Wer zahlt den Lohn weiter?
Wir haben aktuell einen kniffligen Sachverhalt vorliegen. Ein neuer MA hat in der 1. Beschäftigungswoche (vermutl. sogar am 1. Tag) einen Arbeitsunfall. Somit ist er nicht in der Lohnfortzahlung des AG. Wer zahlt aber nun seinen Lohn am Monatsende? Die KK, oder BG oder vielleicht die Arbeitsagentur? Ich bin mir bewusst, dass dies nicht gerade eine typische BR frage ist, aber dennoch rätseln wir gerade (incl. Lohnbuchhaltung), welche Antwort wir dem MA auf Anfragen geben sollen. Vielen dank an alle Wissenden.
Community-Antworten (3)
17.09.2013 um 12:54 Uhr
Lohnfortzahlung erhält er vorerst nicht, er bekommt Krankengeld von der Krankenkasse, nach 4 Wochen Betriebszugehörigkeit bekommt er dann bis Ende der 6. Woche Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, danach wieder Krankenkasse. Er bekommt, da BU das erhöhte Krankengeld, die Kasse verrechnet mit der BG. Eure Lohnbuchhaltung sollte das aber wissen, sie können sich ja auch bei der Krankenkasse erkundigen
17.09.2013 um 22:27 Uhr
@ rolfo
Deine Antwort ist nicht ganz korrekt.
In den ersten vier Wochen wird Krankengeld seitens der Krankenkasse gezahlt, dass ist richtig. Ob die BG tatsächlich zuständig wäre, wird die KK mit der BG klären und die Zahlungen ggf. entsprechend verrechnen.
Ab erstem Tag der 5. Woche ist der AG in der Entgeltfortzahlungspflicht und zwar für volle 6 Wochen.
@ lurchi
Wie kann es angehen, dass nur vermutet wird, dass dieser "Arbeits" Unfall vielleicht sogar schon am 1. Arbeitstag passiert ist?
17.09.2013 um 23:19 Uhr
Hallo lurchi, der Verwunderung von Hoppel kann ich mich nur anschließen. Oder ist der MA in der Firma aufgefunden worden und man weiß nicht, wie lange er da schon ... (Schauder!)
Jedenfalls, der Wikipedia-Artikel zum Thema Lohnfortzahlung ist wirklich empfehlenswert. Schau doch mal da rein. :)
Alles Gute für den Kollegen!
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