In unserem Betrieb arbeiten Mitarbeiter in wechselnden Geschäftsstellen. Nun wurde vom AG angewiesen, dass die Fahrten zwischen den Einsatzorten in der PAUSE stattfinden sollen, um Mehrarbeitsstunden zu verhindern. In den Arbeitsverträgen der Betroffenen ist zu einem Einsatz an unterschiedlichen Orten nichts vereinbart. Für die Fahrten zwischen den Geschäftsstellen mit dem Privat-Kfz wird vom AG keine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Was kann der BR hier tun?