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Freigestellte Betriebsräten im Mutterschutz und danach im Elternzeit

B
Burdurlu-genc
Jun 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

Ich hoffe ihr könnt bei meinem Anliegen weiterhelfen.

Wir habe fünf freigestellte Betriebsräte bei uns in der Firma. Die eine Freigestelltem bekommt bald ihr Baby und ist im Mutterschutz. Die Kollegin hat ihr Amt nicht niedergelegt, ist eigentlich rhein theoretisch verhindert ihren Amt fortzusetzen. Der Vorsitzende hat hinter unserem Rücken, also ohne das Gremium abzuholen, mit dem Arbeitgeber ins Kontakt gekommen und ihm die neue freigestellte Kollegin, als Nachrücker, vorgestellt. Der Aushang mit der neuen freigestellten wurde sofort auf den schwarzen Brettern an die Belegschaft informiert. Die neue Kollegin bekommt sogar eine Ausbildung zum Sozialberater geschenkt (Unsere freigestellten Betriebsräte sind unter anderem auch als Sozialberater im Unternehmen tätig. So will es der Arbeitgeber). Wie gesagt, das alles ist hinter dem Rücken des Gremium passiert. Ohne uns ins Kenntnis zu setzen!

Meine Frage dazu... Muss normalerweise die neue freigestellte Betriebsräten neu vom Gremium gewählt werden oder rückt sie, je nach Liste, nach? PS: angeblich gibt es eine Aussage vom Anwalt (So sagt ein anderes Betriebsratskollege), dass die neue Freigestellte vom Gremium gewählt werden muss, weil die eine Kollegin, die jetzt im Mutterschutz und später im Elternzeit ist, ihren Amt nicht niedergelegt hat.

Ich bitte um Hife und bedanke mich Vorab für die Antworten.

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Community-Antworten (2)

K
kratzbürste

19.06.2020 um 10:01 Uhr

Es muss immer das Gremium entscheiden. Bei euch ist so ziemlich alles falsch gelaufen. Lese mal die Kommentare zum § 38 BetrVG.

C
Catweazle

19.06.2020 um 11:45 Uhr

Wenn die Wahl der Freistellungen per Listenwahl erfolgt ist wird erst neu gewählt wenn keine Nachrücker mehr vorhanden sind.

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