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Einigungsstelle - Ja oder Nein oder sollten wir nicht doch alles einem Anwalt übergeben?

K
kid
Jan 2018 bearbeitet

Hey,

wir haben einige probleme mit unserem Geschäftsführer so das es zu keiner gütlichen Einigung mehr kommen kann und er möchte jetzt eine Einigungsstelle. Ist es ratsam einer Einigungsstelle zuzustimmen oder sollten wir nicht doch alles einem Anwalt übergeben???, so wie bei den Problemen davor auch.?? Welchen Vorteil hat eine Einigungsstelle??? oder Nachteil??

In dem Schreiben der GF an uns den BR hat er diesen Vorschlag der Einigungsstelle gemacht, wenn wir jetzt einen Anwalt beauftragen wer bezahlt das-??? Mfg

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Community-Antworten (3)

W
wölfchen

04.11.2008 um 23:06 Uhr

. . . ob Einigungsstelle oder Arbeitsgericht, das kommt auf den Streitgegenstand an. Eigentlich ist im BetrvG am Ende eines jeden Paragrafen genau festgelegt, ob eine Einigungsstelle oder das Arbeitsgericht zuständig ist. Es gibt also kaum Wahlmöglichkeiten. Der Weg zum Anwalt ist auf jeden Fall richtig, denn auch in der Einigungsstelle ist es für den BR wichtig, einen Anwalt seiner Wahl als Beisitzer zu haben. Und der kann Euch auch für das Procedere eine Einigungsstelle beraten und anleiten, denn schon die Auswahl des Vorsitzenden bietet genug Konfliktpotential und wenn da schon was vermasselt wird, dann könnt Ihr die ganze Geschichte gleich knicken. Abgesehen davon ist es in fast jedem Fall besser, sich einvernehmlich zu einigen, als durch einen Richterspruch, denn eine Einigung kann helfen, die Fronten nicht verhärten zu lassen :-)

W
wölfchen

04.11.2008 um 23:09 Uhr

P.S.: Den Anwalt muss der Arbeitgeber bezahlen. Voraussetzung dafür ist eine ordentliche Einladung zur BR- Sitzung mit genauer Tagesordnung und eine Beschlussfassung. Wenn Ihr einen guten Fachanwalt für Arbeitsrecht auftreiben könnt, der wird Euch in der Regel auch im Vorfeld schon beraten, wie konkret der Beschluss lauten muss, damit er seine Kohle dann auch bekommt. . .

B
BR-Hexe

05.11.2008 um 11:54 Uhr

Hallo Kid, wäre mal interessant zu erfahren worum es im Einzelnen geht. Wenn der AG eine Einigungsstelle will scheint er sich ja sicher zu sein, das der Richter für sie entscheiden wird.

Gruss BR-Hexe

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