Erstellt am 03.09.2013 um 10:16 Uhr von Charlys
Hallo Seesee, ist das eine ernsthafte Frage von Dir, denn du bist nun doch schon länger BR. Klar istves zu bezahlende Arbeitszeit. Der BR soll diese FK mal fragen, ob er mit dem BR eine der MB unterliegende Regelung der veränderten Arbeitszeit getroffen hat. Klar ist aber auch notfalls muss der AN klagen.
Erstellt am 03.09.2013 um 10:43 Uhr von Snooker
Ihr habt keine klaren Regelungen wie bei so was der Ablauf zu sein hat (z.B. Terminvergabe)?
In dem Fall würde ich sagen das der AG dies Vergüten muss.
Im Rahmen des § 87 Abs 1 NR 1 könnt ihr als BR eure Mitbestimmung geltend machen. Eine gemeinsam aufgestellte Organisationsrichtline sollte auch für den AG interessant sein, da es Maschinenstillstandzeiten verkürzt.
PS. bei euch kann ich mir manchmal hier ein grinsen net verkneifen ;-)
Erstellt am 03.09.2013 um 13:45 Uhr von lurchi
Ich würde ihm empfehelen, er sollte Beschwerde an den BR richten (§85 BetrVG) und dieser sollte umgehend tätig werden und sich der Sache annehmen. Der Rest steht im Gesetz....ich würde es auch als "erzieherische Maßnahme" gegen den Vorgesetzten sehen.
Erstellt am 03.09.2013 um 13:57 Uhr von weinomat
natürlich ist es Arbeitszeit.... aber ein AN darf sich schon mal die Frage gefallen lassen, ob er noch richtig tickt
Erstellt am 03.09.2013 um 14:11 Uhr von Bürokrat
Tja, Gehalt gibt's im Gegensatz zum Lohn auch schon für bloße Anwesenheit.
Erstellt am 03.09.2013 um 14:38 Uhr von Hoppel
@ seesee
Ich frage mich ja, woher der AG weiß, dass der Kollege 30 Minuten vor dem Büro gewartet hat.
Hat der Kollege angeklopft und wurde gebeten zu warten?
Oder lässt dieser Vorgesetzte den Raum vor seiner Tür Video überwachen?
Wenn es sich hier nur um einen Einzelfall handeln sollte, würde ich anstelle des Kollegen kein Fass aufmachen. Auch nicht als BR!
Aber man könnte ja mal darüber nachdenken, Dienstreiseanträge demnächst per Email zu senden oder einfach rechtzeitig in die Hauspost zu stecken!
Erstellt am 03.09.2013 um 15:38 Uhr von gironimo
Sollte der AG nicht einsichtig sein, würde ich fordern, vor der Tür des Vorgesetzten eine Sitzgruppe und Snackautomat aufzustellen.
Ich würde mich eher fragen, warum sich der Kollege nicht getraut hat zu klopfen (sollte sich auch der Vorgesetzte fragen).
Ansonsten: Möge der Vorgesetzte begründen, warum er glaubt die Zeit abziehen zu können.
Ich stimme Hoppel ja zu, man muss nicht immer gleich ein Fass aufmachen - aber das ist ja schon eine Geschichte aus dem Tollhaus (die gute alte Gutsherrenart) und verdient beachtet zu werden.
Erstellt am 03.09.2013 um 16:16 Uhr von seesee
Also: der Kollege muss auftragsbezogen anstempeln (Tageszettel schreiben). An diesem Tag hat er fast seine gesamte Sollarbeitszeit auf Wartezeit gebucht, da keine Arbeit da war.
Da keine Arbeit da war, hat der Kollege entschieden, den Antrag persönlich zu überbringen, er hatte ja sonst nichts zu tun...
Hinzu kommt, dass GF den Kollegen sowieso schon "auf dem Kieker" hat. Aber man braucht den Mann, da er bestimmte Lizenzen hält. Nun versucht man ihn auf diese Weise zu "disziplinieren"... Ich bin vorsichtig mit dem Begriff Mobbing, aber so wie man mit ihm umgeht, könnte man das schon mal ins Spiel bringen...
