Zwangsurlaub
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
gestern hat mir unser Chef mitgeteilt das er Aufgrund mangelder Auslastung nächsten Monat eine Woche schließen will. Und der Betriebsrat sollte diesem Bitte zustimmen.
Mein Problem bei der Geschichte ist: Viele MA haben Aufgrund Ihrer Planung gar kein Urlaub mehr zur Verfühgung. Eine genaue Aussage wie das zu "handeln" sei bekam ich nicht. Jedenfalls soll komplett geschlossen werden. Das ist in diesem Jahr schon die zweite Aktion die wir Aufgrund fehlender Aufträge so fahren.
Kann ich mich hier auf den Anahmeverzug berufen? und auf die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflicht des Arbeitgebers hinweisen? Wir haben auch noch ein Gleitzeizkonto "flexible Arbeitszeit" aber dort schaut es für viele, bedingt durch die erste Aktion nicht gut aus. Sprich dort ist man auch an der Grenze des Machbaren (- 150 Std.)
Zum einen stehe ich/ wir natürlich in der Pflicht Schaden vom Betrieb abzuwenden und Arbeitsplätze zu sichern zum anderen sehe ich es nicht ein das immer der MA das Betriebsrisiko trägt. Was meint Ihr dazu? Soll ich eventuell die IGM mit ins Boot holen?
Vielen Dank für Euere Beiträge! Gruß Beärle
Community-Antworten (10)
07.09.2013 um 11:36 Uhr
Wenn der Chef Schließung ankündigt, ist das aus meiner Sicht "Kurzarbeit Null".
Empfehlt dem Chef Kurzarbeit anzumelden und darüber eine Betriebsvereinbarung abzuschließen, wie das nun mal so vorgesehen ist.
Dazu solltet Ihr einen Sachverständigen hinzuziehen (Fachanwalt für Arbeitsrecht).
07.09.2013 um 11:53 Uhr
wo geht die Reise hin ? ist das nur eine absehbare Durststrecke oder ein langsames Sterben ?
welche wirtschaftlichen Informationen liegen euch vor ?
was liegt in der Luft ? (Schließung, Verkauf, Insolvenz )?
wann gabs die letzte Betriebsversammlung ? Der Arbeitgeber oder sein Vertreter hat mindestens einmal in jedem Kalenderjahr in einer Betriebsversammlung über das Personal- und Sozialwesen ............, über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebs ........... zu berichten, soweit dadurch nicht Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gefährdet werden.(§ 43 BetrVG)
die Gewerkschaft hinzuzuziehen ist nicht die schlechteste Idee, zuerst sollte man mal die Gesamtsituation des Betriebs genau abklären es schrillen ja - zumindest für mich als Außenstehenden - hörbar die Alarmglocken
07.09.2013 um 12:03 Uhr
Betriebsferien müssen sehr frühzeitig angekündigt werden, idR Anfang des Jahres, damit der AN planen kann. Weiter darf auch nur ein bestimmter Teil hierzu in Anspruch genommen werden. ..... im Web findest Du einiges dazu. ....... zB .......Formalien statt Willkür
Der Betriebsurlaub kann nicht willkürlich beschlossen werden, es gelten vielmehr klare formelle Kriterien. Dazu gehört beispielsweise, dass der Urlaub der Mitarbeiter grundsätzlich im Rahmen eines jeden einzelnen Arbeitsvertrages oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. ?Unabdingbar ist zudem, dass die Betriebsferien in die Schulferien fallen ? sonst wären Eltern benachteiligt?, betont die D.A.S.-Juristin. ?Außerdem muss der Betriebsurlaub bereits zu Beginn des Urlaubsjahres festgelegt sein, so dass die Mitarbeiter Planungssicherheit haben.?Falls es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt, hat dieser ein Mitspracherecht. ?Betriebsferien sind nämlich immer mitbestimmungspflichtig und sollten in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Sie kann auch vorsehen, dass die Firma aufgrund von Auftragsmangel Urlaub anordnen kann.? In der Betriebsvereinbarung muss im Vorhinein konkret der Grund für die freien Tage sowie deren Anzahl festgelegt werden. Fehlen solche konkreten Angaben und wird zum Beispiel nur vereinbart, dass der Arbeitnehmer bei Auftragsmangel bezahlten oder unbezahlten Urlaub einbringen muss, ist diese Absprache unwirksam (LAG Nürnberg, 6 Sa 111/06), da sie das Betriebsrisiko auf den Arbeitnehmer abwälzt. ?In einem Unternehmen ohne Betriebsrat kann der Arbeitnehmer auf Grund seines so genannten Direktionsrechts ?Zwangsurlaub? für alle anordnen ? selbstverständlich unter Berücksichtigung der oben genannten Bedingungen?, so Anne Kronzucker........ http://www.sicherheit.info/SI/cms.nsf/si.ArticlesByDocID/1115008?Open ....... aber auch hier ......http://www.meub.de/indiv_ar.htm ..... bzw .....www.meub.de. ....... Urlaub aufgebraucht ? Pech für den ArbeitgeberWas gilt, wenn ein Arbeitnehmer bereits vor dem angesetzten Betriebsurlaub seinen Urlaub voll aufgebraucht hat? Kurz gesagt: Das ist nicht das Problem der Betroffenen ? sondern des Arbeitgebers. Dieser hat dann eben Pech gehabt. Er muss dann für Arbeitnehmer, die keinen Urlaubsanspruch mehr haben, entweder in der Zeit des Betriebsurlaubs eine Beschäftigungsmöglichkeit schaffen. Oder er muss ihnen auch ohne Arbeit den vereinbarten Lohn normal weiterzahlen.Wenn ein Beschäftigter zu Beginn der Werksferien dagegen noch einen Urlaubsanspruch hat, wird dieser in der festgesetzten Ferienzeit aufgebraucht. Der Arbeitgeber muss dann Urlaubsentgelt zahlen. Dieses bemisst sich laut Paragraf 11 des Bundesurlaubsgesetzes ? egal ob im individuellen oder im Betriebsurlaub ? nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst (ohne Überstunden), das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat. ........http://www.biallo.de/finanzen/Steuern_Recht/betriebsurlaub-in-der-auftragsflaute-was-gilt-wenn-der-urlaub-aufgebraucht-ist.php
07.09.2013 um 12:23 Uhr
dann sollte dein chef die möglichkeit der kurzarbeit nutzen. selbst wenn alle kollegen noch urlaub hätten
07.09.2013 um 14:12 Uhr
Hallo Kollegen/innen,
vielen Dank für Euere Beiträge.
