Freigestellter Betriebsrat - Darf ich mich als BR-Mitglied kurzzeitig (stundenweise) von der Arbeit freistellen lassen oder kann der AG mir die Freistellung verweigern weil wir im BR bereits "dauerhaft" freigestellte BR-Mitglieder haben?
Bin neues BR Mitglied und habe eine grundsätzliche Frage Wir haben mehrere dauerhaft freigestellte BR-Mitglieder und die haben sich die verschiedenen Zuständigkeitsbereiche aufgeteilt. Darf ich mich als BR-Mitglied kurzzeitig (stundenweise) von der Arbeit freistellen lassen oder kann der AG mir die Freistellung mit dem Hinweis verweigern dass wir im BR bereits "dauerhaft" freigestellte BR-Mitglieder haben die die Aufgabe auch erledigen können. Oder könnte etwa auch das freigestellte BR-Mitglied mir entgegnen das ich mich nicht freistellen lassen muss weil das in seine Zuständigkeit fällt. Ich vermute nicht, da ja der AN ein BR-Mitglied seines Vertrauens mit seinen Problemen beauftragen kann. Wie verhält es sich damit denn genau? Darf ich mich von der Arbeit abmelden oder sollte (muß) ich den ratsuchenden AN an das für seine Abteilung extra freigestellte BR-Mitglied verweisen?
Community-Antworten (20)
13.11.2008 um 01:06 Uhr
@Cavalo Bin gerade auf dem Seminar für freigestellte. Da ich heute genug § Stoff intus habe mache ich es kurz. Schau in §37 Abs 2. Oder aber gebe mal links unter suchen die Nummer 25763 ein . dann erscheint capo´s Frage. Unter seinen erhaltenen Antworten lese Dir mal den schon oft von unseren fleißigen nicoline erstellten Thread. Der beantwortet eigentlich alles.
13.11.2008 um 08:58 Uhr
@ Cavalo Falls die Suchfunktion, wie bei mir und auch anderen, nicht funktioniert und damit ich meinem Ruf gerecht werde fleißigen nicoline:
Informationsblatt für Vorgesetzte von Betriebsratsmitgliedern
Sie haben in Ihrer Gruppe, Abteilung, Schicht usw. ein Mitglied des Betriebsrats. Herzlichen Glückwunsch, dass Sie Mitarbeiter/innen haben, die so viel Vertrauen in der Belegschaft Ihres Betriebs genießen, dass sie in den Betriebsrat gewählt wurden. Mit diesem Informationsblatt wollen wir für Sie zu einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit zwischen Ihnen und „Ihrem“ Betriebsrat beitragen.
Der Auftrag des Betriebsverfassungsgesetzes lautet: Arbeitgeber (und Sie als Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers somit auch) und Betriebsrat arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen für das Wohl der Arbeitnehmer/innen und des Betriebs.
Um eventuell bestehende Missverständnisse über die Position des Betriebsrates von vorneherein auszuschließen möchten wir Ihnen Auszüge aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zur Kenntnis geben, in welchem es um die grundsätzlich unterschiedlichen Interessen (Interessengegensatz) von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite geht: „...Ohne diesen Interessengegensatz wären gesetzliche Regelungen über die Mitwirkung von Arbeitnehmerseite an Entscheidungen des Arbeitgebers gegenstandslos. Auch das Betriebsverfassungsgesetz setzt diesen Interessengegensatz voraus...Im Betrieb hat der Betriebsrat die Interessen der von ihm repräsentierten Belegschaft wahrzunehmen...Anstelle möglicher Konfrontation tritt zwar die Pflicht zur beiderseitigen Kooperation, dennoch bleibt der Betriebsrat Vertreter der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Er ist zu vertrauensvoller Zusammenarbeit, nicht aber dazu verpflichtet, die Interessen der Belegschaft zurückzustellen. Damit obliegt dem Betriebsrat eine „arbeitnehmerorientierte Tendenz“ der Interessenvertretung...“
Sie als Vorgesetzte/r eines BR-Mitglieds sind verpflichtet, „Ihrem“ Betriebsratsmitglied die ungestörte Ausübung seines Betriebsratsamtes zu ermöglichen. Wir haben deshalb im Folgenden für Sie die Rechte und Pflichten zusammengestellt, die ein BR-Mitglied gegenüber dem Arbeitgeber und Ihnen als persönlichem Vorgesetzten hat.
