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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Erkältung im Hamburger Modell

S
Stefanie2
Nov 2018 bearbeitet

Ich bin nach langer psychosomatischer Erkrankung und 6 wöchiger Reha seit 3 Wochen im Hamburger Modell und habe mich sehr erkältet. Ich bin ja im Hamburger Modell noch au. Wenn ich nun die Erkältung zu Hause auskurieren muss? Brauche ich noch einen Krankenschein für den Arbeitgeber? Wie mache ich das?

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Community-Antworten (4)

B
BRHamburg

20.11.2018 um 08:35 Uhr

Du bist ja noch AU geschrieben während der Eingliederung. Du musst den Arbeitgeber und die Krankenkasse informieren. Aber wenn der Arbeitgeber eine Bestätigung vom Arzt haben möchte, dann geh zum Arzt.

S
Stefanie2

20.11.2018 um 09:33 Uhr

Auch die Deutsche Rentenversicherung informieren, die das Übergangsgeld zahlt?

M
Moreno

20.11.2018 um 10:43 Uhr

Wenn der Kostenträger die Rentenkasse ist musst Du diese selbstverständlich auch benachrichtigen. Gute Besserung!

I
ickederdicke

21.11.2018 um 08:31 Uhr

Wenn eine neue Erkrankung in der Wiedereingliederung diese unterbricht, da du die ärztliche Vorgabe von z.B. 4 Std. täglich bis zum x. 11.18 nicht erfüllen kannst, dann benötigst du natürlich eine neue AU Bescheinigung. AU bist du z.Zt. auf etwas anderes und da drauf baut die Wiedereingliederung auf. Du wirst, wenn du wegen einer neuen Krankheit im Gedanken "Ich bin ja schon AU " einfach "im Bett bleibst" Probleme bekommen.

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