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Kann AG von Einigungsstelle zurücktreten?

B
BR2226
Aug 2023 bearbeitet

Hallo

wir hatten noch nie Einigungsstelle, von daher bin ich bzgl. dem Thema unerfahren.

In allen Seminaren lernt man regelmäßig, der AG bestimmt bei vielen Themen aus dem §87 über das 'ob' und beim 'wie' ist der BR zu beteiligen.

Nehmen wir als Beispiel das Vorschlagswesen. Der AG will das einführen und nimmt Verhandlungen mit dem BR. auf. Es gelingt nicht, sich zu einigen und der BR erklärt die Verhandlungen für gescheitert. Da der BR das Thema aber grundsätzlich auch unterstützt und einführen will, ruft der BR die Einigungsstelle an.

Oder gleiche Frage bei der Zahlung von Prämien, die an Hand von Regeln für das Kollektiv gezahlt werden sollen. Auch hier keine Einigkeit, BR will Einigungsstelle anrufen

Ich Frage mich jetzt, kann der AG, nachdem er erfahren hat, dass es zur Einigungsstelle gehen soll, einfach sagen, nö, dann halt nicht, ich ändere meine Meinung bzw. das 'ob', und dann gibt es halt gar nichts?

Danke

18903

Community-Antworten (3)

R
rtjum

24.08.2023 um 15:56 Uhr

bei allen Fragen des 87er hat der BR ein Initiativrecht kann also fordern und wenn der AG nicht will kommt er um die E-Stelle nicht drumrum. Vorschlagswesen z.B. gibt es dieses Recht nur für die Grundsätze. Prämien kann der AG natürlich sagen, dass er dann halt nichts zahlt, die sehe ich aber auch nicht zwingend im 87er.

Wenn der AG nun keine E-Stelle will bleibt dem BR ja der Gang zum Arbeitsgericht um die E-Stelle von dort einsetzen zu lassen.

B
BR2226

24.08.2023 um 16:07 Uhr

Habe verschiedene Artikel gefunden, die Prämienzahlung als Mitbestimmungspflicht ansehen, z.b.

Ebenso mitbestimmungspflichtig ist die Frage, inwieweit zusätzlich zu einem Grundgehalt weitere Vergütungsbestandteile gezahlt werden wie etwa Prämien, Zulagen, Sonderzahlungen und Provisionen. Auch hier ist das Verhältnis zwischen Grundgehalt und zusätzlichen Vergütungsbestandteilen mitbestimmungspflichtig.

Wenn Mitarbeitern eine Prämie versprochen wird, sollten sie eine bestimmte regelhafte Handlung vornehmen, dann zähle ich das darunter.

Genau deshalb war die Frage Eingangs so gestellt. AG möchte dies tun, aber nicht alle Mitarbeiter einbeziehen. Hier besteht die Uneinigkeit.

Er hat also 'ob' erst Mal entschieden aber nun kommen wir nicht weiter. Es besteht die Befürchtung, dass er ganz zurück weicht, wenn die Einigungsstelle angedroht wird. Die Frage ist konkret, kann er das, wenn der Vorgang schon so weit fortgeschritten ist?

R
rtjum

24.08.2023 um 16:16 Uhr

ja wenn der AG sich entscheidet, Prämien zu zahlen, dann muss er die MB des BR beachten, und ja er kann sich auch umentscheiden.

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