Hallo Kollegen,
Bei uns halten wir es bei Krankmeldungen nach dem EFZG Paragraph 5 . So steht es auch bei jedem einzelnen im Arbeitsvertrag . Nun möchte der Chef, nach Rücksprache mit seinem Anwalt , das einzelne Kollegen die den oben genannten Paragraphen ohne AU weniger als drei Tage bereits mal genutzt haben ihre Krankheit bereits in Zukunft am ersten Tag ärztlich bescheinigen lassen . Wie gesagt nur vereinzelte Kollegen , nicht alle .
Währe ein solches Vorgehen des Chefs nicht durch den BR Mitbestimmungspflichtig ?
Schöne Grüsse