@ Nubbel : Hallo Nubel, wie sieht das in der Kurzarbeit denn aus wenn man noch Plusstunden hat? Meines Wissens musss diese Konto erst ausgereizt werden bis die AAG eine Kurzarbeit genehmigt! Ich werde auf jeden Fall meinen IGM-Sekretär benachrichtigen! Und das mit der Kurzarbeit vorschlagen!
Bei uns im Betrieb läuft es schon länger nicht mehr rund. Fluktuation wird begrüsst und nicht mehr ersetzt. Parallel dazu wird Arbeit verlagert. Erhebliche Qualitätsprobleme gepaart mit der schlechten Reputation am Markt. Ergo wenig Aufträge. Wir als BR und der WA haben mehrfach die Problematik angesprochen mit der Bitte einige Dinge zu korrigieren! Jedoch fährt unsere Mutter eine ausländische alpinistische Holding weiterhin den Kurs. Aktuell ist RB Consultanting wieder (2. mal) im Hause. Also jede Menge Baustellen und ich weiß als BRV bald nicht mehr wie ich dieses noch korrigieren kann. Also jede Menge schlaflose Nächte.
Kann man ein Management nicht aus Unfähigkeit oder geschäftsschädigen Verhaltens absetzen?!!!
Danke für die Antworten. Gruß Beärle
07.09.2013 um 14:49 Uhr
leichter gesagt als getan - aber schlaflose Nächte sind unnötig
ihr seid Spielball von Entscheidungen, die auf anderer (Unternehmens)Ebene gefällt werden, vielleicht sogar auch eure Führung, die einen bestimmten Kurs verfolgen muß...
ihr könnt lediglich abfedern....mehr nicht
Geld scheint vorhanden, zumindest für Berater wird es ausgegeben... und der normale AN schaut in die Röhre nicht unüblich, das Ganze
ich würde der Schilderung nach keine weiteren Kompromisse zulasten der Belegschaft eingehen, das wird nicht helfen, den Zug aufzuhalten, dessen Fahrplan andere schon längst geschrieben haben
zudem würde ich mir schonmal den besten Sachverständigen ausgucken, den man bekommen kann, ich fürchte, ihr werdet ihn bald brauchen......
07.09.2013 um 17:05 Uhr
es kommt darauf an welchem zweck das stundenkonto dient
07.09.2013 um 20:09 Uhr
@Beärle
Man könnte dir hier jetzt tausend Vorschläge machen und/oder Dutzende Webseiten empfehlen. Letztlich würde es dir aber auch nicht viel weiterhelfen, da uns hier eine Menge an Grundlagenwissen deinen Betrieb betreffend fehlt.
Am besten wäre es, wenn Du die für euch zuständige AFA anrufst und dort dein Problem schilderst.
Als ich noch als GW Betreuer für einige Betriebe unterwegs war, habe ich die positive Erfahrung gemacht, dass die dortigen Mitarbeiter in der Regel sehr hilfsbereit sind.
Bestimmt würden sie auch zu euch in den Betrieb kommen und dieses mit dem BR vor Ort besprechen. Ich habe auch schon erlebt, dass sie regelrecht beleidigt waren, wenn man sie nicht frühzeitig kontaktiert hat. Dies hätte auch den Vorteil, dass sie dann die Initiative übernehmen und eure Betriebsleitung zu einem Gespräch über die Einführung/Umsetzung von Kurzarbeit auffordern werden.
Hier würde euer AG dann auch von anderen mitgeteilt bekommen, was geht und was nicht. Gleichzeitig würde es auch dazu führen, dass er sich in ähnlichen Fällen zukünftig einwenig anders verhalten würde.
07.09.2013 um 20:28 Uhr
@Beärle, ..Kann man ein Management nicht aus Unfähigkeit oder geschäftsschädigen Verhaltens absetzen?!!!
Ja das geht, habt ihr einen Aufsichtsrat?
08.09.2013 um 10:46 Uhr
Hallo Polybär, ich habe schon mit dem Konzernchef gesprochen. Das interessiert den alles nicht! Ich fürchte es ist so wie Watschenbaum es beschreibt: "der Fahrplan ist schon geschrieben"
Er wirft dem Unternehmen und den MA Unfähigkeit vor. Deshalb auch wieder RB. Ich werde versuchen Eueren Rat zur Kurzarbeit umzusetzten.
Vielen Dank Beärle
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