Übrigens hatte ich vor Kurzem selbst bei der GF angeregt, den Weg von Dienstreiseanträgen besser zu organisieren mit dem Hinweis auf die Produktiv-Zeiten, die bei dem Verfahren wie es jetzt ist, verloren gehen (die Anregung gab ich allerdings nicht als BRM sondern als betroffene MA...). Seit Anfang Juli hab ich keine Antwort bekommen...
Erstellt am 03.09.2013 um 17:11 Uhr von Hoppel
@ seesee
Naja ... hätte man schlechte Gedanken, könnte man fast auf die Idee kommen, dass der Kollege auch noch eine längere Zeit vor der Tür sitzen geblieben wäre ...
Hatte er denn wenigstens Kaffee und was zum Lesen dabei? ;-)
Insgesamt entnehme ich Deiner Antwort jedoch, dass es nicht dem gängigen Verfahren entspricht, seine Dienstreiseanträge persönlich zu überbringen und ggf. auch noch auf die Unterschrift zu warten.
Ich bleibe aber bei meiner bereits getätigten Meinung. Als BR solltet Ihr den Prozess "Dienstreisen" forcieren; der 87er gibt Euch da durchaus genügend Druckpotential an die Hand!
Erstellt am 03.09.2013 um 17:46 Uhr von Watschenbaum
ich würde hier unterscheiden
bestellt der Vorgesetzte/AG zu einem bestimmten Zeitpunkt ein, ist er aber zum bestimmten Zeitpunkt (noch) nicht zu sprechen, ist das kein Problem des AN
wenn der AN aber selbst entscheidet, während der Zeit, in der er Arbeitsleistung zu erbringen hätte, einen Vorgesetzten/AG aufzusuchen, um etwas abzuklären, der aber zu diesem Zeitpunkt keine Zeit hat, weshalb sich der AN entscheidet, statt weiterzuarbeiten (unabhängig davon, ob es etwas "zu tun" gäbe oder nicht) einfach solange zu warten, bis ein Gespräch zustandekommt
würde ich das schon anders sehen
Erstellt am 03.09.2013 um 18:16 Uhr von Snooker
Ich denke mal sollte betrachten wie es sonst betriebsüblich gehandhabt wurde in der Vergangenheit
Erstellt am 03.09.2013 um 18:37 Uhr von Watschenbaum
ich glaube, auch wenn man mal den gesunden Menschenverstand bemühen würde, käme man zu einem richtigen Ergebnis
kann der AN selbstständig entscheiden, wen er wann sprechen will, in der Zeit, in der er seine vertragmässig geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen hätte und diese deswegen unterbrechen ?
kann der AN selbst entscheiden, falls der Gesprächspartner nun zu dem Zeitpunkt, den der AN gerne hätte, nicht gesprächsbereit wäre, da er ja ebenfalls seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt, solange zu warten, bis ein Gespräch zustande käme?
und müsste der AG diese Entscheidung des AN zeitlich betrachtet vergüten ?
Erstellt am 03.09.2013 um 20:53 Uhr von seesee
Der normale Ablauf eines Dienstreiseantrags ist, dass man die Unterschrift seines Vorgesetzten einholt. Das Einholen der Unterschrift gehört zu den vertraglich geschuldeten Tätigkeiten. Das Problem ist, dass der Vorgesetzte, der dem Kollegen die Arbeit gibt, ein anderer ist als der, der den Dienstreiseantrag unterschreibt... Hat nun der Kollege vom Vorgesetzten 1 den Auftrag erhalten, auf Montage zu gehen (Dienstreise), muss er sich beim Vorgesetzten 2 den Dienstreiseantrag unterschreiben lassen. Da der Vorgesetzte 2 so gut wie nie in der Nähe des Arbeitsplatzes des betroffenen Kollegen ist (sein Büro ist in einem anderen Gebäude, der Fußweg beträgt ca. 3 Minuten), muss der Kollege den Weg in Kauf nehmen (Dienstreisen werden meistens kurzfristig angeordnet).
Und: wenn sowieso keine Arbeit da ist, ist es doch egal, wo der Kollege "die Zeit totschlägt".
Erstellt am 03.09.2013 um 20:59 Uhr von Snooker
seesee
deshalb siehe meine Antwort 11. Die können nicht einfach machen wie sie lustig sind.
