Betriebsleiter verbietet Samstagsarbeit
Hallo zusammen. Folgendes man hat mich gefragt ob ich Samstag arbeiten komme, was ich bejaht habe, wurde aber zwei Stunden später durch einen Vorarbeiter wieder ausgeladen. Nachdem ich zu der Begründung gefragt habe wurde mir gesagt, der Betriebsleiter will nicht dass DU Samstag kommst. Andere sind arbeiten gegangen also lag es nicht daran dass keine Arbeit vorhanden war. Der Betriebsleiter für da einen kleinen Krieg gegen mich weil ich ihn mittlerweile auch nicht mehr Grüße. Das habe ich aufgegeben nach dreimal grüßen und keine Antwort zu bekommen. Wir haben einen Betriebsrat der auch schon gegen den BL unterwegs ist aber halt noch in den Anfängen steckt Punkt. Ich wollte jetzt eigentlich nur mal fragen ob ich eine Möglichkeit habe zu dem BL hinzugehen und den ein paar Paragraphen an den Kopf zu schmeißen dass er mir nicht verbieten kann freiwillig Samstag zu arbeiten.
Community-Antworten (8)
03.07.2022 um 14:26 Uhr
Wieso sollte der Betriebsleiter diese Entscheidung treffen dürfen? Das kann höchstens der AG und dann muss aber die Begründung natürlich aus mehr als “der grüßt den BL nicht” bestehen.
03.07.2022 um 15:00 Uhr
Celestro wie kommst du auf das schmale Brett? Natürlich kann der Betriebsleiter bestimmen wer am Samstag arbeitet. Der Ansprechpartner ist hier der Betriebsrat welche Absprachen mit der GL bezüglich der Samstagsarbeit gibt.
04.07.2022 um 10:18 Uhr
"Folgendes man hat mich gefragt ob ich Samstag arbeiten komme, was ich bejaht habe, wurde aber zwei Stunden später durch einen Vorarbeiter wieder ausgeladen." "Nachdem ich zu der Begründung gefragt habe wurde mir gesagt, der Betriebsleiter will nicht dass DU Samstag kommst."
Wer hat Dich gefragt, wenn dein Vorarbeiter Dich wieder auslädt? Derjenige der Dich gefragt hat, müsste ja für die Diensteinteilung zuständig sein und das ist entweder der Vorarbeiter oder wer? Wenn der Vorarbeiter dich gefragt hätte, würde er dich ja nicht wieder ausladen?
Irgendwie passt das nicht zusammen?
04.07.2022 um 12:16 Uhr
"Der Betriebsleiter für da einen kleinen Krieg gegen mich weil ich ihn mittlerweile auch nicht mehr Grüße. Das habe ich aufgegeben nach dreimal grüßen und keine Antwort zu bekommen."-> immer schön freundlich weiter grüßen, Tagebuch führen, wann er nicht zurückgegrüßt hat. KÖNNTE durchaus irgendwann relevant werden und als Mobbing durchgehen.
"...ob ich eine Möglichkeit habe zu dem BL hinzugehen und den ein paar Paragraphen an den Kopf zu schmeißen..."-> nicht alles lässt sich mit "Paragraphen an den Kopf schmeißen" lösen.
04.07.2022 um 13:16 Uhr
Also bei dürfen die Vorarbeiter fragen gehen wer kommt oder halt nicht, dieser Zettel kommt auf den Tisch vom BL. Der schaut sich das an , und na ja der Rest steht oben. Dann kommt ein anderer Vorarbeiter (wir haben 3) der mich ausgeladen hat.
04.07.2022 um 14:06 Uhr
Liest sich ja fast so, als sollten Eure internen Strukturen mal präzisiert werden. Jeder hat was zu sagen. Hans fragt Vorarbeiter 1 ob er morgen Frei haben kann, Klaus fragt Vorarbeiter 2 ob er morgen frei haben kann und beide sagen ja. Dann steht am Enden nur noch einer für die Produktion zur Verfügung. So kann es ja auch nicht sein.
Was sagt denn der BR zur Samstagsarbeit? Habt ihr eine 5 Tage Woche? Gibt es dazu einen TV oder eine BV?
04.07.2022 um 15:05 Uhr
@Kranfahrer also ich habe nur einen "Vorarbeiter" der für mich weisungsbefugt ist, die anderen können viel erzählen, die sind nicht weisungsbefugt. Und ausserdem: wenn einer Ja gesagt hat, dann würde ich hingehen. Wieso sollte das "Ja" nicht mehr zählen, wenn ein andere "Nein" sagt? Zusage ist Zusage, darauf hat der AN dann auch Anspruch (sehe ich ähnlich wie einen Schichtplan"
04.07.2022 um 15:43 Uhr
Letztendlich wird es nicht Beweisbar sein das man am Samstag nicht zusätzlich arbeiten darf weil man ein Disput mit dem Betriebsleiter hat. Denn solange es keine Regelungen bei euch gibt ist es eine freie Entscheidung von oben. Regelung könnte sein. AZ Konten mit Ampelfunktionen. Der BR hätte dann die Pflicht diese zu überwachen. Der BR ist bei Samstagsarbeit eh in der Mitbestimmung. Heisst liegt für das Wochenende Arbeit an sucht der Vorgesetzte sich Namentlich Freiwillige. Dann reicht der die geplante Wochenendarbeit mit den Namen beim BR zur Genehmigung ein.. Hier kommt dann AZ Arbeitszeitkonto mit Ampelfunktion zum Tragen. Haben Kranfahrer A und B schon zu viele Stunden angesammelt ist eben Kranfahrer C an der Reihe.. Ist also alles eine Sache der Struktur.
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