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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betrieblich veranlasste Fahrten in der Pause?

S
spaghetti
Nov 2016 bearbeitet

In unserem Betrieb arbeiten Mitarbeiter in wechselnden Geschäftsstellen. Nun wurde vom AG angewiesen, dass die Fahrten zwischen den Einsatzorten in der PAUSE stattfinden sollen, um Mehrarbeitsstunden zu verhindern. In den Arbeitsverträgen der Betroffenen ist zu einem Einsatz an unterschiedlichen Orten nichts vereinbart. Für die Fahrten zwischen den Geschäftsstellen mit dem Privat-Kfz wird vom AG keine Aufwandsentschädigung gezahlt. Was kann der BR hier tun?

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Community-Antworten (2)

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Charlys

17.09.2013 um 14:39 Uhr

Ganz einfach auf das Gesetz, das ArbZG, vetweisen. Pflichtpausen sind Freizeit unf Freizeit regelt nicht der AG. Wenn sie fahren müssen, ist diese Zeit keine Pause und dem AG drohen ggf hohe Bußgelder wegen Verstoß gegen das ArbZG. Weiter hat der BR Mitbestimmung § 87 beim Thema Pausen. Es handelt sich hier um dienstl. veranlasste Fahrten, also Arbeitszeit und ich muss auch nicht mit dem Privat Pkw dienstl. Fahrten machen. Es gibt immer noch Menschen die kein Auto oder Führerschein haben. Anders kann es sein, wenn die AN lt. ArbV und Dienstplan geteilte Dienste haben.

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gironimo

17.09.2013 um 17:14 Uhr

Charlys hat es ja schon kurz zusammengefasst.

Teilt dem AG mit, dass er es unterlassen möge Arbeitsanweisungen, die thematisch der Mitbestimmung unterliegen, ohne Beteiligung des BR auszusprechen. Fordert ihn auf, seine Anweisung umgehend zurückzuziehen (Frist setzen). Teilt ihm ferner mit, dass Ihr Verstöße gegen geltendes Recht seht (z.B. Arbeitszeitgesetz, bürgerliches Recht ) und fordert ihn auch hier auf, für Abhilfe zu sorgen. Je nach Eurem Verhältnis zueinander solltet Ihr auch unmissverständlich klar stellen, dass Ihr Rechtsmittel zur Durchsetzung Eurer Rechte nicht ausschließen werdet.

Ggf. müsst Ihr das dann auch tun, wenn der AG bei seiner Anweisung bleibt.

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