Hallo zusammen,
erstmal ein Lob für dieses Forum, da in dieser Rubrik sicherlich dem einen oder anderen
geholfen werden konnte !!!

Die Frage sieht wiefolgt aus:
Seit einiger Zeit arbeiten wir auch an den Wochenenden ( Samstags- teilw. Sonntags ) .

Bezogen auf die Melde - und Nachweispflicht geht meine Frage dahin ob der Arbeitnehmer
verpflichtet ist seine Krankmeldung bis einschließlich der Wochenendtage anzugeben.

PS: Noch sind die Wochenendschichten über den § 5 ( Notwendig - Pflicht ) geregelt,
also ein Regelarbeitstag ist generell noch nicht eingeführt worden.

Auf ein paar Hilfestellungen / Tipps mit Rechtsquellen wäre ich dankbar.