Kamera Überwachung - ist es sinnvoll gegen den Betriebsleiter und die Kollegin ein Strafverfahren einzuleiten?
Hallo ,guten morgen. Vom Betriebsleiter wurde ein BR Mitglied auf Diebstahl im Kassenbüro verdächtigt. Als 6 BR Mitglieder ausser Haus waren hat der Betriebsleiter ein BR Mitglied zu sich gerufen und ihr nahe gelegt eine Kamera im Kassenbüro zu installieren. Die Kolleginn bat sich eine halbe Std. Bedenkzeit. Das Ergebniss war das sie alleine einen Beschluss gefasst hat das diese Kameras installiert werden ohne jemand vom BR zu informieren. Dazu gab sie den Beschluss noch dem Betriebsleiter. Nach einer Woche wurde diese Kollegin beim Diebstahl erwischt. Wir haben nur durch Zufall erfahren das die Kameras installiert wurden. Meine Frage, ist es sinnvoll den Betriebsleiter und der Kollegin ein Strafverfahren einzuleiten. DAs BR Mitglied ist schon freiwillig aus dem BR ausgetreten.
Community-Antworten (2)
04.02.2009 um 12:34 Uhr
@maggie,
es erschließt sich mir nicht ganz wer überhaupt wer ist. Ist das verdächtige BRM die Kollegin die erwischt wurde oder die Kollegin die den Beschluss gefasst hat? Natürlich könnt ihr die erwischte Kollegin anzeigen, aber das ist wohl kaum die Aufgabe eines BR. Die evtl. Einleitung eines Strafverfahrens würde ich doch lieber dem Staasanwalt überlassen.
Der BR sollte m.M. nach die sofortige Entfernung der Kamera verlangen. Eine wirksame Zustimmung kann der BR innerhalb einer halben Stunde nicht geben. Es fehlt offensichtlich an der erforderlichen Einladung/Tagesordnung und Beschlussfassung. Das hätte auch der Betriebsleiter erkennen müssen.
04.02.2009 um 13:58 Uhr
"Natürlich könnt ihr die erwischte Kollegin anzeigen, ..."
Hallo? Wie soll denn DIE Anzeige lauten?
"Meine Frage, ist es sinnvoll den Betriebsleiter und der Kollegin ein Strafverfahren einzuleiten."
Auch hier die Frage, wie sollte denn die Strafanzeige lauten? Verabschiedet Euch besser ganz schnell von diesem Gedankengang.
Ungeachtet dessen spielt es im Prinzip fast keine Rolle, dass diese Kollegin der Installation der Kamera zugestimmt hat. Im begründeten Verdachtsfall darf eine solche Überwachung auch ohne Kenntnis des BRs durchgeführt werden. Es sei denn, eine BV würde eine solche Vorgehensweise bereits anders regeln.
Ich hoffe doch, dass die Kamera inzwischen wieder abgebaut worden ist...
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