"Leistungsverdichtung" als Widerspruchsgrund nach § 99 - wer hat praktische Erfahrung?
Moin,
als einen möglichen Widerspruchsgrund gegen eine beabsichtigte Versetzung führt Fitting, § 99, RN 187 die sog. "Leistungsverdichtung" an. Wenn aufgrund einer personellen Maßnahme alle anderen mehr arbeiten müssen, so kann das ein Nachteil gem. § 99, Abs.2, Satz 3 sein. Er führt leider nur ein einziges Urteil des BAG ( AP Nr. 46 zu § 99 BetrVG 1972) an. Kennt jemand weitere Quellen oder hat praktische Erfahrung.?Fitting zitiert DKK-Kittner, RN 186 u. 189. Vielleicht hat jemand dieses Werk zur Verfügung und mag mal eben nachsehen. Danke sehr.
Gruss, Kai
Community-Antworten (1)
16.07.2007 um 18:17 Uhr
Hallo Kai, wenn ich Dich richtig verstehe, wollt Ihr einer geplanten Versetzung widersprechen. Wichtig wäre zu wissen: warum wollt Ihr widersprechen. Der § 99 gibt Euch ausreichend Möglichkeiten für einen Widerspruch, lasst doch mal Eurer Phantasie freien lauf.
Verwandte Themen
Leistungsverdichtung durch Arbeitszeitverkürzung
ÄlterEine MA hat einen 37 + 3 Std. Arbeitsvertrag. 37 Std. tariflich, 3 Std. Freiwillig bei Lohnanpassung mit 3 Monaten beidseitiger Kündigungsfrist für die drei zusätzlichen Std. Nun will AG die drei Std
Kündigung gleichzeitig Einstellung - Widerspruchsgrund nach §99?
ÄlterHallo KollegInnen, folgender Fall: Kollegin soll in der Probezeit bzw. zum Ende der Probezeit gekündigt werden, ist es aber noch nicht. Steht aber bevor. Gleichzeitig soll auf einem anderen Arbeitsp
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Bewerber überqualifiziert
ÄlterHallo, wir haben einen Bewerber der sich auf eine Chemikantenstelle beworben hat. Der Bewerber hat einen IHK Meister Chemie und ist Betriebswirt. Jetzt möchte er etwas kürzer treten und seine alte Tät
Versetzung - wie kann der Betriebsrat Kollegen vor Über-Belastung am Arbeitsplatz schützen?
ÄlterÜberall herrscht höhere Leistungsverdichtung gegenüber Mitarbeitern, so dass auf Dauer ein effektives Arbeiten ohne gesundheitliche Beeinträchtigung nicht mehr möglich ist. Auch im Bezug auf einen stä