Einführung Standby Dienste Krankenhaus
Hallo!
Bei uns sollen sogenannte Standby Dienste im Pflegedienst eingeführt werden. Wer hat bereits Erfahrungen damit? Wie erfolgt die Vergütung? Nehmen alle Mitarbeiter am System teil?
Wer kann uns unterstützen und Informationen geben?
Dankeschön
Community-Antworten (3)
16.09.2013 um 16:57 Uhr
da holt man sich einen Sachverständigen an Bord (§ 80 Abs. 3 BetrVG) und verhandelt über eine entsprechende Betriebsvereinbarung, in der alle unklaren Punkte vereinbart werden
und bevor das nicht zufriedenstellend geregelt ist , gibts keine "Standby-Dienste"
16.09.2013 um 17:14 Uhr
So sollte man das machen! Für mich taucht da auch die Frage auf, gibt es einen TV, der evtl. schon etwas dazu regelt?
16.09.2013 um 20:06 Uhr
Da hat wohl jemand die guten alten Begriffe (Ab-)rufbereitschaft / Bereitschaftsdienst mit einem modernen Denglischwort versehen. Standby-Dienst. klingt doch gleich moderner. Und das ganze dann in eine total flexible Arbeitszeitregelung ......
Wenn es auch für die AN was bringen soll, stimme ich meinen Vorrednern zu: Macht Euch sachkundig (Sachverständiger) und nehmt Euch Zeit für eine Betriebsvereinbarung.
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