Nachweispflicht über Krankheit am Wochenende
Hallo zusammen, erstmal ein Lob für dieses Forum, da in dieser Rubrik sicherlich dem einen oder anderen geholfen werden konnte !!!
Die Frage sieht wiefolgt aus: Seit einiger Zeit arbeiten wir auch an den Wochenenden ( Samstags- teilw. Sonntags ) .
Bezogen auf die Melde - und Nachweispflicht geht meine Frage dahin ob der Arbeitnehmer verpflichtet ist seine Krankmeldung bis einschließlich der Wochenendtage anzugeben.
PS: Noch sind die Wochenendschichten über den § 5 ( Notwendig - Pflicht ) geregelt, also ein Regelarbeitstag ist generell noch nicht eingeführt worden.
Auf ein paar Hilfestellungen / Tipps mit Rechtsquellen wäre ich dankbar.
Community-Antworten (2)
13.04.2007 um 13:16 Uhr
Hallo Robin, §5 aus welchem Gesetz? Normal habe ich einen Arbeitsvertrag in dem meine ArbZ deffiniert ist. zB. Mo-Fr von 6:00-14:00 Uhr Also reicht eine AU-Bescheinigung bis zum Fr um erst am Mo wieder zur Arbeit erscheinen zu müßen! Wenn eine BV über Kontischichten besteht, die das Arbeiten an 7 Tagen die Woche erfordert muß ich mich auch für den Samstag und Sonntag AU melden so ich Diennst hätte.
13.04.2007 um 14:01 Uhr
Der MA kann nur solange zu Hause bleiben wie die AU geht. Wenn diese am Freitag endet und der MA nun am Samstag zum Dienst eingeteilt ist hat er zu erscheinen
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