1.) Was geht vor: Betriebsratsarbeit oder berufliche Tätigkeit? Das Bundesarbeitsgericht regelt diese Frage ganz klar: Erst kommt die Arbeit für und im Betriebsrat und anschließend der Job. Jeder Betriebsrat hat deshalb einen Anspruch, von seinen beruflichen Verpflichtungen so entlastet / freigestellt zu werden, dass er/sie die Betriebsratsarbeit ordnungsgemäß erledigen kann. Für diese Entlastung müssen Sie sorgen!
2.) Wer entscheidet über den Umfang der Arbeit für den Betriebsrat?
Eindeutige gesetzliche Regelung: Nur das einzelne Betriebsratsmitglied selbst!
Eine „Genehmigung“ der Betriebsratsarbeit durch den Vorgesetzten, aber auch
durch den Betriebsratsvorsitzenden, ist nicht vorgesehen. Würden Sie ein
Betriebsratsmitglied (aber auch Jugend- und Auszubildendenvertreter oder
Wahlvorstandsmitglied) an der Erfüllung seiner Aufgaben hindern, wäre dies
sogar strafbar (Behinderung der betriebsverfassungsrechtlichen Organe wird im
Höchstfalle mit Gefängnis bestraft).
Weiterhin sollten Sie beachten:
Mitglieder des Betriebsrates dürfen wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch
begünstigt werden; dieses gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.
3.) Wer entscheidet, wann ein Betriebsratsmitglied seine Aufgaben erledigt? Auch hier die eindeutige Antwort: Nur das einzelne Betriebsratsmitglied selbst! Allerdings: Das Betriebsratsmitglied ist angehalten, auf betriebliche Termine Rücksicht zu nehmen. Im Einzelfall ist die Dringlichkeit der Betriebsratsarbeit entscheidend.
4.) Kann das Betriebsratsmitglied den Arbeitsplatz ohne weiteres verlassen? Im Prinzip ja. Es muss sich allerdings so ab- und wieder zurückmelden, wie man das in Ihrem Betrieb allgemein tut, wenn ein Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz verlässt. Wenn es Schwierigkeiten gibt, vereinbaren Sie mit dem Betriebsratsmitglied, wie Ab- und Rückmeldung stattfinden sollen.
5.) Was gehört alles zur Betriebsratsarbeit? Der häufigste Irrtum ist, dass Betriebsratsarbeit nur die Teilnahme an den Betriebsratssitzungen bedeutet. Zur Betriebsratsarbeit gehören aber z.B. auch Teilnahme an Gesprächen mit dem Arbeitgeber, Teilnahme an Betriebsbesichtigungen, Aufsuchen von Arbeitnehmern an ihrem Arbeitsplatz, Teilnahme an Gesprächen mit Gewerbeaufsichtsamt, Berufsgenossenschaften, Gewerkschaften, Betriebsärzten oder sonstigen Institutionen, Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen des Betriebs, Teilnahme an Sitzungen von Arbeitsgruppen und Ausschüssen des Betriebsrats, Sprechstunden, Personalgespräche, Vorbereitung von Betriebsratssitzungen, Arbeit im Betriebsratsbüro, Lektüre von Gesetzen, Verordnungen und Fachzeitschriften, Beschaffung von Informationen für die Betriebsratsarbeit, z.B. im Internet, Besuch von Betriebsratsfortbildungen und Seminaren usw.
