Ablehnung Hamburger Modell/Gründe
Wenn ein AG die stufenweise Wiedereingliederung ablehnt, müsste er dies begründen? Der Mitarbeiter ist definitiv vom Arzt arbeitsfähig eingestuft und es gibt die Möglichkeit innerhalb des Betriebes, den Mitarbeiter per stufenweise Wiedereingliederung arbeiten zu lassen. Aus einigen Urteilen konnte ich entnehmen, dass AG zusagen müssen, da eine ärztlich verordnete Reha mit einem BEM gleichgestellt wird.
LG
Marion
Community-Antworten (13)
04.07.2022 um 11:49 Uhr
Gibt es auch eine Frage?
04.07.2022 um 12:09 Uhr
@Kjarrigan: ja. Gleich im ersten Satz. Zitat Marion 65: "Wenn ein AG die stufenweise Wiedereingliederung ablehnt, müsste er dies begründen?"
04.07.2022 um 12:18 Uhr
Es steht dem AG frei die Maßnahme abzulehnen und darauf zu bestehen, dass der AN erst dann wieder zur Arbeit kommt, wenn er wieder vollständig arbeitsfähig ist. Da dies an keine Gründe gekoppelt ist besteht auch keine Pflicht zur Begründung.
04.07.2022 um 12:45 Uhr
In unserem Betrieb holte der PR und das eigene Integrationsteam ein Urteil heraus, in dem genau das stand, was Du oben erwähnt hattest. Der AG hatte erwähnt, dass wir hier nicht vor einem gericht stehen. Da sagte der PR, dass es hier aber um Unterstützung eines erkrankten Mitarbeiters geht, der wieder in die Arbeitswelt einsteigen möchte und auf Unterstützung hofft. Nach 3 Tagen hatte er dann zugestimmt. Ich würde behaupten, dass wenn der Mitarbeiter arbeitsfähig vom Arzt eingestuft wurde, eine AG, gerade im TVÖD zustimmten sollte...
04.07.2022 um 13:06 Uhr
Also zunächst mal wird eine Wiedereingliederung nach Hamburger Modell durchgeführt während der MA noch AU ist, mit dem Ziel die Arbeitsfähigkeit vollständig wiederherzustellen. Wenn also ein MA vom Arzt tatsächlich als "arbeitsfähig" eingestuft wird, dann ist eine Wiedereingliederung nach Hamburger Modell obsolet , da das Ziel (die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit) ja bereits erreicht ist.
04.07.2022 um 13:31 Uhr
Ich hätte mich besser ausdrücken müssen, sorry. Nach ärztlicher Feststellung, bescheinigte der Arzt, dass der Mitarbeiter das Hamburger Modell absolvieren kann.
Eine Ablehnung in allen Ehren, aber es wäre doch nur fair zu wissen, was das Problem sein kann, warum ein Hamburger Modell abgelehnt wurde, wenn es rein organisatorisch als auch auch ärztlich machbar wäre
04.07.2022 um 15:54 Uhr
es reicht aber, dass der AG sagt ich will nicht. Solange der Gesetzgeber nicht aktiv wird und eine solche Wiedereingliederung bei Langzeiterkrankung vorschreibt, können die AG hier einfach nein sagen. Das machen die wenigsten AG, da sie hoffen, dass ein MA dann schneller wieder arbeitsfähig wird. Aber vielleicht hofft der AG auf was anderes....
04.07.2022 um 15:55 Uhr
"Eine Ablehnung in allen Ehren, aber es wäre doch nur fair zu wissen, was das Problem sein kann, warum ein Hamburger Modell abgelehnt wurde, wenn es rein organisatorisch als auch auch ärztlich machbar wäre"
Natürlich wäre es schöner, die Gründe zu erfahren. Aber es gibt kein Recht darauf. Der Arbeitgeber macht sein Kreuz bei "stimme nicht zu" und fertig. Der Arzt sagt, dass es machbar wäre. Er sagt nicht, es muss gemacht werden.
04.07.2022 um 18:23 Uhr
Eine Kündigung steht nicht an, dass ist 100% sicher. Wenn die Wiedereingliederung nicht genehmigt wird, dann wird ein BEM gemacht, in dem Maßnahmen ergriffen werden, die dem Mitarbeiter helfen. Wobei ich dann das Gefühl habe, dass die Maßnahmen nicht vom AG genehmigt werden. Teufelskreis
04.07.2022 um 18:42 Uhr
Ist die Person schwerbehindert ziehungsweise gleichgestellt?? Dann darf der Arbeitgeber das nämlich nicht ablehnen!
04.07.2022 um 21:31 Uhr
Kein GdB. Wir hoffen nur dass es akzeptiert wird und der Kollege nicht gleich volles Pensum fahren muss
12.07.2022 um 18:28 Uhr
@Kjarrigan Gibt es jetzt auch von dir eine Antwort?
12.07.2022 um 19:19 Uhr
@Marion65 Zitat: Kein GdB. Wir hoffen nur dass es akzeptiert wird und der Kollege nicht gleich volles Pensum fahren muss
na das jetzt aber Blödsinn, wenn der Kollege wieder gesund ist, muss er natürlich voll arbeiten. Der AG kann nicht einfach weniger anordnen, dann kommt er in Annahmeverzug. Der AN kann nicht einfach weniger arbeiten, dann risikiert er eine Kündigung. Was Du meinst nennt sich Teilzeit. Das können AG und AN vereinbaren, aber wenn der AG schon das BEM ablehnt, hätte ich da wenig Hoffnung. Evt. kann der MA "Brückenteilzeit" beanspruchen?
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