Erstellt am 20.11.2018 um 07:35 Uhr von BRHamburg
Du bist ja noch AU geschrieben während der Eingliederung. Du musst den Arbeitgeber und die Krankenkasse informieren. Aber wenn der Arbeitgeber eine Bestätigung vom Arzt haben möchte, dann geh zum Arzt.
Erstellt am 20.11.2018 um 08:33 Uhr von Stefanie2
Auch die Deutsche Rentenversicherung informieren, die das Übergangsgeld zahlt?
Erstellt am 20.11.2018 um 09:43 Uhr von moreno
Wenn der Kostenträger die Rentenkasse ist musst Du diese selbstverständlich auch benachrichtigen. Gute Besserung!
Erstellt am 21.11.2018 um 07:31 Uhr von ickederdicke
Wenn eine neue Erkrankung in der Wiedereingliederung diese unterbricht, da du die ärztliche Vorgabe von z.B. 4 Std. täglich bis zum x. 11.18 nicht erfüllen kannst, dann benötigst du natürlich eine neue AU Bescheinigung.
AU bist du z.Zt. auf etwas anderes und da drauf baut die Wiedereingliederung auf.
Du wirst, wenn du wegen einer neuen Krankheit im Gedanken "Ich bin ja schon AU " einfach "im Bett bleibst" Probleme bekommen.