6.) Muss die Betriebsratsarbeit immer während der Arbeitszeit des Mitgliedes geleistet werden? Grundsätzlich ja. Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied allerdings Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten. Außerhalb der regulären Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit ist jedoch keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, da es sich um ein Ehrenamt handelt. Diese Zeiten sind daher bei der Ermittlung der geleisteten Arbeitszeit im Sinne des ArbZG nicht zu berücksichtigen. Das Arbeitszeitgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz sehen allerdings nicht vor, dass innerhalb der regulären Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit zu einer Reduzierung der gemäß ArbZG zu berücksichtigenden Arbeitszeit führt.
Sie sehen: Die rechtlichen Vorgaben sind eindeutig.
Wir empfehlen Ihnen: Sehen Sie in „Ihrem Betriebsratsmitglied“ Ihren Partner, der wie Sie größtes Interesse am Wohl der Arbeitnehmer und Ihres - gemeinsamen - Betriebs hat.
Schönen Tag ;-))
13.11.2008 um 10:17 Uhr
@ cavalo Kompetenzgerangel, oder um was gehts denn? Du bist " Neues BR Mitglied" ? Was könntest du besser machen als die freigestellten, die vermutlich schon länger ihren Job ausüben ? Meinst du nicht es wäre besser wenn du mit dem Kollegen der zu dir kommt ins BR Büro gehst und mit den freigestellten zusammen das Problem besprichst?
13.11.2008 um 10:29 Uhr
Na ja...und auch für den gang ins BR Büro muss man sich freistellen.
13.11.2008 um 14:54 Uhr
@rolfo2 Jeder AN hat das Recht mit dem BRM seines Vertrauens zu sprechen. Das ist nicht an der Freistellung eines BRM zu tun. Grunsätzlich Frage ich mich auch warum sie ins Büro gehen sollen. Finde es aber von daher nicht schlecht weil da mehr Ruhe herrscht und man dem Problem in Ruhe auf dem Grund gehen kann. Und außerdem kostet es Arbeitszeit. Je länger und öfter MA dann beim BR sitzen desto mehr werden sie irgendwann mal in Ruhe gelassen.
13.11.2008 um 21:14 Uhr
Dennoch, der link zu diesem geistigen Erguss sollte hier aus Urheberrechtlichen Gründen genannt werden nicoline...
13.11.2008 um 21:24 Uhr
@nicoline und @rainer w Danke für die Antworten. Das baut mich wieder auf
@rolfo2 es geht nicht um Kompetenzgerangel sondern darum das sich das seit über 10 Jahren freigestellte BR-Mitglied meiner Ansicht nach nicht an das Betriebsverfasssungsgesetz hält. Freigestellter BR und AG sind zum Nachteil des AN ein eingespieltes Team. Mein grösster Gegnerbei Verhadlungen ist nicht der AG sondern das freigestellte BR-Mitglied. Versteht sich von selbst das meine Äußerungen im Gremium vom freigestellten BR direkt an den AG gemeldet werden. Nach der Sitzung muß ich mir dann unverblümt Drohungen des AG anhören. Der freigestellte wird bei der nächsten Wahl wahrscheinlich wieder einen vorderen Listenplatz bekommen da in 10 Jahren Zusammenarbeit auch mit der Gewerkschaft enge Beziehungen/Freundschaften entstanden sind. AN wechseln bereits die Gewerkschaft oder treten ganz aus. Im Moment reichen mir 2 Gegner, die Gewerkschaft will ich nicht auch noch gegen uns haben.
13.11.2008 um 21:34 Uhr
Bist du da alleine mit deiner Meinung?
13.11.2008 um 21:35 Uhr
@ DJ meine Güüüüüte, hab ich bestimmt schon 10? mal angegeben, aber wenn ein braungebrannter, roséfarbene Polo shirts tragender cop mich dazu auffordert, werde ich natürlich keinen Widerstand gegen die Staatsgewalt leisten! googeln mit diesem Begriff:Informationsblatt für Vorgesetzte von Betriebsratsmitgliedern 6.) wurde von mir hinzugefügt. Basis: LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.08.2005, Az: 5 Sa 161/05 ArbG Lübeck, Urteil vom 07.12.1999, Az.: 6 Ca 2589/99 Welchen Auftrag hast Du sonst noch für mich???? Ich hab einen für Dich: sprich nicht von geistigem Erguss, das ist mir zu abwertend!!!!!
