Erstellt am 11.10.2007 um 10:03 Uhr von Sams
Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
§ 81 (2) 1 ... Eine unterschiedliche Behandlung wegen der Behinderung ist jedoch zulässig....
Vielleicht ist das ja verwertbar bzw. evtl. findest Du noch woanders in dem Neunten Buch was darüber. Falls nicht ausreichend, helfen da sicherlich auch die Integrationsämter weiter. Hoffe ich konnte Dir ein bisschen weiterhelfen.
Erstellt am 11.10.2007 um 11:59 Uhr von Sams
Ergänzung
§ 81, (4)Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf
4. ... sowie der Gestaltung der..., (unter anderem) der ARBEITSZEIT, ...