Mitspracherecht des Betriebsrates bei Auswahl der MA für die Altersteilzeit
Inwieweit hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Mitarbeiter die für die Altersteilzeit in Frage kommen. Also, wenn die Quote der Bewerber für die Altersteilzeit höher als 5 % ist, muß ja jemand entscheiden wer in den Genuß der Altersteilzeit kommen kann.
Community-Antworten (4)
27.07.2021 um 13:15 Uhr
der BR ist mWn in der Mitbestimmung, wenn irgendwelche Regeln aufgestellt werden. Also der AG kann nicht einfach bestimmen "wir machen jetzt einen Topf mit Namen und losen daraus 30 Leute aus".
27.07.2021 um 13:43 Uhr
Ihr seid in der Mitbestimmung. Ob es einen Tarifvertrag gibt der gewisse Zahlungen beinhaltet (z.B. IGBCE Demografiefond) müßt ihr vor ort klären. Wir haben eine BV nach welchen Kriterien die ATZ-Plätze vergeben werden. Soltet Ihr auch machen, dann ist alles persönliche aussen vor.
27.07.2021 um 13:50 Uhr
Ich würde da im Vorfeld auch schon die Kriterien abklären. Z.B. Betriebszugehörigkeit oder Schwerbehinderung sonst könnte es auch schnell dazu kommen, dass ein AG mal sagt....ja ich hätte Dir gerne die Altersteilzeit gegeben aber der Betriebsrat war dagegen ;-)
28.07.2021 um 14:21 Uhr
Eine Altersteilzeitvereinbarung kommt nicht zustande wenn eine der Parteien sie nicht unterschreibt. Ich glaube nicht, dass ein BR das ändern kann.
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