Einsicht Bruttoeinkommen
Hallo habe eine frage. Bruttoeinkommen Einsicht für alle angestellte oder sind Büro Mitarbeiter ausgeschlossen von dieser Regelung.
Community-Antworten (4)
13.09.2013 um 19:33 Uhr
Auch wenn hier heute viel über Arbeiter und Bürositzende diskutiert wurde (siehe weiter unten) - das BetrVG kennt nur Arbeitnehmer - egal was sie tun - also auch Büroangestellte.
Ausgenommen von den Rechten des BR bei der Einsichtnahme in die Gehaltslisten sind nur die leitenden Angestellten (§ 5 BetrVG).
13.09.2013 um 19:43 Uhr
Erstmal vielen dank für die super schnelle Antwort. Ab wann spricht man von Leiteren angestellten. Mfg
13.09.2013 um 19:55 Uhr
siehe § 5 BetrVG.
Da wird es definiert. Im Betrieb wird gerne Sand in die Augen gestreut. Nur weil irgend jemand eine leitende Aufgabe hat, ist er noch lange kein leitender Angestellter.
13.09.2013 um 20:03 Uhr
Danke dir. Mfg
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