Hallo zusammen.

Ein Kollege wurde angewiesen: "Wenn keine Arbeit für dich da ist, dann musst du nach Hause gehen." (Gleitzeitkonto).

In der BV steht: "Unter Berücksichtigung der betrieblichen Anforderungen und in Abstimmung mit seiner Führungskraft disponiert der Mitarbeiter sein Gleitzeitkonto eigenverantwortlich."

Ist die Anweisung richtig? Ist mit der Formulierung der BV jeglicher Annahmeverzug ausgeschlossen? (Die BV enthält Grenzen für Plus- und Minusstunden).