W.A.F. LogoSeminare

Raucherpausen nacharbeiten

K
Kamipu
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in unserem Betrieb soll es künftig nur noch zu den Pausen gestatten sein zu Rauchen. Sonst würden spezielle Raucherpausen eingeführt (für Süchtige!!) die dann nachgearbeitet werden müssen. Ist das korrekt? Wo kann man was nachlesen? Vielen Dank auch für die bisherigen Antworten bei anderen Fragen.

1.60607

Community-Antworten (7)

A
AlterHase

16.09.2013 um 13:20 Uhr

@Kamipu

Der AG hat nach § 5 Abs. 1 Satz 2 der Arbeitsstättenverordnung, soweit erforderlich, ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen. Nach § 618 Abs. 1 BGB hat der AG Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften so einzurichten und zu unterhalten und Tätigkeiten so zu regeln, dass der Mitarbeiter gegen Gefahr für Leben und Gesundheit so weit geschützt ist, als die Natur der Tätigkeit es gestattet. Da er mit dieser Anordnung auch gleichzeitig beiden Parteien gemäß Art. 2 GG gerecht wird, steht diesem nichts entgegen.

Ein Arbeitnehmer kann jetzt nicht erwarten, dass Zeiten in denen er seiner Sucht nachkommt und raucht, auch vom AG bezahlt werden müssen.

„Ist das korrekt? Wo kann man was nachlesen?“ Ja, ist so korrekt.

Nachlesen kann man es in dem Genannten, sowie auch in vielen hierzu ergangenen Urteilen. Einfach einmal beim BAG suchen.

G
gironimo

16.09.2013 um 14:08 Uhr

Nichtsdestotrotz ist aber der BR in der Mitbestimmung (Lage der Pausen, Art und Ort der Zeiterfassung; Raucherräume)

C
Charlys

16.09.2013 um 15:40 Uhr

Aber auch nur der Pflichtpausen und Stempeluhren nur wenn der AG hier für Raucherpausen nicht auf vorhandene zurückgreift. Weiter kann die MB des BR ggf schon verbraucht sein. Siehe hier: ........ http://www.bwr-media.de/arbeitssicherheit/2436_raucherpausen-betriebsrat-kann-sein-mitbestimmungsrecht-verbraucht-haben/

K
Kulum

16.09.2013 um 15:49 Uhr

Charlys Was sind "Pflichtpausen"? Redest du von Ruhepausen? Wie kommst du darauf? §87 Abs.1 Ziff.2 redet nur von "Pause" und stellt nicht auf die Ruhepause ab (ich hab jetzt allerdings auch nicht die Kommentierung durchsucht ob sich da nicht doch was herleiten ließe)

Hier scheint noch gar nichts verbraucht zu sein und in dem von dir geposteten Fall hat der BR schlicht und ergreifend gepennt. Das der BR die BV auch einfach hätte kündigen und neu verhandeln können erwähnt die bwr-media vorsichtshalber erst gar nicht.

C
Charlys

16.09.2013 um 16:02 Uhr

Kulum, ein AG wird und muss auch nicht extra Raucherpausen einrichten, so gibt es dazu auch keine MB. Der AG verlangt das ausstempeln, dazu muss er zwar den BR einbinden, doch verhindern kann es dieser nicht. Weiter, ob eine bestehende BV kündbar ist und wann muss man stets erst prüfen. Weiter gilt dann die bestehende weiter und es ist offen, was in der neuen steht. Genau wie wer sie verhandelt, denn das Ganze kann über Wahlperiode hinaus sich ziehen. Der neue BR hat dann ggf ganz andere Pläne, Intetessen.

K
Kulum

16.09.2013 um 16:31 Uhr

Charlys, prüfe du ruhig ob eine BV kündbar ist. Auch darfst du natürlich gerne jede BV nachwirken lassen. Wenn dich von neuen Regulierungen schon allein die Tatsache abhält, dass du nicht vorhersehen kannst wer sie verhandelt, was am Ende drin steht und was evtl der neue BR dann für Interessen hat, dann lass dich nicht von mir daran hindern, alles beim Alten zu belassen. Kamipu möchte offensichtlich etwas mitbestimmen, was bis dato noch nicht reguliert ist. Warum verschonst du ihn nicht einfach mit deinem Unsinn über BVen, die es in seinem Unternehmen allem Anschein nach noch gar nicht gibt? Und wenn ein AG ein generelles Rauchverbot will und der BR nur mitspielt wenn die Raucherpausen geregelt sind, dann kannst du da noch 20x hinschreiben es gäbe keine Mitbestimmung - es gibt sie dennoch

H
Hartmut

16.09.2013 um 23:46 Uhr

Charlys, du irrst nicht oft, aber hier schon. Selbstverständlich ist der BR ist in der MB, was die Raucherpausen anbelangt. Ein geradezu klassischer Fall. Komm, der nächste Fragesteller wartet schon.

Ihre Antwort