Mobbing erfahrene Arbeitsrichter für Einigungsstelle?
hallo, wir möchten eine einigungsstelle besetzten und brauchen dazu einen mobbing erfahrenden Arbeitsrichter. in dieser einigungsstelle geht es um eine arbeitnehmerbeschwerde. wäre schön wenn ihr uns da ein paar arbeitsrichter nennen und empfehlen könntet. uns würde auch helfen einen guten arbeitsrichter für diese Einigungsstelle zu finden.
vielen dank im vorraus
br magdeburg
Community-Antworten (13)
30.04.2007 um 20:49 Uhr
@brmagdeburg Darf ich fragen, was das für eine Einigungsstelle sein soll und für was? Danke
30.04.2007 um 21:47 Uhr
Dürfte sich um eine Einigungsstelle gem.: § 85 BetrVG handeln. Würde empfehlen, bei der Geschäftsstelle des zuständigen Arbeitsgerichts oder Landesarbeitsgericht nachzufragen. Vielleicht kann die Gewerkschaft ein Tipp geben.
30.04.2007 um 21:53 Uhr
@Heini Das Du das vermutest ist mir dann doch klar. Aber als AG (des/der Cinestar) würde ich die Zuständigkeit der Einigungsstelle bezweifeln. All das Spekulieren hilft aber nichts, weil Du nicht brmagdeburg bist!
30.04.2007 um 22:14 Uhr
Kölner, gefragt wurde nach einem kompetenten Arbeitsrichter für die Besetzung einer Einigungsstelle und nicht ob eine Einigungsstelle zuständig ist.
Ich schätze das brmagdeburg selber beurteilen kann ob eine Einigungsstelle zuständig ist.
Also bitte nicht einfach drauflos schwätzen nur um sich selber darzustellen.
30.04.2007 um 22:16 Uhr
@Heini lach ...das stimmt natürlich, Heini! Wie sehr Du doch wieder im Recht bist.
30.04.2007 um 22:39 Uhr
Hallo
hilfreich wäre hier auf jeden Fall das AGG zu berücksichtigen. Habt Ihr als BR keine Anwalt ?
Ich kann für MD einen Guten empfehlen.
30.04.2007 um 22:48 Uhr
Kölner, ja, genau das meine ich mit deiner Selbstdarstellung.
@Heini lach ...das stimmt natürlich, Heini! Wie sehr Du doch wieder im Recht bist. Antwort 5 Erstellt am 30.04.2007 - 20:16 Uhr von Kölner
30.04.2007 um 23:04 Uhr
@Heini Dann ist das doch ein imperatives Mandat! Sieh' zu!
@yannick06 Inwiefern das AGG?
30.04.2007 um 23:52 Uhr
Hallo Koelner, Du schriebst:
Dann ist das doch ein imperatives Mandat! Sieh' zu!
Im Hinblick auf:
| brauchen dazu einen mobbing erfahrenden Arbeitsrichter
koennte dies durchaus lustig werden. Ich habe aber keine Ahnung, wieviele Arbeitsrichter die Kunst des Mobbens so richtig beherrschen ;->
Inwiefern das AGG?
Evtl. § 80 Abs. 1 Nr. 1 i.V. m. § 76 Abs. 1 BetrVG, da das AGG ein Gesetz ist, welches meiner Meinung nach durchaus zugunsten der Arbeitnehmer gilt.
Falls es in einem konkret zutreffenden Sachverhalt bezueglich der Regelungen des AGG substantierte Meinungsverschiedenheiten zwischen BR und AG gaebe, koennte doch die Einigungsstelle gebildet werden, oder irre ich?
Mit kollegialen Gruessen Joachim
01.05.2007 um 01:53 Uhr
JoK, wenn man den Text von brmagdeburg ernst nimmt, dann soll der ArbGR nicht als Mobbender, sondern als Gemobbter erfahren sein (Mobbing erfahrender) ;-))
brmagdeburg, würde mich an die Mobbingberatungsstelle wenden und dort nachfragen, ob die jemanden kennen.