@ Cavalo Der freigestellte wird bei der nächsten Wahl wahrscheinlich wieder einen vorderen Listenplatz bekommen da in 10 Jahren Zusammenarbeit auch mit der Gewerkschaft enge Beziehungen/Freundschaften entstanden sind.
Die nächste Wahl ist 2010, mach eine eigene Liste auf, setz Dich an erste Stelle und los geht' s. Ist echt Arbeit, ich weiß wovon ich rede, aber das Eine was man will, das Andere was man muss.
AN wechseln bereits die Gewerkschaft oder treten ganz aus.
Wegen des BRV?
Im Moment reichen mir 2 Gegner, die Gewerkschaft will ich nicht auch noch gegen uns haben.
Bist Du Mitglied?
13.11.2008 um 22:23 Uhr
@immi Wenn ich die MA zu dem Thema befrage dann stehen alle hinter mir. Okay, die ändern die Meinung höchstwahrscheinlich schnell wenn der AG sie explizit darauf anspricht.
Wenn ich die anderen BR-Mitglieder frage, dann sind erst die meisten hinter mir aber wenn zur Sache geht verlassen sie sich dann doch mehr auf den für diesen Bereich freigestellten BR und dessen Einstellung zu diesem Thema. Denn das ist ja sein "Revier" und da muss er dann tätig werden. Ist es seine Zuständigkeit und dafür ist er auch freigestellt.
13.11.2008 um 22:37 Uhr
Und was wäre wenn er denn dann nicht mehr Freigestellt wäre? Ich hatte eher an die Meinung der anderen BRM dazu gedacht. Weil die Einstellung, Arbeitsweise und Weltfremdheit von so manchem freigestelltem BRM hat mich auf so manchem Seminar schon zur Weissglut getrieben. Und ich bin dann eher der Meinung das man sie dann mal wieder von ihrem anderen Planeten auf die Erde zurückzuholen sollte. Und wie die dann kollabieren...ist schon klasse:-)
13.11.2008 um 22:39 Uhr
@nicoline Wegen des BRV? nicht wegen des BRV sondern weil wir Arbeitnehmer gegen Windmühlen kämpfen müssen. Die Gewerkschaft sitzt so sicher im Sattel das sie nicht bangen muß. Sind lauter laaaaangjährige Mitglieder. Wir sind zu 95% organisiert. Und die paar wenigen Übertritte werden leider als Verräter gemobbt.
Bist Du Mitglied? Ja, seit 25 Jahren
13.11.2008 um 22:46 Uhr
@Cavalo Es ist schon interesssant welche Wendung ein Thema nehmen kann. Angefangen von der ursprünglichen Frage sind wir nun bei einem Wahlkampf 2010. Geht es hier um das Problem wegen der Freistellung eines BRV, oder geht es um die Person die dieses Amt ausführt. Nicoline gibt sich so viel Mühe einen ellenlagen Text hier rein zu setzen und Du willst Wahlkampf betreiben. Stelle Dich vernünftig auf damit Deine Argumentation in der Belegschaft auch so ankommt das die MA auch hinter dir bleiben. Sonst brauchst Du Dich 2010 gar nicht erst aufstellen lassen, denn dann wird es Dir so ergehen wie dem jetzigen BRV. Was der BRV für eine Lobby beim AG hat ist da vollkommen unintressant, weil der nicht wählen geht. Punkten mußt Du bei den Arbeitnehmern.
