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Überstunden Arbeitsvertrag

A
AbisZ
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen

In meinen AV Steht:?soweit es die betrieblichen Verhältnissen erfordern ist der Arbeitnehmer verpflichtet Überstunden zu leisten.?

Zur Info Überstunden werden bezahlt. Nur das die Überstunden zum mehrjährigen Dauer Zustand geworden sind (5 Tage Woche regelmässige Wochenarbeitszeit 38,5 Stunden aber normal sind 43 bis 46 Stunden). Kein Betriebsrat.

Jetzt habe ich auf der Website von hensche http://www.hensche.de/Ueberstunden_Arbeitsrecht_Ueberstunden.html gelesen da steht:

? Arbeitsvertrag: In Ihrem Arbeitsvertrag ist eine Überstundenklausel enthalten, die Ihren Arbeitgeber dazu berechtigt, einseitig nach seinem Ermessen Überstunden anzuordnen. Damit eine solche Überstundenklausel wirksam ist, muss die Anzahl der im Höchstfall zu leistenden Überstunden festgelegt sein, damit sie als Arbeitnehmer wissen, was auf Sie zukommen kann.?

Oder ist dies nur ein Verweis auf das ArbeitszeitGesetz?

Vielen dank für die antworten.

1.80305

Community-Antworten (5)

W
Watschenbaum

08.09.2013 um 18:22 Uhr

es ist ein Verweis auf :

§ 307 BGB Inhaltskontrolle

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

die bloße Vereinbarung,, daß Überstunden zu leisten wären, sei nicht klar und verständlich, wenn nicht zu erkennen sei, wieviele Überstunden gemeint seien,

Bedeutung hatte dieser Umstand bei pauschalen Abgeltungsklauseln, wenn nicht zu erkennen sei, wieviele Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sein sollen, im Ergebnis, daß jede Überstunde abzugelten wäre.

daß sich Hensche hier auf den Standpunkt stellt, die grundsätzliche Pflicht zur Ableistung von Überstunden in Frage zu stellen, falls keine genaue Anzahl vereinbart wäre, kann man diskutieren mir sind aber dazu noch keine Gerichtsurteile bekannt

in deinem Fall kann man aber schon nicht mehr von Überstunden sprechen, da scheint sich die vertragliche Arbeitszeit grundsätzlich konkludent (einvernehmlich) erhöht zu haben

Überstunden werden wegen bestimmter besonderer Umstände zusätzlich geleistet. Leistet der Arbeitnehmer ständig eine bestimmte Arbeitszeit, kann von Überstunden nicht gesprochen werden (BAG 7. November 2002 - 2 AZR 742/00 - BAGE 103, 265, 276; Senat 9. Juli 2003 - 5 AZR 610/01 - EEK 3121, zu II 2 b cc der Gründe) .

Die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber - auch längere Zeit - unter deutlicher Überschreitung der vertraglich vorgesehenen Arbeitszeit eingesetzt wird, ergibt für sich genommen noch keine Vertragsänderung. Bei dem Arbeitseinsatz handelt es sich um ein tatsächliches Verhalten, dem nicht notwendig ein bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungswert in Bezug auf den Inhalt des Arbeitsverhältnisses zukommt. Vielmehr ist auf die Absprachen abzustellen, die dem erhöhten Arbeitseinsatz zugrunde liegen. Dazu zählen auch die betrieblichen Anforderungen, die vom Arbeitgeber gestellt und vom Arbeitnehmer akzeptiert werden. Ohne derartige zumindest konkludente Erklärungen des Arbeitgebers ist der konkrete Arbeitseinsatz nicht denkbar, es sei denn, der Arbeitnehmer arbeitet eigenmächtig. Die Annahme einer dauerhaften Vertragsänderung mit einer erhöhten regelmäßigen Arbeitszeit setzt die Feststellung entsprechender Erklärungen der Parteien voraus. Dafür kann neben anderen Umständen von Bedeutung sein, um welche Art von Arbeit es sich handelt, wie sie in die betrieblichen Abläufe integriert ist und in welcher Weise die Arbeitszeit hinsichtlich Dauer und Lage geregelt bzw. ausgedehnt wird. In diesem Sinne hat der Senat für die Bestimmung der regelmäßigen vertraglichen Arbeitszeit auf das gelebte Rechtsverhältnis als Ausdruck des wirklichen Parteiwillens abgestellt (21. November 2001 - 5 AZR 296/00 - BAGE 100, 25, 32 ff.; 9. Juli 2003 - 5 AZR 610/01 - EEK 3121, zu II 3 der Gründe) .

