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§3 AZG 47,5 Stunden durch 5 oder 6 Tage?

S
Stotto
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns arbeiten Kollegen von Mo-Fr (Sa/So ist frei) im Durchschnitt 9,5 Stunden pro Tag, 47,5 Stunden pro Woche. Verstossen wir damit gegen §3 AZG. Wir liegen ja unter den 48 Stunden pro Woche aber bei unserer 5 Tage Woche über 8 Stunden pro Tag. Danke und Gruß

1.65705

Community-Antworten (5)

C
Charlys

29.08.2013 um 01:02 Uhr

Nein ist kein Verstoß. Lese mal § 3 ArbZG richtig. ....... § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Der freie Samstag hier regelt es!

G
gironimo

29.08.2013 um 11:17 Uhr

.... also 47,5 geteilt durch 6 = 7,92 Stunden im Schnitt.

Kann man hoffen, dass das Gehalt die vielen Stunden lohnen lassen.

H
Hartmut

30.08.2013 um 21:36 Uhr

Nein. Bitte stets strikt ans Gesetz halten, nichts hinein interpretieren!

Im §3 ArbZG steht: "Die werktägliche Arbeitszeit...".
Im §3 ArbZG steht NICHT (!): "Die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit..."

Das heißt, an keinem Werktag darf mehr als 8 Stunden gearbeitet werden. Hätte der Gesetzgeber einen Durchschnittswert (über alle 6 Werktage) gemeint, hätte er das auch so hin geschrieben.

B
blackjack

30.08.2013 um 21:55 Uhr

§ 7 Absatz I Nr. 1 ArbZG

H
Hoppel

31.08.2013 um 00:00 Uhr

@ Hartmut

"Das heißt, an keinem Werktag darf mehr als 8 Stunden gearbeitet werden. Hätte der Gesetzgeber einen Durchschnittswert (über alle 6 Werktage) gemeint, hätte er das auch so hin geschrieben."

Ich werd langsam aber sicher richtig sauer, wenn ich Deine Antworten lese! Auch diese Deine Antwort ist einfach nur FALSCH!

MONTAG, DIENSTAG, MITTWOCH, DONNERSTAG, FREITAG, SAMSTAG Sind WERKTAGE.

Im § 3 ArbZG steht, dass AN bis zu 10 Stunden werktäglich beschäftigt werden dürfen, wenn im Ausgleichszeitraum von 6 Monaten oder innerhalb von 24 Wochen im DURCHSCHNITT acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Das bedeutet: AN dürften z.B. 12 Wochen lang Mo, Di, Mi, Do, Fr, Sa jeden Tag 10 Stunden beschäftigt werden, wenn sie die darauf folgenden 12 Wochen z.B. nur 6 Stunden täglich arbeiten müssten.

Genauso gut dürfen AN Mo-Fr täglich 9,6 Stunden beschäftigt werden, ohne mit dem ArbZG in Konflikt zu geraten!

@ Stotto

Seitens des ArbZG spricht überhaupt nichts gegen eine 47,5 Stundenwoche oder gegen eine Arbeitszeit Mo-Fr von jeweils 9,5 Stunden, da der Samstag bzgl. der durchschnittlichen werktäglichen Arbeitszeit einzubeziehen ist.

Beachtet werden müssen aber tarifvertragliche Regelungen, so ein TV bei Euch greift.

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