Erhöhung der Wochenarbeitszeit und wer hat mehr Anrecht darauf?
Hallo, habe eine Anfrage eines Kollegen. Hintergrund: in einem Krankenhaus (Anmeldung) wird durch Abgänge demnächst weniger Personal zur Verfügung stehen. Nun stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, die anfallende Mehrarbeit aufzufangen.
- Möglichkeit: eine im Krankenhaus fest angestellte MA erhöht ihre Arbeitszeit von derzeit 10 Stunden/Woche auf 20 Stunden/Woche
- Möglichkeit: eine im Krankenhaus angestellte MA einer Zeitarbeitsfirma erhöht ihre Wochenarbeitszeit
- Möglichkeit: Das Krankenhaus stellt neues Personal ein. Die festangestellte MA möchte sehr gerne ihre Arbeitszeit erhöhen (von 10 auf 20h) und fragt nun, ob sie gegenüber der MA der Zeitarbeitsfirma mehr Anrecht hat auf die Arbeitszeitänderung oder ob das Krankenhaus einfach neue MA einstellen kann? Gibte es da Gesetze oder Richtlinien? Klar sind Neueinstellungen immer gut, aber die MA würde sich über die Erhöhung und das damit verbundene Mehrentgelt freuen. Leider weis ich nicht, ob das Krankenhaus einen BR oder Mitarbeitervertretung oder gültige BV`s hat. Oder wie der TV aussieht. Dennoch würde ich mich über Antworten sehr freuen. Gruss de betriebsfrosch
Community-Antworten (4)
07.02.2013 um 16:08 Uhr
Wie sieht es mit Kombilösung aus? ** ... wird durch ABGÄNGE ... ** Mehrzahl.
zu 1. 10 Stunden mehr sollten in diesem Fall drin sein. zu 2. Das muss mit der Zeitarbeitsfirma geregelt werden. Will die MA das auch? zu 3. Mehr Personal ist immer gut. Und sei es ggf. "erstmal" nur für die nicht abgedeckte Zeitdifferenz. Vielleicht auch durch die Leiharbeiterin.
Läßt sich damit was anfangen?
**...fragt nun, (...) ob das Krankenhaus einfach neue MA einstellen kann? Gibt es da Gesetze oder Richtlinien? **
Nö, - kann das KH nicht. Ja, - Gesetzt gibt es. TzBfG: § 9 Verlängerung der Arbeitszeit Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen.
07.02.2013 um 16:22 Uhr
Ich denke, der § 9 TzBfG hilft der Kollegin, die Ihre Arbeitszeit aufstocken will.
Sie sollte dies aber am besten schriftlich bekunden, damit es dann nicht "versehendlich" unter den Tisch fällt.
07.02.2013 um 17:49 Uhr
betriebsfrosch, 1. Möglichkeit: eine im Krankenhaus fest angestellte MA erhöht ihre Arbeitszeit von derzeit 10 Stunden/Woche auf 20 Stunden/Woche Wie schon die Vorredner anmerkten, schriftlich beantragen und sich dabei ruhig auf § 9 TzBfG beziehen. Wird natürlich nur von Erfolg gekrönt sein, wenn der AG die Stelle auch tatsächlich gewillt ist nachzubesetzen, was im KH nicht immer unbedingt der Fall ist.
2. Möglichkeit: eine im Krankenhaus angestellte MA einer Zeitarbeitsfirma erhöht ihre Wochenarbeitszeit Diese Arbeitszeiterhöhung müßte sie beim Verleiher beantragen und dieser müßte das dann mit dem Entleiher klären. Primär hätte die in der Klinik festangestellte MA für mich Vorrang, denn in allen Angelegenheiten, die den AV der Zeitarbeitnehmerin betreffen, wäre der BR des Verleihers zuständig. Wenn man mit dieser Zeitarbeitskraft zufrieden ist, wäre ja vielleicht auch da eine Erhöhung denkbar, Du sprichst ja von Abgängen!
3. Möglichkeit: Das Krankenhaus stellt neues Personal ein. Auch das könnte erforderlich sein, wenn der AG nämlich eine bestimmte Anzahl von MA benötigt, um den Dienstplan überhaupt korrekt laufen lassen zu können.
08.02.2013 um 07:12 Uhr
Hallo, vielen Dank für eure Antworten. Haben dem Kollegen sehr geholfen. Ich denke auch, dass es schwierig ist in Krankenhäusern Personalfragen zu debatieren. Die Betriebsräte in dieser Sparte haben kein leichtes Spiel. Dort wird doch immer mehr gespart. Leidtragende sind die Arbeiter/innen und die Patienten, Mit dem TzBfG habe ich auch schon die richtige Richtung eingeschlagen. Es ist jedoch immer wieder gut von mehreren Seiten eine Antwort zu bekommen. Nun können wir der Kollegin nur viel Glück wünschen. betriebsfrosch
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