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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einführung Standby Dienste Krankenhaus

P
Passat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Bei uns sollen sogenannte Standby Dienste im Pflegedienst eingeführt werden. Wer hat bereits Erfahrungen damit? Wie erfolgt die Vergütung? Nehmen alle Mitarbeiter am System teil?

Wer kann uns unterstützen und Informationen geben?

Dankeschön

2.29503

Community-Antworten (3)

W
Watschenbaum

16.09.2013 um 16:57 Uhr

da holt man sich einen Sachverständigen an Bord (§ 80 Abs. 3 BetrVG) und verhandelt über eine entsprechende Betriebsvereinbarung, in der alle unklaren Punkte vereinbart werden

und bevor das nicht zufriedenstellend geregelt ist , gibts keine "Standby-Dienste"

N
nicoline

16.09.2013 um 17:14 Uhr

So sollte man das machen! Für mich taucht da auch die Frage auf, gibt es einen TV, der evtl. schon etwas dazu regelt?

G
gironimo

16.09.2013 um 20:06 Uhr

Da hat wohl jemand die guten alten Begriffe (Ab-)rufbereitschaft / Bereitschaftsdienst mit einem modernen Denglischwort versehen. Standby-Dienst. klingt doch gleich moderner. Und das ganze dann in eine total flexible Arbeitszeitregelung ......

Wenn es auch für die AN was bringen soll, stimme ich meinen Vorrednern zu: Macht Euch sachkundig (Sachverständiger) und nehmt Euch Zeit für eine Betriebsvereinbarung.

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