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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überstunden

C
CoZero
Feb 2018 bearbeitet

Hallo,

Folgende Situation, wir haben im Betrieb 3 verschiedene Arbeitzeitkonten

  1. Gleitzeit ( für den Mitarbeit um mal früher zu gehen oder mal einen Tag zuhause bleiben)
  2. Flexzeit ( Gleitzeit für den Arbeitgeber, wenn mal nicht so viel zu tun ist )
  3. Auszahl +25% mal angenommen der MA gibt an 10 Überstunden für die Auszahlung zu machen und hat auf dem Gleitzeitkonto 20 +Stunden, nun hat er die 10 Std. erreicht und geht mal 2,0 früher, so wird bei uns in der Firma die Minus Zeit vom Auszahl Konto abgezogen, obwohl für solche fälle ja das Gleitzeit Konto ist. Also der MA hat nur noch 8,0 auf dem Auszahlungskonto und weiterhin 20 bei der Gleitzeit. Die Buchhaltung sagt, wer Überstunden für Auszahlung machen will "friert" sein Gleitzeitkonto ein, andersrum ist es aber so das wenn man mehr als 10 Std. in diesem Monat macht die mehr stunden auf dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben werden.

Wir als BR sind uns nicht sicher wie wir das ganze in eine BV packen können, wir finden das auch Überstunden die auf dem Gleitzeitkonto sind, Stunden sind die der MA mehr gearbeitet hat.

Sprich am Monats ende soll der MA 10 Std. ausbezahlt bekommen und nur noch 18 Std. auf dem Zeitkonto haben.

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Community-Antworten (2)

H
hansimglueck

07.02.2018 um 13:26 Uhr

Ihr könnt es ja versuchen in Verhandlungen durchzusetzen. Der AG dürfte wenig erfreut sein und gegen argumentieren.

Fest steht aber, dass der AG nicht einseitig seine favorisierte Regelung einfach durchführen kann - und das es UNBEDINGT einer klaren Regelung in der BV bedarf.

N
niemand

07.02.2018 um 14:42 Uhr

Drei Konten machen gar keinen Sinn. Macht eine Regelung zur flexiblen Arbeitszeit. Darin regelt ihr die Auszahlungsmodalitäten und die Möglichkeiten zum Stunden Aufbau und Abbau. Flexible Arbeitszeit ist aber vom Mitarbeiter bestimmt. Möchte der AG aber Mehrarbeit anordnen, muß er sich die Zustimmung vom BR holen. Gebt hier die Mitbetimmung auf gar keinen Fall in einer BV auf. Grundsätzlich hat der AG die vereinbarte Arbeitszeit vom Arbeitnehmer auch anzunehmen, es sei denn es isind flexible Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag vereinbart. Wenn ihr hier eine BV verhandeln wollt holt euch vo einem Betrieb der so etwas bereits eingeführt hat eine BV als Vorlage.

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