A
AbisZ

09.09.2013 um 07:42 Uhr

Und das bedeutet für und wenn man schon nicht mehr von Überstunden sprechen kann (einvernehmlich sind die nicht und das weiss auch unser AG)?

G
gironimo

09.09.2013 um 10:54 Uhr

Watschenbaum hat ja bereits umfassend die Situation dargestellt.

Einerseits ist eine Pauschalformulierung im Arbeitsvertrag nicht spezifisch genug, um gelten zu können. Andererseits, wenn man es dann jahrelang macht, hat man es letztendlich so akzeptiert und der Arbeitsvertrag hat sich konkretisiert.

Du schreibst >einvernehmlich sind die nicht und das weiss auch unser AG< . Schön und gut - aber wird er es auch noch vor dem Arbeitsgericht wissen? Da wird es zu beweisen sein. Aber gerade da wird der AG dann vielleicht sagen: "Ich verstehe Herrn xyz gar nicht - der hat doch immer mit einem fröhlichen Lied auf dem Lippen auch Samstag gerne gearbeitet ....."

Darum: Hast Du schon des Öfteren den Umstand beklagt (schriftlich oder mindestens vor Zeugen, die zu Dir stehen)? Ich würde auf jedem Fall erst einmal den AG schriftlich auffordern, etwas gegen die Mehrarbeit zu tun und seine Reaktion abwarten.

Wenn das Problem, das Du schilderst nicht nur Dich sondern viele Kollegen betrifft, wäre es an der Zeit einen Betriebsrat zu wählen.

A
AbisZ

09.09.2013 um 11:03 Uhr

Also könnte ich unseren AG abmahnen?

W
Watschenbaum

09.09.2013 um 13:37 Uhr

die Frage ist, was will man erreichen ? den AG abzumahnen ist nicht zielführend jemanden abzumahnen verschärft im Prinzip ein Problem, schafft Fronten, wo man eigentlich eine Verständigung sucht, insbesondere einen AG abzumahnen , kann diesen nun erst recht dazu bringen, zeigen zu wollen, wer hier der Chef ist ein vernünftiges Gespräch wäre schon eher anzuraten

natürlich könntest du dem AG mitteilen, zukünftig keine Mehrstunden leisten zu wollen unter Berufung auf die anscheinend unwirksame Vereinbarung zu Überstunden und im Fall der Fälle einfach pünktlich heimgehen

dann wird man sehen müssen, wie der AG reagiert bzw. was er unternimmt

das Risiko bleibt, selbst wenn das Kündigungschutzgesetz vollumfänglich greift (keine Kleinbetrieb), ob man wirklich Abmahnung und/oder Kündigung riskieren will

selbst wenn ein Gericht irgendwann mal feststellen sollte, eine Kündigung wäre unwirksam (das kann unter Umständen sehr lange dauern) ist das Verhältnis zum AG zerüttet, man hat vielleicht sogar schon wieder einen neuen Job (man dürfte ja nicht monate oder jahrelang einfach abwarten, was bei einer Verhandlung, die durch die Instanzen gehen könnte, herauskommt)

ist es das alles wert wegen 5 oder 6 Überstunden/Woche (die ja noch dazu korrekt bezahlt werden) ? muß man selber entscheiden viele wären froh, heutzutage etwas mehr dazuverdienen zu können

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