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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freigestellte BR-Mitglieder - Ehrenamt oder Prügelknabe ?

B
blaubibi1
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, aktuell zu den Wahlen hardere ich mit dem Schiksal. Eure Meinung interessiert mich dazu und wie Ihr empfindet, vor allem die langjährigen Freigestellten. Einerseits sehe ich das Amt des BR´s als Ehre an, fühle mich aber teilweise hilflos. Kurze Schilderung der Situation: 15 BR´s, 3 Freigestellte, unter anderem ich. Alle mit vielen Stimmen über Listen wiedergewählt. Ich bin als Freigestellte vor ca. 11/2 Jahren nach Überredung der bereits Freigestellten (ich hatte einen sehr guten und sicheren Job) und natürlich der Wahl der anderen BR´s nachgerückt. Wir 3 Freigestellten, außer mir, der Vorsitzende und Stellvertreter sind ein super Team und würden gerne in der Formation die nächste Peridode weiter zusammen arbeiten. Nun hat eine Liste 3 Kollegen "reingekriegt". Mit einer 4. Stimme und Listenwahl bei der konstituierenden Sitzung Anspruch auf Freistellung. Für mich stellt sich die Frage, ob ich mich überhaupt nochmal der Wahl für die Freistellung stelle. Meinen Job als Freigestellte habe ich sehr ernst und mit viel Freude wahrgenommen. Aber alle 4 Jahre auf Gedeih und Verderb den Sympathien der Wähler ausgesetzt zu sein, auch oder grade innerhalb des BR´s, in dem es bei einigen Kollegen darum geht aus ihrem bisherigen Job heraus zu kommen???? Ist es die Sache wert? Ich bin nicht der Typ, der anderen in den Hintern kriecht um Stimmen zu bekommen. Wie geht Ihr damit um? Oder bin ich einfach nur ungeeignet, weil ich nicht darüber stehe? Bin gespannt auf Eure Antworten...

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Community-Antworten (11)

W
w-j-l

02.05.2006 um 00:15 Uhr

So ist das blaubibi1, hart und ungerecht. Wenn Du anderen "in den Hintern kriechen" musst, anstatt sie überzeugen zu können, damit alle 12 Stimmen bei euch dreien bleiben, dann hast Du vielleicht etwas falsch gemacht.

L
Lotte

02.05.2006 um 10:19 Uhr

Zum Glück leben wir in einer Demokratie, da ist das mit den Wahlen nun mal so. Politiker haben ja auch meist das Gefühl, dass sie in ihrer vierjährigen Amtszeit nicht alles schaffen können. Aber wie w-j-l schon geschrieben hat: wer gute Arbeit macht wird meist auch wiedergewählt.

D
DocPille

02.05.2006 um 10:32 Uhr

Nun hat eine Liste 3 Kollegen "reingekriegt". Mit einer 4. Stimme und Listenwahl bei der konstituierenden Sitzung Anspruch auf Freistellung.

Den Satz verstehe ich nicht,warum hat die Liste Anspruch auf eine Freistellung,bitte um Aufklärung.

V
viktor

02.05.2006 um 11:06 Uhr

Den Satz verstehe ich auch nicht ganz. Solange die Chance besteht, den Job weiter zu machen - kandidieren. Übrigens - auch nach der Freistellung geht das Leben weiter und man kann seinen Einsatz im BR entsprechend gut gestalten. Schließlich ist jedem BR-Mitglied so viel Zeit zur Verfügung zu stellen, wie er für das Amt benötigt.

B
Bernd

02.05.2006 um 12:54 Uhr

Was hat eine Liste mit Freistellung zu tun? Meines Wissens werden Freistellungen doch durch Wahl im Betriebsrat entschieden? Wenn Du nicht mehr gewählt wirst arbeitest Du halt in Deinem normalen Job weiter und machst Betriebsratsarbeit bei Bedarf.

K
Kölner

02.05.2006 um 12:58 Uhr

@bernd Naja. Freistellungen werden mitunter im Rahmen der Verhältniswahl festgelegt!

L
Lotte

02.05.2006 um 18:07 Uhr

Hallo @Kölner, Du als ehrenhaftes Musketier (grins) kannst mir doch gewiss sagen wo ich den Paragraphen über die Verhältniswahl in Bezug auf Freistellungen finde? Das kommt nämlich demnächst auf uns zu und bislang haben wir immer per Mehrheitswahl die Freistellungen bestimmt.

F
Fayence

02.05.2006 um 18:17 Uhr

Hallo Lotte, ich bin zwar nicht Kölner, kann den Fernsehturm aber sehn.

Wo anders als im BetrVG sollen Angaben bzgl. der Freistellungen zu finden sein? Versuch´s doch mal mit dem §38 Abs. 2.

L
Lotte

02.05.2006 um 18:21 Uhr

Danke Fayence, hätt ich wirklich selber finden können. Grüße Dom und Fernsehturm von mir.

B
blaubibi1

02.05.2006 um 22:02 Uhr

Wie "kölner " sagt... nach Verhältniswahl über Liste wird nach de Hont ausgewertet. Mit 4 Stimmen ist "der Drittte" auf der anderen Liste bei 15 BR´s raus.

K
Klaus

02.05.2006 um 22:17 Uhr

Ich kann zwar deinen Ärger wegen der drohenden Nicht-freistellung menschlich verstehen, aber nicht inhaltlich. Wahlen sind halt dazu da, auch evtl. andere Mehrheiten zu schaffen, und hier auch andere Freistellungen. Ein Weg für weniger Ärger ist z.B. dass man sich eine Freistellung mit jemand anderen teilt (ist zulässig!!!). Dann ist der Weg bei einer Nichtfreistellung nicht SO hart Klaus

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