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Einsicht Bruttoeinkommen

K
Krebsboy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo habe eine frage. Bruttoeinkommen Einsicht für alle angestellte oder sind Büro Mitarbeiter ausgeschlossen von dieser Regelung.

1.01604

Community-Antworten (4)

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gironimo

13.09.2013 um 19:33 Uhr

Auch wenn hier heute viel über Arbeiter und Bürositzende diskutiert wurde (siehe weiter unten) - das BetrVG kennt nur Arbeitnehmer - egal was sie tun - also auch Büroangestellte.

Ausgenommen von den Rechten des BR bei der Einsichtnahme in die Gehaltslisten sind nur die leitenden Angestellten (§ 5 BetrVG).

K
Krebsboy

13.09.2013 um 19:43 Uhr

Erstmal vielen dank für die super schnelle Antwort. Ab wann spricht man von Leiteren angestellten. Mfg

G
gironimo

13.09.2013 um 19:55 Uhr

siehe § 5 BetrVG.

Da wird es definiert. Im Betrieb wird gerne Sand in die Augen gestreut. Nur weil irgend jemand eine leitende Aufgabe hat, ist er noch lange kein leitender Angestellter.

K
Krebsboy

13.09.2013 um 20:03 Uhr

Danke dir. Mfg

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