Erstellt am 25.08.2013 um 12:47 Uhr von Hoppel
@ Boisheim
Wenn sich BR & AG nicht auf einen Einigungsstellen-Vorsitzenden einigen können, muss das Arbeitsgericht und in letzter Instanz das LAG entscheiden.
Im Falle eines Hamburger BR dauerte das Spiel von der ersten Beschlussfassung "Einsetzung einer Einigungsstelle" bis zur LAG Entscheidung rund drei Monate.
Aber ich habe die leise Vermutung, dass Euer BRV nicht zwischen Einigungsstelle und einem arbeitsgerichtlichen Verfahren unterscheiden kann.
Worum geht´s denn konret?