Hallo zusammen,
ich habe mal gelesen das bei Streitigkeiten zwschen AG und BR die Einigungsstelle angerufen werden kann. Diese soll wohl aus neutralen Mitarbeitern bestehen. Aber ist das denn sinnvoll Mitarbeiter in solch eine Einigungsstelle zu berufen? Müssen die denn nicht auch den Zorn des AG fürchten wenn eine Streitigkeit gegen den AG ausgeht?
Ausserdem was ist denn wenn der AG sich gegen diese Einigungsstelle ausspricht? Fällt das ganze dann flach?
Es muss doch eine ausserbetriebliche Möglichkeit geben Streitigkeiten zu regeln ohne das gleich ein Arbeitsgericht "bemüht" werden muss. Und kann man den AG dann zwingen sich mit dieser Einigungsstelle auseinanderzusetzen?

Danke und Gruss
Michael-W