Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Rufbereitschaft.
Wir sollten zukünftig in meinem Betrieb Rufbereitschaft leisten.
Im Arbeitsvertrag steht folgendes:
Der Arbeitnehmer erklärt sich bereit, Nacht-, Sonntags-, Feiertags- und Mehrarbeit zu leisten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Solche zusätzlichen Arbeiten sind durch vorgenannte Vergütung abgegolten.

Meine Fragen dazu:
- Bin ich mit der Klausel verpflichtet Rufbereitschaft zu leisten?
- Ist die Vergütung für die Rufbereitschaft durch diese Klausel abgegolten?
- Wie sieht es mit Einsätzen in der Rufbereitschaft aus? Sind die Vergütungen dafür auch durch die Klausel abgegolten?

Vielen Dank für Antworten!