Erstellt am 03.09.2013 um 21:17 Uhr von Watschenbaum
eben
und der AN kann auch ncht einfach sagen, ich will jetzt "den oder den" sprechen, und solange warten, bis derjenige Zeit hätte
und darauf bestehen, diese Zeit, die er einseitig dafür veranschlagt, bezahlt zu bekommen
Erstellt am 03.09.2013 um 21:44 Uhr von AlterHase
Jaja..... immer nach dem Motto:
Samstagsarbeit ist für uns völlig normal, nur für unsere Chefs nicht.
Oder auch:
Ich habe aufgehört zu glauben und angefangen zu denken, wann fängst Du an???
Erstellt am 03.09.2013 um 22:10 Uhr von nicoline
Die Frage ist doch hier, wie der ganze Vorgang letztlich zu Ende geht. Wenn Dienstreisen kurzfristig angesetzt werden und man ohne unterschriebenen Dienstreiseantrag nicht los darf, der Unterschreiber nicht immer da ist, dann kann man höchstens noch vorher anrufen, um sicher zu sein, wann er da ist. Aber, unterschreiben lassen muss man schon. Und genau so, wie seesee es hier schildert, behandelt man eben gerne Leute, die man auf dem Kieker hat. Ich wette, dass man das mit niemandem anders machen würde.
Erstellt am 03.09.2013 um 22:14 Uhr von Seminarliebe
Vielleicht würden auch nicht viele Arbeitnehmer eine halbe Stunde vor einer geschlossenen Tür warten. Woher wusste der Kollege eigentlich ob da einer drin ist?
Erstellt am 03.09.2013 um 22:55 Uhr von Snooker
Und ich bleibe dabei, wie ist es bisher gehandhabt worden? Mussten AN sich in irgend einer Art und weise zu einer bestimmten Zeit anmelden? Wurden Termine von dem zuständigen Sachbearbeiter vergeben zu einer bestimmten Zeit dort zu erscheinen?
Wenn eins von beiden mit ja beantwortet werden muss, könnte der MA Probleme bekommen. Aaaaaaber auch nur dann, wenn er verpflichtet ist auf seinem Arbeitsplatz bleiben zu müssen, auch wenn gerade keine Arbeit vorhanden ist.
Sollte alles Glasklar mit nein beantwortet werden können, dann würde ich mich klipp und klar mit dem AG mal als BR darüber unterhalten ob hier evtl. das Betriebsklima vergiftet werden soll. Ganz nebenbei könnte man sich Inhaltlich mal über den § 104 BetrVG unterhalten.
Aber wie gesagt, man muss wissen wie die Vorgehensweise bisher im Detail war für andere MA
Erstellt am 04.09.2013 um 10:12 Uhr von seesee
@Snooker
Es gibt keine Terminvergabe. Kein Prozedere für Anmeldung, etc.
Der MA hat aufgrund seiner besonderen Lizenzen mehrere Arbeitsplätze am Standort und auch im Außendienst. Er ist also sowieso viel unterwegs.
@ Seminarliebe: Die Bürotür ist zum Teil verglast...
@ nicoline: Ne, das hat es bisher noch nicht gegeben!
Vielleicht war es übertrieben, sooo lange vor der Tür zu warten. Aber hallo: ER HATTE DOCH SONST NIX ZU TUN!!!
Erstellt am 04.09.2013 um 10:53 Uhr von Snooker
Dann geht einfach klipp und klar in die Offensive wie in Antwort 19 beschrieben. Denn es kann ja wohl nicht angehen, das der MA der draußen sitzt und der Höflichkeit wegen nicht stören will bestrafft werden soll. In dem Fall hätte der MA der im Büro sitzt dem MA draußen ja auch durch die teilweise verglasten Tür sehen müssen. Dieser hätte dann sagen müssen das er z. Zt. keine Zeit hat und der Antragsteller doch in 30 min. wiederkommen soll. Also würde ich ihm hier eine Mitschuld geben, ganz einfach.
Und dann geht der BR noch hin und verlangt für die Zukunft noch eine Organisationsrichtlinie.
Und kein Wort dem AG gegenüber, das es vielleicht übertrieben lange war was der MA vor der Tür gewartet hat. Der MA drinnen hätte bescheid sagen können.