Erstellt am 17.09.2013 um 10:54 Uhr von rolfo
Lohnfortzahlung erhält er vorerst nicht, er bekommt Krankengeld von der Krankenkasse, nach 4 Wochen Betriebszugehörigkeit bekommt er dann bis Ende der 6. Woche Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, danach wieder Krankenkasse.
Er bekommt, da BU das erhöhte Krankengeld, die Kasse verrechnet mit der BG.
Eure Lohnbuchhaltung sollte das aber wissen, sie können sich ja auch bei der Krankenkasse erkundigen
Erstellt am 17.09.2013 um 20:27 Uhr von Hoppel
@ rolfo
Deine Antwort ist nicht ganz korrekt.
In den ersten vier Wochen wird Krankengeld seitens der Krankenkasse gezahlt, dass ist richtig. Ob die BG tatsächlich zuständig wäre, wird die KK mit der BG klären und die Zahlungen ggf. entsprechend verrechnen.
Ab erstem Tag der 5. Woche ist der AG in der Entgeltfortzahlungspflicht und zwar für volle 6 Wochen.
@ lurchi
Wie kann es angehen, dass nur vermutet wird, dass dieser "Arbeits" Unfall vielleicht sogar schon am 1. Arbeitstag passiert ist?
Erstellt am 17.09.2013 um 21:19 Uhr von Hartmut
Hallo lurchi, der Verwunderung von Hoppel kann ich mich nur anschließen. Oder ist der MA in der Firma aufgefunden worden und man weiß nicht, wie lange er da schon ... (Schauder!)
Jedenfalls, der Wikipedia-Artikel zum Thema Lohnfortzahlung ist wirklich empfehlenswert. Schau doch mal da rein. :)
Alles Gute für den Kollegen!