Erstellt am 02.09.2013 um 23:24 Uhr von Snooker
Wenn der AG dies so kündigen will, dann ist es sein gutes Recht.
Ein Anrecht auf eine Stellenbeschreibung hat die MA nicht. Warum auch, der AG hat ja noch gar nicht geäußert das er die 3 Stunden anderweitig vergeben will; oder liegt dem BR hier was auf dem Tisch?
Der BR kann hier allenfalls das Gespräch mit dem AG suchen und ihm zu verstehen geben das er Aufgrund der Tatsache das ab zu sehen ist das die Arbeit dort ja nicht weniger ist, er keine Überstunden in dem Bereich genehmigen wird. Einzigste Ausnahme der AG könnte anhand von schriftl. Unterlagen Zweifelsfrei Belegen das dort plötzliche und unerwartete Arbeiten , laut Auftrag rein gekommen sind.
Sollten die Tätigkeiten im Handwerklichen oder im Produktionsbereich liegen kann man ja schauen was die MA pro Stunde schafft. Dies dann auf 37 Std hoch rechen und dem AG mit vor legen.
Erstellt am 03.09.2013 um 08:30 Uhr von gironimo
Eine Stellenbeschreibung nutzt da auch wenig, da sie über die Arbeitsdichte nichts aussagt.
Die Kollegin muss klar zum Chef sagen (und der BR kann sie da unterstützen): "o.K. , drei Stunden weniger - welche Aufgaben fallen weg?" Und natürlich muss sie deutlich machen, dass anderenfalls Arbeit liegen bleibt. Und sie muss auch danach handeln.
Tut sie es nicht, gilt der Spruch: Es gibt einen der macht und einen der es mit sich machen lässt.