Urlaub für Freigestellte / II
Das wird ja imer mystischer, wann ein Beitrag antwortgesperrt wird. Gibt es Prämien für viele antwortgesperrte Beiträge, oder was ist in diesem speziellen Fall der Grund??????
man sollte sich mal überlegen, wer den Urlaub laut Arbeitsvertrag "schuldet" und zwar ist das der AG und sonst niemand und genau dem AG gegenüber konkretisiert man per Urlaubsantrag die zeitliche Lage des Urlaubs, bis dahin sehe ich das genau so wie Du.
und genau der AG genehmigt schließlich oder auch nicht welchen Grund könnte der AG haben, den Urlaub eines voll Freigestellten nicht zu genehmigen?
Community-Antworten (18)
01.09.2013 um 17:33 Uhr
...... zB dass dieses BRM gerade in Verhandlungen mit dem AG ist und diese scheitetn würden bzw neu beginnen müssten
01.09.2013 um 17:40 Uhr
dieselben Gründe ("Leistungsverweigerungsgründe"), die er bei einem "normalen" AN hätte, (das diese bei einem freigestellten BR kaum greifen können, wäre ja erstmal egal)
und es wäre auch dieselbe Krux : genehmigt er nicht, obwohl er müsste, weil kein Verweigerungsrecht besteht , muß man es durchsetzen (mithilfe BR und/oder Gericht)
01.09.2013 um 18:23 Uhr
Das Problem stellt sich in meiner Praxis ganz anders dar, nämlich dass der Vorgesetzte den Urlaub weder genehmigt (weil er das nicht will) noch ablehnt (weil er das nicht kann). Also macht er gar nichts. Eine ziemliche Sauerei, wie ich finde, weil dem AN die Zeit davonläuft.
Deshalb rate ich ja zur BV Urlaub. Bei der Gelegenheit kann man ja die Freigestellten gleich mit bedenken.
01.09.2013 um 18:56 Uhr
Ach Hartmut ...
DEINE Praxis hast Du doch kürzlich noch als ganz unproblematisch geschildert ...
" Der BRV beantragt seinen Urlaub beim AG, vertreten durch den Personalchef. Alle anderen zu 100% freigestellten BRM beantragen ihren Urlaub beim BRV. ... Eine sehr pragmatische Regelung, zugegeben, aber sie funktioniert bestens. :)"
01.09.2013 um 19:18 Uhr
Hartmut, eine Regelung betreffend dieses Thema gehört nicht in eine BV, da nicht für die AN, sondern in eine Regelungsabrede. Also eine Abrede nur für freigestellte BR und AG
01.09.2013 um 19:21 Uhr
Wieso, ich kann das nur unterstützen was Hrtmut sagt. Wir haben auch eine BV Urlaub abgeschlossen und seitdem Ruhe im Karton.
01.09.2013 um 19:23 Uhr
Ihr seit ja alle wahnsinnig!!
Danke, Euer Friwi
01.09.2013 um 19:30 Uhr
Wieso meinst du das, Charlys? Was spricht gegen eine "große" BV Urlaub für alle AN? Auch BR sind doch AN, da wäre das nur als Spezialfall abzuhandeln - oder? Begründe bitte ganz sachlich und logisch.
01.09.2013 um 19:33 Uhr
Ihr seit ja alle wahnsinnig!! Wenn schon denn schon seid ansonsten solltest Du angeben seit wann!
Danke, Euer Friwi Oh, bitte, gerne!
01.09.2013 um 21:51 Uhr
BV Urlaub für Urlaubsfragen/ Themen der AN. Regelungsabrede für das Prozedure der Urlaubsabwicklungen nur der freigestellten BR. Also wer meldelt diesen beii wem an? Was ist wann wie zu beachten? http://www.kanzlei-hessling.de/de/inhalte-Betriebsratsratgeber/Regelungsabrede/
01.09.2013 um 22:11 Uhr
@all, ihr habt sorgen... @nicoline, handelt es sich um ein Echtest Problem oder nur um eine Hypothetische Frage? Sollte es ernst sein, mache ich mkich Schlau für dich (.. ich habe ja ein Herz für deine Berufsgruppe)
01.09.2013 um 22:36 Uhr
@polybär handelt es sich um ein Echtest Problem oder nur um eine Hypothetische Frage?
Tja, im Augenblick handelt es sich um eine hypothetische Frage, es gab bislang bei uns dazu kein Problem . Aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaber
Sollte es ernst sein, mache ich mkich Schlau für dich (.. ich habe ja ein Herz für deine Berufsgruppe)
da wir eine neue GF haben, die bislang noch nicht wirklich bewiesen hat, dass sie zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit oder überhaupt zu einer ZUSAMMENARBEIT mit dem BR bereit ist, könnte der Verdacht aufkommen, dass das evtl. zum Problem werden könnte. Also, wenn es Dich nicht zu sehr belastet (auch ich habe ein Herz für Deine Berufsgruppen ;-)) mach Dich gerne schlau, ich habe nämlich eigentlich gerade Urlaub.
02.09.2013 um 00:43 Uhr
nicoline, ich schließe mich voll und ganz deinem letzten Absatz an und wünsche dir noch einen schönen Urlaub. Und Charlys, du hast mich überzeugt. Wenn ich jetzt bitte noch erfahren dürfte, wo du diese genialen Links hernimmst? :)
02.09.2013 um 00:43 Uhr
@nicoline, OK Ich habe es gefunden ich wuste dorch noch das ich davon schon mal was gehört hatte.. Die Befreiuung von der Arbeitspflicht führt nicht zum Verlust des Urlaubsanspruchs.Das Bundesarbeitsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass bei freigestellten BRMs die Pflicht zur Arbeitsleistung durch die Pflicht BR zu verichten ersetzt wird !! Eine andre Beurteilung würde auch zu einenm Verstoss gegen das Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG führen !! denn der Urlaubsanspruch würde in diesem Fall alleine wegen eines betriebsverfassungsrechtlichen Amtes ausgeschlossen (BAG vom 20.8.02 - 9 AZR 261/01 -, in DB 2003, S 1963 und BB 2004 S 663
Heisst in Kurzform, es gibt KEINE Gründe ausser die in der BetrVG aufgeführten Gründe (und dafinde ich keine warum du nicht in den Urlaub gehen kannst, ausser der BR wird Komplett Arbeitsunfähig)
02.09.2013 um 11:19 Uhr
@polybär *Heisst in Kurzform, es gibt KEINE Gründe ausser die in der BetrVG aufgeführten Gründe (und dafinde ich keine warum du nicht in den Urlaub gehen kannst, ausser der BR wird Komplett Arbeitsunfähig) so hat es mir mein Bauchgefühl gesagt, ist ja schön, wenn das bestätigt wird. Danke Dir für Deine Nachtarbeit ;-)))
02.09.2013 um 14:43 Uhr
@nicoline, ich hatte so das Gefühl das ich bei dir noch was gut zumachen hatte.
02.09.2013 um 14:50 Uhr
Echt? Mir ist zwar nicht in Erinnerung warum.......aber, wenn Du das Gefühl hattest, wird das wahrscheinlich so gewesen sein. Na dann hast Du das hiermit erledigt. Hat das jetzt negative Konsequenzen für die Zukunft? ;-)))
02.09.2013 um 15:02 Uhr
@nicoline, warum sollte das negative auswirkungen haben? Ich mag dich doch .
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