Erstellt am 17.09.2013 um 12:39 Uhr von Charlys
Ganz einfach auf das Gesetz, das ArbZG, vetweisen. Pflichtpausen sind Freizeit unf Freizeit regelt nicht der AG. Wenn sie fahren müssen, ist diese Zeit keine Pause und dem AG drohen ggf hohe Bußgelder wegen Verstoß gegen das ArbZG. Weiter hat der BR Mitbestimmung § 87 beim Thema Pausen. Es handelt sich hier um dienstl. veranlasste Fahrten, also Arbeitszeit und ich muss auch nicht mit dem Privat Pkw dienstl. Fahrten machen. Es gibt immer noch Menschen die kein Auto oder Führerschein haben. Anders kann es sein, wenn die AN lt. ArbV und Dienstplan geteilte Dienste haben.
Erstellt am 17.09.2013 um 15:14 Uhr von gironimo
Charlys hat es ja schon kurz zusammengefasst.
Teilt dem AG mit, dass er es unterlassen möge Arbeitsanweisungen, die thematisch der Mitbestimmung unterliegen, ohne Beteiligung des BR auszusprechen. Fordert ihn auf, seine Anweisung umgehend zurückzuziehen (Frist setzen). Teilt ihm ferner mit, dass Ihr Verstöße gegen geltendes Recht seht (z.B. Arbeitszeitgesetz, bürgerliches Recht ) und fordert ihn auch hier auf, für Abhilfe zu sorgen. Je nach Eurem Verhältnis zueinander solltet Ihr auch unmissverständlich klar stellen, dass Ihr Rechtsmittel zur Durchsetzung Eurer Rechte nicht ausschließen werdet.
Ggf. müsst Ihr das dann auch tun, wenn der AG bei seiner Anweisung bleibt.