Hallo,
habe eine Anfrage eines Kollegen.
Hintergrund:
in einem Krankenhaus (Anmeldung) wird durch Abgänge demnächst weniger Personal zur Verfügung stehen. Nun stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, die anfallende Mehrarbeit aufzufangen.
1. Möglichkeit: eine im Krankenhaus fest angestellte MA erhöht ihre Arbeitszeit von derzeit 10 Stunden/Woche auf 20 Stunden/Woche
2. Möglichkeit: eine im Krankenhaus angestellte MA einer Zeitarbeitsfirma erhöht ihre Wochenarbeitszeit
3. Möglichkeit: Das Krankenhaus stellt neues Personal ein.
Die festangestellte MA möchte sehr gerne ihre Arbeitszeit erhöhen (von 10 auf 20h) und fragt nun, ob sie gegenüber der MA der Zeitarbeitsfirma mehr Anrecht hat auf die Arbeitszeitänderung oder ob das Krankenhaus einfach neue MA einstellen kann?
Gibte es da Gesetze oder Richtlinien? Klar sind Neueinstellungen immer gut, aber die MA würde sich über die Erhöhung und das damit verbundene Mehrentgelt freuen.
Leider weis ich nicht, ob das Krankenhaus einen BR oder Mitarbeitervertretung oder gültige BV`s hat. Oder wie der TV aussieht.
Dennoch würde ich mich über Antworten sehr freuen.
Gruss de betriebsfrosch