Ich finde in dem BetrVG Buch keinen Kommentar zu 37 der mir sagt das das AZG hier nicht greift.In meinem konkreten fall heißt das : Ich habe ein Doppelmandat, ich bin BRV und SBV. Ich bin selber zu 60 % Behindert und habe nach 124 SGB IX einen Antrag auf Befreiung von Mehrarbeit gestellt. Muss aber aber an 2 Tagen in der Woche noch arbeiten, weil ich durch 180 Mitarbeiter nur an 3 Tagen in der Woche freigestellt bin. An den 2 Arbeitstagen sollte ich häufig Überstunden machen, deshalb habe ich den 124 er gezogen. Als BRV aber bin ich gezwungen Überstunden zu machen ( durch Sprechstunden, Sitzungen ) Das ist auch in Ordnung.Kann ich mir die Stunden als BRV mitnehmen und die anderen ablehnen ? Wenn die Stunden als BRV und SBV nicht zum AZG gehören müsste dieses doch in Ordnung sein......Oder ???????