Heini, ich unterstelle Kölner eher Neugier, denn Selbstdarstellung. Interessant ist, dass DU soviel von Selbstdarstellung redest und es mittlerweile fast jedem hier im Forum unterstellst. ;-)
01.05.2007 um 09:59 Uhr
Hallo Lotte, Du schriebst:
wenn man den Text von brmagdeburg ernst nimmt, dann soll der ArbGR nicht als Mobbender, sondern als Gemobbter erfahren sein (Mobbing erfahrender) ;-))
Ich nehme die Frage von brmagdeburg natuerlich ernst, da das Thema Mobbing meiner Meinung nach auch ein Ernstes ist. Gleichwohl konnte ich bei der Vorstellung, dass ein 'mobbing erfahrender Arbeitsrichter' gesucht wird, einfach nicht widerstehen %-)
Grundsaetzlich haette ich jedoch eine kleine Anmerkung:
Es ist bestimmt sinnvoll, eine solche Anfrage lokal etwas mehr zu begrenzen, da die Domain "betriebsrat.com" ja nicht unbedingt impliziert, dass wir hier von deutschem Recht sprechen.
Oesterreich kennt z.B. das Arbeitsverfassungsgesetz und auch Betriebsraete.
Ob die Empfehlung eines 'mobbing erfahrender Arbeitsrichter' aus Muenchen z.B. bei einem Verfahren in Flensburg hilfreich waere, koennte sicherlich auch strittig sein ...
Mit kollegialen Gruessen Joachim
01.05.2007 um 17:17 Uhr
in dieser einigungsstelle geht es um eine arbeitnehmerbeschwerde.
Ich gehe auch vom §85 Betriebsverfassungsgesetz aus! Was erhofft Ihr Euch von der Einigungsstelle? Entschieden wird nur über die Berechtigung der Beschwerde, nicht über die Abhilfe. Ob die Beschwerde berechtigt ist oder nicht, sollte jeder Arbeitsrichter entscheiden können.
02.05.2007 um 01:29 Uhr
@ peanuts, ganz so einfach ist es denn doch nicht, weil bei echtem mobbing vieles nicht genau und buchstabengetreu nachweisbar ist. Der Einigungsstellenvorsitzende möchte also schon ein wenig sensibel für die Thematik sein und kein einfacher Paragrafenreiter. Es gibt noch viele Richter, die mobbing als Aufbauschen simpler Tatbestände durch "Weicheier" und "Warmduscher" ansehen. @brmagdeburg aus dem nickname schließe ich mal, dass Ihr auch in dieser Gegend ansässig seid. Der Vorschlag, der hier schon kam, bei der Rechtsabteilung der zuständigen Gewerkschaft nachzufragen, ist nach meiner Erfahrung total i.O. Unsere Gewerkschaft hat uns damals in gleicher Sache einen älteren Richter vom BAG in Erfurt empfohlen und der hat zum einen über die Berechtigung der Beschwerde entschieden, kraft seiner Autorität aber auch noch eine einvernehmliche Regelung hinbekommen, die dem Übel abgeholfen hat. Ich hätte Euch den Herrn gern empfohlen, musste aber voriges Jahr zu unserem Bedauern erfahren, dass er inzwischen verstorben ist. Über die Bestellung gab es im Vorfeld ein Gerichtsverfahren, welches jedoch zu unseren Gunsten entschieden wurde, da es von Erfurt bis zu uns auch nicht weiter ist, als (vermutlich) bis zu Euch, der Richter mit Bahn anreiste, was keine großen Fahrtkosten verursachte und er im Preis auch nicht teurer als vergleichbare andere war. Dem gegenüber stand wiederum der Respekt des zuständigen Gerichts vor der vermutlich größeren Erfahrung einer solchen Persönlichkeit. Wie geschrieben. den hatte uns die Gewerkschaft empfohlen. Ein guter Tipp.
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