Einigungsstelle
Antrag von Überstunden. Unser BR Vorsitz behauptet, dass es auf Grund der Wichtigkeit sehr schnell zu einem Verfahren vor der Eingungsstelle kommt, auch bei nicht Einigung über Vorsitzenden, Kennt jemand die heute üblichen Verfahrenszeiten?
Community-Antworten (1)
25.08.2013 um 14:47 Uhr
@ Boisheim
Wenn sich BR & AG nicht auf einen Einigungsstellen-Vorsitzenden einigen können, muss das Arbeitsgericht und in letzter Instanz das LAG entscheiden.
Im Falle eines Hamburger BR dauerte das Spiel von der ersten Beschlussfassung "Einsetzung einer Einigungsstelle" bis zur LAG Entscheidung rund drei Monate.
Aber ich habe die leise Vermutung, dass Euer BRV nicht zwischen Einigungsstelle und einem arbeitsgerichtlichen Verfahren unterscheiden kann.
Worum geht´s denn konret?
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