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Freigestellte Betriebsräte - gibt es eine Formel wie man freigestellte Betriebsräte errrechnet?

W
Whiskas
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

gibt es eine Formel wie man freigestellte Betriebsräte errrechnet. Unser Betrieb hat ca. 6700 Mitglieder und stellt damit zur Zeit 33 Betriebsräte, davon 9 freigestellte. Nun ist Listenwahl und ich würde gerne Wissen auf welcher Grundlage denn die Listen nun einen freigestellten Betriebsrat bekommen. Mit welcher Stimmenzahl oder Prozentzahl bekommt man diesen freigestellten Platz nun.

Whiskas

7.008021

Community-Antworten (21)

D
DonJohnson

30.01.2010 um 18:23 Uhr

§ 38 Abs 2 BetrVG

K
Kölner

30.01.2010 um 18:54 Uhr

@Don Johnson Das ist nur die 'halbe' Wahrheit. Der Fragesteller wünscht sich ein wenig mehr Hellseherei um sagen zu können, wie viele BR's seine Liste freistellen könnte.

@Whiskas Hellseherei wird in einem anderem Forum geboten...

N
nicoline

30.01.2010 um 19:09 Uhr

@Whiskas auf welcher Grundlage denn die Listen nun einen freigestellten Betriebsrat bekommen. die hat DonJohnson genannt

Mit welcher Stimmenzahl oder Prozentzahl bekommt man diesen freigestellten Platz nun Wenn Du die Stimmenzahl bei der Wahl meinst, muss man Dir leider berichten, dass diese darauf überhaupt keinen Einfluss hat. Aber das hast Du ja sicher schon nachgelesen ;-))

K
Kölner

30.01.2010 um 19:15 Uhr

@nicoline Äh...wieso haben die erzielten % bei der Wahl keinen Einfluss auf eine Freistellung?

D
DonJohnson

30.01.2010 um 19:19 Uhr

@Kölner Na, du weißt doch was nicoline meint ;-)

H
hogwarts

30.01.2010 um 19:22 Uhr

@ Kölner Ganz einfach es gibt keine automatische Freistellung. In der konstituierenden Sitzung werden diese Personen gewählt. Wenn sich mehrere Listen zusammenschließen kann es sein, dass ihr keine freigestellten bekommt.

K
Kölner

30.01.2010 um 19:24 Uhr

@DonJohnson Naja. Die erzielten % in einer Wahl haben eben Einfluss auf die Freistellungen...

D
DonJohnson

30.01.2010 um 19:24 Uhr

@Kölner Habe deinen ersten Beitrag hierzu erst jetzt gelesen...

Ok, im Anbetracht deines Argumentes, kann der Fragesteller mich nur maximal mittelmäßig bewerten...

Leider habe ich noch immer Probleme mit der kurzen, aber 100%igen Antwort die die WAF verlangt. Weiterhin habe ich lediglich eine "second hand" Kristallkugel wie jeder (dich eingeschlossen) weiß.

Somit ist mir eigentlich lediglich möglich auf einen Teil der Frage zu antworten...

@Whiskas Entschuldige bitte meiine unzulängliche Antwort...

D
DonJohnson

30.01.2010 um 19:27 Uhr

@hogwarts Wo genau steht das?

D
DonJohnson

30.01.2010 um 19:36 Uhr

@all irgendwie verpasse ich heute einiges - keine Ahnung warum....

@Kölner Klar haben sie das wenn man § 38 Abs 2 BetrVG bedenkt...

N
nicoline

30.01.2010 um 19:46 Uhr

@Kölner, DJ man soll es nicht glauben, aber es gibt immer noch die Meinung, je mehr Stimmen bei der BR Wahl, desto mehr Freistellungen (automatisch), und wer die meisten Stimmen bei der BR Wahl hat, wird automatisch BRV, habe ich gerade wieder erlebt. Darauf bezog sich meine Antwort, aber, da natürlich niemand sehen konnte, was ich dachte, habe ich natürlich verkehrt geantwortet, sorry ;-))

D
DonJohnson

30.01.2010 um 19:50 Uhr

nicoline Neee, soooo verkehrt war es ja nciht. Bei einer geheimen Wahl kann keiner wissen was passiert. Lediglich in "verfeindeten" Listen wäre das auch ohne Glaskugel wohl vorhersehbar - (leider Gottes gibt es das echt - siehe Karman).