13.11.2008 um 22:47 Uhr
@immi danke für deine Antwort die Einstellung der anderen BRM stand im 2. Absatz meiner Antwort
13.11.2008 um 23:58 Uhr
@rainer w ....hier rein zu setzen und Du willst Wahlkampf betreiben. Tut mir leid wenn ich bei dir den Eindruck erweckt habe Wahlkampf zu betreiben. Manchmal muß man ein wenig ausholen um ein komplexes Thema mit Hintergründen ansatzweise darzustellen
....denn dann wird es Dir so ergehen wie dem jetzigen BRV. es handelt sich um ein freigestelltes BRM und dem geht es eigentlich ganz gut!
der BRV für eine Lobby beim AG hat ist da vollkommen unintressant empfinde ich nicht so. Wäre toll wenn er sich als BRM mehr um die Mitarbeiter kümmern würde als den Arbeitgeber vor bösen MA zu schützen die aufs Gesetz pochen.
Punkten mußt Du bei den Arbeitnehmern Warum? Wie gesagt muß ich keinen Wahlkampf betreiben. Wir haben eine Listenwahl und ich muss bei meiner Gewerkschaft punkten damit ich einen guten Listenplatz bekomme. Eine andere Gewerkschaft zu etablieren ist bei uns meiner Ansicht nach nicht möglich.
mir ging es eigentlich um die Frage ob mir der AG oder das freigestellte BRM den Einsatz für den MA irgendwie verwehren kann und da hat man mir @nicoline sehr gut weitergeholfen
14.11.2008 um 01:33 Uhr
@cavalo Punkt 1 Du beziehst Dich zu oft auf die Person Freigestelltes BRM. Du solltest es verallgemeinern. Punkt 2 Ich weiß nicht ob es einem BRM gut geht wenn man Front gegen ihn macht, da spielt es keine Rolle ob freigestellt oder nicht. Mal schauen wie es Dir ergeht wenn nach 2010 es einer bei Dir macht. Oder bist Du auch einer der meint die tun eh nur Kaffee trinken.? Dann kauf Dir schon mal Vorat ein. Punkt 3 Ist schon schade wenn man meint ein Amt für sich bekleiden zu müssen. Ich würde diese Antwort ja mal gerne bei euch ans schwarze Brett hängen und dann schauen was Deine kollegen dazu sagen das Du ihre hilfe nicht brauchst. Das wird dann nach der Wahl ein ganz schön einsammer Kampf gegen den AG. Überdenke Bitte noch mal wie Du Argumentierst. Dann wird Dir der Sinn BRM zu werden auch bewußter und Du wirst Später mit einer Starken Belegschaft im Rücken mehr Freude an dieser Tätigkeit haben.
14.11.2008 um 09:20 Uhr
@Cavalo, zu deiner ursprünglichen Frage "Darf ich mich als BR-Mitglied kurzzeitig (stundenweise) von der Arbeit freistellen lassen "...Antwort: JA! In § 37(2) steht "soweit erforderlich...soll heissen, bei Bedarf 100%. Wenn 100% erforderlich sind...ja dann... du entscheidest eigenverantwortlich....alles klar?
14.11.2008 um 14:53 Uhr
@pirat Danke für die Antwort, das hilft mir sehr. Alles klar!
14.11.2008 um 15:30 Uhr
@rainer w
Punkt 1 Ich muß nicht punkten weil alle MA das freigestellte BRM kennen. Das alleine reicht vielen schon um mir volle Punktzahl zu geben. Ob sie jedoch unter Druck einknicken steht auf einem anderen Blatt. Weitere Ausführungen gelten als Wahlkampf Punkt 2 Kaffee trinkt der eher selten . . . Punkt 3 Ist schon schade wenn man meint ein Amt für sich bekleiden zu müssen. Das werde ich ihm bei Gelegenheit mitteilen
Ich kann dir nicht die ganze Situation schildern, die bei uns herrscht. Auch wenn deine Ratschläge total daneben sind, danke für deinen Zeitaufwand
14.11.2008 um 20:31 Uhr
@Calvalo Es liegt oftmals nicht an der Situation die bei einem herrscht, sondern viel mehr daran wie man mit ihr und den beteiligten personen umgeht, denn sonst unterscheidet man sich nicht mehr von ihnen.
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