Erstellt am 01.09.2013 um 15:33 Uhr von Charlys
...... zB dass dieses BRM gerade in Verhandlungen mit dem AG ist und diese scheitetn würden bzw neu beginnen müssten
Erstellt am 01.09.2013 um 15:40 Uhr von Watschenbaum
dieselben Gründe ("Leistungsverweigerungsgründe"), die er bei einem "normalen" AN hätte,
(das diese bei einem freigestellten BR kaum greifen können, wäre ja erstmal egal)
und es wäre auch dieselbe Krux : genehmigt er nicht, obwohl er müsste, weil kein Verweigerungsrecht besteht , muß man es durchsetzen (mithilfe BR und/oder Gericht)
Erstellt am 01.09.2013 um 16:23 Uhr von Hartmut
Das Problem stellt sich in meiner Praxis ganz anders dar, nämlich dass der Vorgesetzte den Urlaub weder genehmigt (weil er das nicht will) noch ablehnt (weil er das nicht kann). Also macht er gar nichts. Eine ziemliche Sauerei, wie ich finde, weil dem AN die Zeit davonläuft.
Deshalb rate ich ja zur BV Urlaub. Bei der Gelegenheit kann man ja die Freigestellten gleich mit bedenken.
Erstellt am 01.09.2013 um 16:56 Uhr von Hoppel
Ach Hartmut ...
DEINE Praxis hast Du doch kürzlich noch als ganz unproblematisch geschildert ...
" Der BRV beantragt seinen Urlaub beim AG, vertreten durch den Personalchef. Alle anderen zu 100% freigestellten BRM beantragen ihren Urlaub beim BRV. ... Eine sehr pragmatische Regelung, zugegeben, aber sie funktioniert bestens. :)"
Erstellt am 01.09.2013 um 17:18 Uhr von Charlys
Hartmut, eine Regelung betreffend dieses Thema gehört nicht in eine BV, da nicht für die AN, sondern in eine Regelungsabrede. Also eine Abrede nur für freigestellte BR und AG
Erstellt am 01.09.2013 um 17:21 Uhr von Wegener
Wieso, ich kann das nur unterstützen was Hrtmut sagt.
Wir haben auch eine BV Urlaub abgeschlossen und seitdem Ruhe im Karton.
Erstellt am 01.09.2013 um 17:23 Uhr von Friwil
Ihr seit ja alle wahnsinnig!!
Danke, Euer
Friwi
Erstellt am 01.09.2013 um 17:30 Uhr von Hartmut
Wieso meinst du das, Charlys? Was spricht gegen eine "große" BV Urlaub für alle AN? Auch BR sind doch AN, da wäre das nur als Spezialfall abzuhandeln - oder?
Begründe bitte ganz sachlich und logisch.
Erstellt am 01.09.2013 um 17:33 Uhr von nicoline
*Ihr seit ja alle wahnsinnig!!*
Wenn schon denn schon *seid* ansonsten solltest Du angeben *seit* wann!
*Danke, Euer Friwi*
Oh, bitte, gerne!
Erstellt am 01.09.2013 um 19:51 Uhr von Charlys
BV Urlaub für Urlaubsfragen/ Themen der AN. Regelungsabrede für das Prozedure der Urlaubsabwicklungen nur der freigestellten BR. Also wer meldelt diesen beii wem an? Was ist wann wie zu beachten? http://www.kanzlei-hessling.de/de/inhalte-Betriebsratsratgeber/Regelungsabrede/
Erstellt am 01.09.2013 um 20:11 Uhr von polybär
@all,
ihr habt sorgen...
@nicoline,
handelt es sich um ein Echtest Problem oder nur um eine Hypothetische Frage?
Sollte es ernst sein, mache ich mkich Schlau für dich (.. ich habe ja ein Herz für deine Berufsgruppe)
Erstellt am 01.09.2013 um 20:36 Uhr von nicoline
@polybär
*handelt es sich um ein Echtest Problem oder nur um eine Hypothetische Frage?*
Tja, im Augenblick handelt es sich um eine hypothetische Frage, es gab bislang bei uns dazu kein Problem . Aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaber
*Sollte es ernst sein, mache ich mkich Schlau für dich (.. ich habe ja ein Herz für deine Berufsgruppe)*
da wir eine neue GF haben, die bislang noch nicht wirklich bewiesen hat, dass sie zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit oder überhaupt zu einer ZUSAMMENARBEIT mit dem BR bereit ist, könnte der Verdacht aufkommen, dass das evtl. zum Problem werden könnte. Also, wenn es Dich nicht zu sehr belastet (auch ich habe ein Herz für Deine Berufsgruppe*n* ;-)) mach Dich gerne schlau, ich habe nämlich eigentlich gerade Urlaub.
Erstellt am 01.09.2013 um 22:43 Uhr von Hartmut
nicoline, ich schließe mich voll und ganz deinem letzten Absatz an und wünsche dir noch einen schönen Urlaub.
Und Charlys, du hast mich überzeugt. Wenn ich jetzt bitte noch erfahren dürfte, wo du diese genialen Links hernimmst? :)
Erstellt am 01.09.2013 um 22:43 Uhr von polybär
@nicoline,
OK Ich habe es gefunden ich wuste dorch noch das ich davon schon mal was gehört hatte..
Die Befreiuung von der Arbeitspflicht führt nicht zum Verlust des Urlaubsanspruchs.Das Bundesarbeitsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass bei freigestellten BRMs die Pflicht zur Arbeitsleistung durch die Pflicht BR zu verichten ersetzt wird !!
Eine andre Beurteilung würde auch zu einenm Verstoss gegen das Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG führen !!
denn der Urlaubsanspruch würde in diesem Fall alleine wegen eines betriebsverfassungsrechtlichen Amtes ausgeschlossen (BAG vom 20.8.02 - 9 AZR 261/01 -, in DB 2003, S 1963 und BB 2004 S 663
Heisst in Kurzform, es gibt KEINE Gründe ausser die in der BetrVG aufgeführten Gründe (und dafinde ich keine warum du nicht in den Urlaub gehen kannst, ausser der BR wird Komplett Arbeitsunfähig)
Erstellt am 02.09.2013 um 09:19 Uhr von nicoline
@polybär
*Heisst in Kurzform, es gibt KEINE Gründe ausser die in der BetrVG aufgeführten Gründe (und dafinde ich keine warum du nicht in den Urlaub gehen kannst, ausser der BR wird Komplett Arbeitsunfähig)
so hat es mir mein Bauchgefühl gesagt, ist ja schön, wenn das bestätigt wird. Danke Dir für Deine Nachtarbeit ;-)))
Erstellt am 02.09.2013 um 12:43 Uhr von polybär
@nicoline,
ich hatte so das Gefühl das ich bei dir noch was gut zumachen hatte.
Erstellt am 02.09.2013 um 12:50 Uhr von nicoline
Echt? Mir ist zwar nicht in Erinnerung warum.......aber, wenn Du das Gefühl hattest, wird das wahrscheinlich so gewesen sein. Na dann hast Du das hiermit erledigt. Hat das jetzt negative Konsequenzen für die Zukunft? ;-)))
Erstellt am 02.09.2013 um 13:02 Uhr von polybär
@nicoline,
warum sollte das negative auswirkungen haben? Ich mag dich doch .