Die Vermutlung liegt immer nah, da aber auch diese Wahl IMHO geheim ist, kann alles passieren...

So wurden auch schon Regierungen gestürzt ;-)

P
Peanuts

31.01.2010 um 12:38 Uhr

"gibt es eine Formel wie man freigestellte Betriebsräte errrechnet. "

Entweder gibt es nur einen Wahlvorschlag, dann entfallen die Freistellungen auf die 9 BRM, welche die meisten Stimmen erhalten haben

oder

es gibt mehrere Wahlvorschläge, dann gibt´s halt eine Verhältniswahl und es muss gerechnet werden (D´Hondt).

Ev. tarifvertragliche Vereinbarungen sind zu beachten.

"In der konstituierenden Sitzung werden diese Personen gewählt."

Nein!

I
Immie

31.01.2010 um 12:57 Uhr

@Peanuts ...Entweder gibt es nur einen Wahlvorschlag, dann entfallen die Freistellungen auf die 9 BRM, welche die meisten Stimmen erhalten haben ... ???

@Kölner Musst du immer alle verunsichern?;-)

W
Whiskas

31.01.2010 um 13:11 Uhr

Hallo zusammen,

vielen Dank erst einmal für die Antworten. Wenn ich es richtig interpretiere werden dann bei einer Listenwahl in einer gesonderten Sitzung diese freigestellten Betriebsräte gewählt.

Kann es dabei passieren das die stärkste Liste alle freigestellten Br's bekommt weil Sie die meisten Stimmen hat? Oder gibt es auch dort ein spezielles Auszählen wie bei der Listenwahl. Sonst würde ja die stärkste Liste grundsätzlich alle freigestellten bestimmen.

Whiskas

I
Immie

31.01.2010 um 13:20 Uhr

Wenn 17 von einer Liste kommen... Oder aber 2 Listen Koalitionen eingehen... und ihr dieses "Listen-Denken jetzt schon in Perfektion lebt...

Am besten wäre es aber, wenn die besten Freigestellt werden...

Gruselig wenn vor der Wahl schon diese Gedanken Einzug halten. Gratulation!

R
rainerw

31.01.2010 um 13:25 Uhr

peanuts

"In der konstetuierenden Sitzung erden diese gewählt"

In der konstetuierenden Sitzung sollte lediglich der BRV und sein Stelli und zum Schluss der Schriftführer. Sitzung schliessen und Ende. Damit ist der BR erst mal Geschäftsfähig. Im Anschluss daran kann man direkt eine Sitzung einberufen und alles andere Regeln und beschliessen.

P
Peanuts

31.01.2010 um 13:26 Uhr

"Wenn ich es richtig interpretiere werden dann bei einer Listenwahl in einer gesonderten Sitzung diese freigestellten Betriebsräte gewählt."

Wer sagt denn, dass es bzgl. der Freistellungen überhaupt zu einer Listenwahl kommt? Soll es auch altgediente BR-Gremien geben, die davon noch nie gehört haben.

D
DonJohnson

31.01.2010 um 13:26 Uhr

@Immie Gruselig wenn vor der Wahl schon diese Gedanken Einzug halten. Gratulation! Da stimme ich dir voll zu...

M
Maultäschle

31.01.2010 um 20:28 Uhr

Wählt die besten. Eure Gegner sind nicht die Mitglieder der anderen Liste, (wenn ich dies auch schon oft erlebt habe), euer Gegner ist die Personalbateilung die euch eh immer zwei bis fünf Schritte vorraus ist. Arbeitet daran diesen Vorsprung zu verkürzen und verschwendet keine Energie auf Grabenkämpfe. Das können und dürfen wir uns nicht leisten wenn wir ernsthafte Betriebsräte sein wollen.

Gängige Praxis ist die Listen angemessen an den Freistellungen zu beteiligen.

P
Peanuts

31.01.2010 um 20:56 Uhr

"Gängige Praxis ist die Listen angemessen an den Freistellungen zu beteiligen."

Hüstel ...

Klingt so, als ob Freistellungen nach Gutsherrenart vergeben werden könnten.

Wenn das Wahlergebnis und somit die Mehrheitsverhältnisse im BR feststehen, ist es doch ein leichtes, sich eine entsprechende Strategie zurecht zu legen, um der Mehrheit nicht alle Freistellungen überlassen zu "müssen". Eine Listenwahl ist die sicherste Möglichkeit.

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