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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitspracherecht des Betriebsrates bei Auswahl der MA für die Altersteilzeit

U
uwidmaier
Jul 2021 bearbeitet

Inwieweit hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Mitarbeiter die für die Altersteilzeit in Frage kommen. Also, wenn die Quote der Bewerber für die Altersteilzeit höher als 5 % ist, muß ja jemand entscheiden wer in den Genuß der Altersteilzeit kommen kann.

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Community-Antworten (4)

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celestro

27.07.2021 um 13:15 Uhr

der BR ist mWn in der Mitbestimmung, wenn irgendwelche Regeln aufgestellt werden. Also der AG kann nicht einfach bestimmen "wir machen jetzt einen Topf mit Namen und losen daraus 30 Leute aus".

T
Thomas63

27.07.2021 um 13:43 Uhr

Ihr seid in der Mitbestimmung. Ob es einen Tarifvertrag gibt der gewisse Zahlungen beinhaltet (z.B. IGBCE Demografiefond) müßt ihr vor ort klären. Wir haben eine BV nach welchen Kriterien die ATZ-Plätze vergeben werden. Soltet Ihr auch machen, dann ist alles persönliche aussen vor.

M
Moreno

27.07.2021 um 13:50 Uhr

Ich würde da im Vorfeld auch schon die Kriterien abklären. Z.B. Betriebszugehörigkeit oder Schwerbehinderung sonst könnte es auch schnell dazu kommen, dass ein AG mal sagt....ja ich hätte Dir gerne die Altersteilzeit gegeben aber der Betriebsrat war dagegen ;-)

C
Catweazle

28.07.2021 um 14:21 Uhr

Eine Altersteilzeitvereinbarung kommt nicht zustande wenn eine der Parteien sie nicht unterschreibt. Ich glaube nicht, dass ein BR das ändern kann.

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