter die Geschäftsführung eingeschaltet, da er der Meinung ist, dies falle nicht unter die Zuständigkeit (§ 50 BetrVG) des GBR, sondern nur der örtliche BR hat das Recht dazu. Frage: Darf der GBR-V tätig werden, wenn an ihn eine Frage mit der Bitte um eine Lösung aus einem anderen Haus gestellt wird, oder muss er zunächst den örtlichen BR um Klärung bitten? Wie gesagt, der GBR-V hat nur sachlich informiert und wollte zur Klärung beitragen. Danke für eure Antworten.

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Community-Antworten (7)

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Mainpower

18.08.2010 um 12:26 Uhr

Hallo, wenn der Abteilungsleiter gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt ist es doch nur legitim wenn der GBR ihn sachlich Informiert. Verstoß gegen das AZG ist keine Bagatelle. Macht das dem Abteilungsleiter mal klar. Der GBR könnte ja auch mal die Ordnungsbehörde informieren.

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pirat

18.08.2010 um 12:51 Uhr

@Fliege, IMHO Zuständigkeitsfrage: hier eindeutig, Unternehmen B.....der örtliche BR. Der GBR muss vom BR den Auftrag bekommen tätig zu werden, Zusammenarbeit ist das Schlüsselwort, lässt sich aber im vorliegenden Fall, heilen.

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rainerw

18.08.2010 um 13:04 Uhr

@Fliege pirat hat hier natürlich recht, weil dies eine personelle Angelegenheit ist und der GBR hier keine originäre Zuständigkeit hat. Aber der Abteilungsleiter und die GL sollten mal ganz kleinlaut bleiben, denn bei Verstössen gegen das Arbeitzeitgesetz verstehen die Behörden ----siehe mainpower------- kein Pardon. Dann macht der Kollega das das nächste mal nicht als GBR Vorstitzender, sonder als ganz normaler AN des Betriebes und wendet sich an die zuständige Behörde.

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Fliege

18.08.2010 um 13:27 Uhr

@mainpower, pirat, rainerw Danke erstmal für die Infos. Nachschicken möchte ich noch, dass der GBR-V den örtlichen BR informi8ert hat, das er aktiv geworden ist. Der dortige BR (komplett neues Gremium seit Juni) hatte durch deren Vorsitzenden dem GBR-V gebeten, sie zu unterstützen, da sie mit dem laufenden Tagesgeschäft noch nicht klar kommen und erst selbst in die Gänge kommen wollen. Deshalb hatz der GBR-V zuerst dem Abteilungsleiter geschrieben und dann (leider) erst der dortigen BR-V Bescheid gegeben. Nun soll der GBR-V sich schriftlich beim Abteilungsleiter entschuldigen. Dieser hatte sich schriftlich bei der GL beschwert. FRAGE: Kann der GBR-V Einsicht in dieses Schreiben verlangen oder muss er der GL Glauben schenken?

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pirat

18.08.2010 um 13:35 Uhr

@ Fliege, dieser Info´s hätte es früher bedürft. Der GBRV hat also alles richtig gemacht. Ein Verstoss gegen das Arbeitszeitgesetz steht hier zur Diskussion/Klärung.

Entschuldigen?? wofür?? ich denk ich steh´ im Wald.... Der Abteilungsleiter ist sowas von unwichtig, der Gesprächspartner des BR/GBR ist die GL! Basta!

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rainerw

18.08.2010 um 13:42 Uhr

Da schliesse ich mich pirat voll an

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neskia

18.08.2010 um 13:52 Uhr

Macht doch auch jede Politesse.

Sie entschuldigt sich bei dir schriftlich, da es ihr unsagbar leid tut, dich beim Falschparken erwischt zu haben ;-))

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