Hallo zusammen...
wiedermal eine knifflige Fragestellung.
Unser Abteilungsleiter kam heute auf die glorreiche Idee, der gesamten Belegschaft mitzuteilen, dass er unsere Arbeitszeiten rückwirkend anpassen wird und zwar bis zum 01.06.2013 !!!
Hintergrund der Sache ist die ständige Unwissenheit, wie Arbeitszeiten, Betriebsratsausfallzeiten und Schulungszeiten verschrieben werden. Nun hatten sie einen Rechtsanwalt im Haus ( von der Geschäftsführung eingeladen) der ihnen erklärte wann, wie und was mit welchen Zuschlägen zu verschreiben ist, da wir im Schichtsystem arbeiten. Besonders eifrig ist er immer dabei Betriebsratsausfallzeiten anzupassen...
Nun darf er das einfach so rückwirkend ? Er müßte ja dann 3 Monate korrigieren und die Zeiten von knapp 80 Leuten im Köpfchen haben ;-)
wichtig ist ja ober er das einfach darf und ob er jeden Mitarbeiter korrekt informieren muß, wann er welche Zeiten geändert hat...

P.S: es gibt leider keine elektron. Zeiterfassung (Stechuhr).
lieben Dank im Voraus