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Mitbestimmung

A
Alleswisser
Jan 2018 bearbeitet

Hi, hier meine Frage, kann der Betriebsrat die Arbeitszeit lt. §87 einer behinderten Teilzeitkraft festlegen(in ihrem Interesse zur Erhaltung ihrer Arbeitskraft) oder nur die tägliche Arbeitszeit von einzelnen Bereichen? Vielen Dank schon mal, der Gipfel

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Community-Antworten (2)

C
Charlys Akzeptiert

04.09.2013 um 21:06 Uhr

Der Schwerbehinderte hat gegenüber dem AG gem § 81,4 SGB IX iV mit § 81, 5 SGB IX Anspruch auf einen Arbeitsplatz der auf die anetkannten Gründe der Schwerbehinderung Rücksicht nimmt. Dieses muss sie gegenüber dem AG geltend nachen und notfalls einklagen. Der BR kann hier nicht gegen den Willen des Betroffenen aktiv werden. Auch nicht weil er denkt er müsse meinen wäre so besser.

I
ickederdicke

05.09.2013 um 09:25 Uhr

Charly hat das wichtigste schon erwähnt, weiterhin: gibt es eine Schwerbehindertenvertretung bei euch ? Die wäre mit im Spiel, ohne SBV Beteiligung läuft dann nichts. Der/die MA kann auch in Teilzeit den § 124 SGB IX ( Ablehnung jedweder Mehrarbeit ) ziehen, wenn Er/Sie es dem AG mitteilt, am besten schriftlich über/mit SBV oder BR, falls keine SBV vorhanden.

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